Thema - Verschickung von Unterlagen zu nichtöffentlichen Sitzungen der Ausschüsse des Kreistags

Kleine Anfrageder Abgeordneten Marion Junge, Linksfraktion

Der Kreistag des Landkreises Nordsachsenhat am 16.06.2010 auf Vorschlag der Parteien und Wählervereinigungen beschlossen, die Geschäftsordnung des Kreistages bezüglich der Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Sitzungen der Ausschüsse des Kreistages zu ändern. § 27 der GO regelt insoweit nunmehr, dass Ausschüsse, die der Vorberatung von Angelegenheiten, die der Entscheidung des Kreistages vorbehalten sind, und Ausschüsse, die lediglich der Beratung dienen, in nichtöffentlicher Sitzung stattzufinden haben.

Bei der praktischen Umsetzung dieser Regelungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu den Verschwiegenheitspflichten im Hinblick auf das öffentliche Wohl und die berechtigten Interessen Einzelner gemäß §§ 37 Abs. (4) und (5) SächsLKrO bzw. §§ 39 Abs. (2) und (3), 33 SächsLKrO gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen der Kreisverwaltung und einer Mehrheit der Kreisräte. Der im Vergleich mit der Praxis im Sächsischen Landtag wesentlich restriktivere Umgang der Kreisverwaltung mit der Verschickung von Ausschussunterlagen erschwert massiv die ordnungsgemäße Arbeit der ehrenamtlichen Kreisräte und konterkariert den öffentlichen Auftrag der Presse, transparent und zeitnah über den demokratischen Willensbildungsprozess im Kreistag zu berichten. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende

Fragen an die Staatsregierung:

  1. Inwiefern ist die Auffassung der Kreisverwaltung rechtlich zwingend, dass ab sofort Einladungen zu den vorberatenden bzw. beratenden Ausschüssen, welche Zeit, Ort und die Tagesordnung beinhalten, nur noch an die Kreisräte und die sachkundigen Einwohner, die Mitglieder des jeweiligen Ausschusses sind, verschickt werden und alle übrigen Kreisräte, sachkundigen Einwohner und auch die Fraktionsgeschäftsführer lediglich über Ort und Zeit der vorberatenden bzw. beratenden Ausschüsse anhand der Sitzungspläne, dagegen nicht mehr über die konkret zu beratende Tagesordnung informiert werden?
  2. Inwiefern ist die Auffassung der Kreisverwaltung rechtlich zwingend, dass ab sofort Kreistagsvorlagen, die in den Ausschüssen vorberaten werden, bzw. Vorlagen, die lediglich in den Ausschüssen beraten werden, nach ihrer Ausfertigung nicht mehr verschickt werden, sondern zur Einsichtnahme für die Mitglieder des jeweiligen Ausschusses zwei Wochen vor Sitzungsbeginn im Büro des Kreistages in Torgau ausliegen (Fahrtzeit für die Mehrzahl der Kreisräte zwischen 30 und 90 Minuten für die einfache Strecke)?
  3. Inwiefern ist die Auffassung der Kreisverwaltung rechtlich zwingend, dass Niederschriften der nichtöffentlichen Sitzungen der vorberatenden bzw. beratenden Ausschüsse nach ihrer Ausfertigung nicht mehr verschickt, sondern nur noch zur Einsichtnahme im Büro des Kreistages in Torgau ausliegen?
  4. Inwiefern ist die Auffassung der Kreisverwaltung rechtlich zwingend, nach der eine Veröffentlichung der in nichtöffentlicher Sitzung der Ausschüsse vorberatenen bzw. beratenen Angelegenheiten (Tagesordnungspunkte) in der Presse erst nach einer Behandlung in öffentlicher Sitzung des Kreistages möglich ist?
  5. Könnte ein rechtlich tragfähiger und praktikabler Kompromiss in dem Vorschlag einiger Kreisräte darin bestehen, dass eine Verschickung der in den Ausschüssen in nichtöffentlicher Sitzung vorzuberatenden bzw. zu beratenden Vorlagen sowie der entsprechenden Einladungen und der Niederschriften der nichtöffentlichen Ausschusssitzungen an die Ausschussmitglieder  möglich ist, soweit sie mit einem Sperrvermerk „zur ausschließlichen persönlichen und nichtöffentlichen Verwendung der jeweiligen Ausschussmitglieder“ versehen sind und eine entsprechende Belehrung der Kreisräte erfolgt?

Marion Junge, MdL         


Antwort der Sächsischen Staatsregierung