Anfrage zur öffentlichen Ausschreibung „Schülerbeförderung im Schülerspezialverkehr im Landkreis Nordsachsen“ Drucksache Nr. 1-317/10

Sehr geehrter Herr Czupalla,

Im Vergabeausschuss am 20.01.2010 wurde über die Vergabe im Schülerspezialverkehr entschieden. Im Nachhinein ist mir folgender Sachverhalt zugetragen worden:Bei Losnummer 71 wurde aufgrund der Tatsache das mehr als 5 Kinder befördert werden und aus der Vergangenheit bekannt war das die Kinder eine Begleitperson benötigen das Angebot mit der Nr. 20 mit einer Begleitperson eingereicht. Dies ist in der Vorlage nicht ersichtlich. Beim Angebot mit der Nr. 9 soll keine Begleitperson mit angeboten worden sein. Dies macht einen erheblichen Preisunterschied und könnte somit das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst haben. Nach der Auftragserteilung soll wohl schon eine Nachverhandlung über die benötigte Begleitperson erfolgt sein.Bei Losnummer 87 und 89Im Ausschreibungstext soll nicht ersichtlich gewesen sein, dass es sich bei dem zu beförderten Kind handelt, das zwingend an einen Rollstuhl angewiesen ist. Dies hätte einen Mehraufwand zur Folge, der durch die fehlende Angabe nicht mit angeboten wurde.Bitte beantworten Sie mir dazu nachfolgende Fragen:Zu Losnummer 71:

  1. Ist der Sachverhalt der fehlenden bzw. mit angebotenen Begleitperson so richtig dargestellt?
  2. Warum ist dies in der Beschlussvorlage nicht ersichtlich?
  3. Welche gesetzlichen Vorschriften werden zur Beförderung bei der Bestimmung „mit oder ohne Begleitperson“angewandt?
  4. Gibt es oder gab es eine Nachverhandlung zur Kostenübernahme einer Begleitperson?
  5. Wenn ja, wie hoch sind die Mehrkosten und hätten diese, eingerechnet in das Angebot Nr. 9 ein anderes Ergebnis der Entscheidung zur Vergabe der Losnummer 71 geführt?

Zu Losnummer 87 und 89:

  1. Ist der Sachverhalt der fehlenden Angabe in der Ausschreibung so richtig dargestellt?
  2. Welche Angaben müssen nach welcher gesetzlichen Vorschrift in diesem Fall im Ausschreibungstext angeführt werden?
  3. Zu welchem Mehraufwand führt die fehlende Angabe und wird dieser geltend gemacht?


Allgemeine Fragen:

  1. Werden Spezifika der einzelnen Beförderungen bei den Unternehmen abgefragt, die bereits die Kinder fahren?
  2. Werden diese dann Bestandteil der Ausschreibung?
  3. Welche und werden Qualitätsanforderungen (Führungszeugnisse, Personenbeförderungsscheine usw.) von allen bietenden Unternehmen abgefordert und sind diese Bestandteil der Bewertung der Angebote?


Für Ihre Bemühungen Danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Sehrt


Anfrage als PDF

Antwort des Landrats