Haushaltssituation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordsachsen - Teil II

Kleine Anfrageder Abgeordneten Marion Junge, Linksfraktion

Der Kreistag Nordsachsen hat am 09.12.2009 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2010 und am 16.06.2010 ein Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2010  - 2014 beschlossen. Letzteres sieht als eine Konsolidierungsmaßnahme die  deutliche Erhöhung der Kreisumlage von bisher 29,75 % auf nunmehr 31,5 % vor. Das mit der Ausarbeitung des Haushaltssicherungskonzepts beauftragte Institut WIBERA hatte sogar eine Erhöhung der Kreisumlage auf 33,8 % vorgeschlagen, die über alle Fraktionen hinweg als zu starke Belastung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und daher politisch nicht durchsetzbar abgelehnt wurde. Die Landesdirektion Leipzig als zuständige Kommunalaufsicht hat bisher weder das Haushaltssicherungskonzept noch den Haushaltsplan genehmigt, so dass in Nordsachsen die Haushaltsdurchführung nach den Vorschriften des § 78 SächsGemO zur vorläufigen Haushaltsführung erfolgt. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende

Fragen an die Staatsregierung:

  1. Wie hoch waren die Gewerbesteuereinnahmen (netto)  in den Städten und Gemeinden in Nordsachsen jeweils im Jahr 2009 und welche Gewerbesteuereinnahmen werden in den Jahren 2010 bis 2012  erwartet?
  2. Wie hoch waren jeweils die Grundsteuereinnahmen in den Städten und Gemeinden jeweils im Jahr 2009 und welche Einnahmen werden in den Jahren 2010 bis 2012 erwartet (bitte getrennt nach Grundsteuer A und B)?
  3. In welcher Höhe hatten die Städte und Gemeinden jeweils im Jahr 2009 Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen, und in welcher Höhe  werden solche Einnahmen in den Jahren 2010 bis 2012 erwartet (bitte getrennt nach allgemeinen und investiven  Schlüsselzuweisungen)?
  4. Wie hoch waren in den einzelnen Städten und Gemeinden die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage und die absolute Höhe der an den Landkreis abgeführten Kreisumlage im Jahr 2009, und wie werden sich voraussichtlich die Umlagegrundlagen und die Kreisumlage absolut im Jahr 2010 (Umlagesatz 29,75%) und in den Jahren 2011 und 2012 (Umlagesatz 31,5%) entwickeln?
  5. Welche Pro-Kopf-Belastung aus der Kreisumlage unter Zugrundelegung des derzeitigen Umlagesatzes  von 29,75 % haben die Städte und Gemeinden jeweils voraussichtlich im Jahr 2010, und wie wird sich diese Pro-Kopf-Belastung unter dem neuen Umlagesatz von 31,5 % in den Jahren 2011 und 2012 entwickeln?                

Marion Junge, MdL