Thema: Asylbewerber in Nordsachsen

Residenzpflicht im Landkreis Nordsachsen - Unterbringung von Asylbewerbern und Betreiberverträge von Asylwohnheimen im Landkreis Nordsachsen


I. Residenzpflicht im Landkreis Nordsachsen


Sehr geehrter Herr Landrat Czupalla,

ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Verlassenserlaubnis nach § 58 Abs.1 AsylvfG wurden in den Jahren 2009 und 2010 in Nordsachsen gestellt und wie viele bewilligt?
  2. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Verlassenserlaubnis nach § 12 Abs.5 AsylvfG wurden in den Jahren 2009 und 2010 in Nordsachsen gestellt und wie viele bewilligt?
  3. Welchen summarischen und welchen durchschnittlichen zeitlichen Aufwand erforderte jeweils die Bearbeitung der unter 1) und 2) genannten Anträge?
  4. Welche Kostenersparnis auch im Sinne der Haushaltskonsolidierung könnte durch den Wegfall der so genannten Residenzpflicht bzw. durch den Wegfall der Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Verlassenserlaubnis in Nordsachsen erzielt werden?

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Friedrich



 

 

II. Unterbringung von Asylbewerbern und Betreiberverträge von Asylwohnheimen im Landkreis Nordsachsen


Sehr geehrter Herr Landrat Czupalla,

ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie wurden die Asylbewerberheime in Nordsachsen im sog. „Heim-TÜV“ basierend auf dem Jahresbericht 2010 des Sächsischen Ausländerbeauftragten Dr. Martin Gillo bewertet? Was wurde positiv eingeschätzt und welche Mängel wurden festegestellt? (Bitte anhand der dort verwendeten 10 Beurteilungskategorien einzeln nach Asylbewerberheimen aufschlüsseln!)
  2. Laut Anfrage vom 22.12.2009 der Abgeordneten Freya-Maria Klinger im Sächsischen Landtag (Drs.-Nr.: 5/705) wurden die Vertragslaufzeiten der ITB Dresden GmbH (Standort Delitzsch) als unbefristet und die Laufzeit der B&P GmbH (Standort Oschatz) bis 31.12.2009 ausgewiesen. Die Antwort des Landratsamtes Nordsachsen auf die Anfrage des Kreisrats Michael Sehrt vom 22.02.2010 weisen Vertragslaufzeiten im Falle der ITB GmbH bis 31.12.2012 und für die B&P GmbH bis 31.12.2012 aus. Wie werden die verschiedenen Aussagen (innerhalb von 2 Monaten) begründet? Welchen Einfluss hatte dies auf die Schließung des Asylbewerberheimes Oschatz im Jahr 2010?
  3. In meiner Anfrage vom 08.09.2010 beantwortete das Landratsamt unter Punkt 7 die Frage nach den Kriterien, welche die Verwaltung des Landkreises dazu bewogen, gerade die Asylheime Eilenburg und Oschatz zu schließen, wie folgt: „Zur Schließung der beiden o.g. Heime haben den Landkreis die Ergebnisse mehrerer erfolgloser Ausschreibungsverfahren bewogen, sowie das Auslaufen der zeitlich befristeten Betreiberverträge (zum 30.09.2010).“ Wie werden in diesem  Zusammenhang die widersprüchlichen Aussagen erklärt, insbesondere die Antwort des Landratsamtes auf die Anfrage des Kreisrats Michael Sehrt vom 22.02.2010, wonach die Vertragslaufzeit der B&P GmbH (Standort Oschatz) bis 31.12.2012 ausgewiesen ist?
  4. Worauf begründet sich der Kostenanstieg pro belegtes Bett in den Asylbewohnerheimen Standort Delitzsch und Standort Torgau um ca. 20% von 5,10 € im Jahr 2008 auf jeweils 6,05 € im Jahr 2009? Wie wird die Kostenabsenkung pro belegtes Bett im Standort Eilenburg von 6,05 auf 5,00 € im gleichen Zeitraum begründet? (siehe Kleine Anfrage im Sächsischen Landtag der Abgeordneten Freya-Maria Klinger Drs.-Nr.: 5/4029)
  5. Inwiefern hatten diese Veränderungen der Kosten pro belegtes Bett in den o.g. Asylbewerberheimen Auswirkungen auf die Entscheidung zur Schließung der Asylbewerberheime Standorte Oschatz und Eilenburg?

 

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Friedrich

 

Antwort des Landrats