Anfrage an die Kreisverwaltung/das Jobcenter zum Bildungs- und Teilhabepaket

Seit dem 01.04.2011 steht aus Mitteln des Bundes das Förderprojekt Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Wie den Medien zu entnehmen ist, lässt die Inanspruchnahme durch die Betroffenen nach wie vor zu wünschen übrig. Andererseits bestehen viele rechtliche Unklarheiten und bürokratische Hemmnisse in der Verwaltungspraxis. Im Interesse einer verbesserten Umsetzung des Förderpakets frage ich, wie nach Ablauf des Jahres 2011 von der Kreisverwaltung bzw. vom Jobcenter der Umgang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket eingeschätzt wird und bitte um die Beantwortung nachfolgender Fragen:


1. In welcher Höhe sind dem Landkreis Nordsachsen im Jahr 2011 Bundesmittel aus der aufgestockten KdU-Bundesbeteiligung

a) zum Ausgleich der Warmwasserkosten (1,9 %);
b) zum Ausgleich der Verwaltungskosten BuT (1,2 %)
c) für Zweckausgaben BuT (5,4 %);
d) für das Mittagessen im Hort und Schulsozialarbeit (2,8 %) zugeflossen?

2. In welcher Höhe sind dem Landkreis bis zum 31.12.2011   tatsächlich zweckbezogene    Kosten

a) zum Ausgleich der Warmwasserkosten;
b) zum Ausgleich der Verwaltungskosten BuT;
c) für Zweckausgaben BuT;
d) für das Mittagessen im Hort und Schulsozialarbeit entstanden?
 
3. In welcher Höhe hat der Landkreis Nordsachsen in 2011 finanzielle Mittel aus den aufgestockten BuT-Pauschalleistungen des Bundes für die Haushaltssanierung verwendet bzw. aufgrund von Auflagen der Landesdirektion verwenden müssen?

4. Wie viele potentiell anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche konnten bis zum 31.12.2011 in unserem Landkreis Leistungen des BuT beantragen und wie viele haben tatsächlich BuT-Leistungen beantragt?

5. Wie ist die Arbeitsteilung zwischen der Kreisverwaltung/dem Sozialdezernat und dem Jobcenter bei der Bearbeitung von Anträgen zum BuT konkret geregelt?

6. Wie viele Anträge für die verschiedenen BuT-Leistungen lagen der Kreisverwaltung zum 31.12.2011 vor, differenziert nach
 

a) Leistungsberechtigten nach dem SGB II;
b) Leistungsberechtigten nach dem SGB XII und
c) Leistungsberechtigten für Wohngeld/Kinderzuschlag?


7.Wie ist der Bearbeitungsstand dieser Anträge zum 31.12.2011


a) für Leistungsberechtigte nach dem SGB II;                   
b) für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und                         
c) für Leistungsberechtigte für Wohngeld/Kinderzuschlag?
 
8. Welche Anzahl an Ablehnungen steht dem Antragsvolumen gegenüber (bitte aufgeschlüsselt nach beantragten Leistungen)?

9. Welche hauptsächlichen Gründe führten jeweils zu Ablehnungen?

10. Wie schätzt die Kreisverwaltung/das Jobcenter die tatsächliche Wirksamkeit des Bildungs- und Teilhabepakets für die angesprochenen Zielgruppen ein; wo sollte nachgesteuert werden?

11. Welche bürokratischen Hemmnisse bei der Antragstellung und –Bearbeitung für BuT-Leistungen sollten beseitigt werden?



Dr. Michael Friedrich
Fraktionsvorsitzender DIE LINKE


Antwort des Landrats

Antwort zweiter Teil