Anfrage zum aktuellen Stand der Verhandlungen zur gemeinsamen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mit dem Landkreis Leipzig und der Stadt Leipzig

Sehr geehrter Herr Landrat Czupalla,

mit Blick auf die am 20.06.2012 geplante Beschlussfassung im Kreistag zur gemeinsamen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mit dem Landkreis Leipzig und der Stadt Leipzig bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Kann der im Ältestenrat mehrfach verkündete  Zeitplan für die Gründung der gemeinsamen Gesellschaft  eingehalten werden?
  2. Falls Nein, welche Gründe gibt es dafür und wie sieht der aktuelle Zeitplan aus?
  3. Welche Strukturen der Gesellschaft sind nach derzeitigem Verhandlungsstand angedacht?
  4.   Welche Organe bzw. Gremien soll die gemeinsame Gesellschaft haben?
  5.   Wie sollen die Mehrheiten und Entscheidungsbefugnisse innerhalb der Gesellschaft geregelt werden?
  6.   Wie werden die Anteile, insbesondere auch die finanziellen Beteiligungen der beteiligten Kommunen, an der gemeinsamen Gesellschaft verteilt?
  7.   Welche inhaltlichen Bereiche der Wirtschaftsförderung soll die gemeinsame Gesellschaft bearbeiten?
  8.   Welche Rolle wird die Förderung des Tourismus im Rahmen der gemeinsamen Gesellschaft spielen?
  9. Welche zusätzlichen Wirtschaftsförderungsstrukturen sollen in Nordsachsen neben der zukünftigen Gesellschaft bestehen bleiben?
  10. Wie werden die Kompetenzen zwischen der gemeinsamen Wirtschaftsförderungsgesellschaft und den Kommunen abgegrenzt? Können  Kompetenzüberschneidungen zwischen der gemeinsamen Wirtschaftsförderungsgesellschaft und dem Landkreis Nordsachsen im Bereich der Wirtschaftsförderung  zuverlässig ausgeschlossen werden?
  11. Besteht die begründete Aussicht, dass die Stadt Leipzig bis zur Beschlussfassung über die gemeinsame Wirtschaftsförderungsgesellschaft ihre Klage gegen das FOC Wiedemar fallen lässt?


Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen


Dr. Michael Friedrich
Fraktionsvorsitzender


Antwort des Landrats