Anträge 2022
Maßnahmen gegen Energiearmut - Härfefallfonds einrichten
Der Kreistag beschließt, im Rahmen der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts für 2023/2024
einen Härtefallfonds in Höhe von 100.000 Euro einzurichten, um die zu erwartenden
außerordentlichen verbrauchsunabhängigen Belastungen in den Jahren 2023 und 2024 durch hohe
Abschlagszahlungen und Nachzahlungen von Betriebskosten bei von akuter Energiearmut
betroffenen Mieterinnen und Mietern abzufedern.
Dateien
- 220901_NEU_Antrag_Massnahmen_gegen_Energiearmut_Nordsachsen.pdf
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