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Anträge 2022

Maßnahmen gegen Energiearmut - Härfefallfonds einrichten

Der Kreistag beschließt, im Rahmen der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts für 2023/2024

einen Härtefallfonds in Höhe von 100.000 Euro einzurichten, um die zu erwartenden

außerordentlichen verbrauchsunabhängigen Belastungen in den Jahren 2023 und 2024 durch hohe

Abschlagszahlungen und Nachzahlungen von Betriebskosten bei von akuter Energiearmut

betroffenen Mieterinnen und Mietern abzufedern.

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