Sozialberichterstattung

DS-Nr. 1-190/09/1

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Sozialberichterstattung im Landkreis Nordsachsen

 

Der Kreistag beauftragt den Landrat1. in nachfolgend beschriebenem Umfang bis zum Jahresende 2009 über die soziale Lage   der im Landkreis lebenden Einwohnerinnen und Einwohner  in Anlehnung an den Sozialbericht 2006 – Lebenslagen in Sachsen Bericht zu erstatten („Bericht zur sozialen Lage“) mit den Schwerpunkten


- Lebenslagen, so zum Beispiel
•    Demographie
•    Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarkt
•    Einkommen, Vermögen und Schulden
•    Bildung und Kultur
•    Medizinische Versorgung
•    Wohnungsmarkt
•    Mobilität

- Spezifische Personengruppen, so zum Beispiel
•    Familien
•    Junge Menschen
•    Seniorinnen und Senioren
•    Menschen mit Behinderung
•    Migrantinnen und Migranten
•    Bezieherinnen und Bezieher unterster Einkommen;

2. vor der Erstellung des „Berichtes zur sozialen Lage“ dessen konkrete inhaltliche Ausgestaltung und die Form der Einbeziehung der jeweiligen Akteure im Ausschuss für Gesundheit und Soziales vorzustellen;

3. dem Kreistag auf der Grundlage des „Berichtes zur sozialen Lage“ Maßnahmen vorzuschlagen, welche die festgestellten Problemlagen aufgreifen und Lösungsvorschläge beinhalten.


Begründung:

Aufgrund der im Zuge der Kreisgebietsreform neu entstandenen Strukturen besteht die Herausforderung die verschiedenen bereits existierenden Datenbestände zu den Lebenslagen der Einwohner des Landkreises nach einheitlichen methodischen Grundsätzen zusammenzuführen und vergleichbar zu machen.

Die Erstellung eines „Berichtes zur sozialen Lage“ zu Begin der Wahlperiode des Kreistages soll eine wirksame Entscheidungsgrundlage für die Verwaltung und den Kreistag sein. Mit diesem Bericht und dessen Fortschreibung kann u. a. ein effektives Frühwarnsystem für die Sozialplanung im Landkreis etabliert werden. So kann es gelingen, die kreislichen Anstrengungen zur Beseitigung von ungerechtfertigten sozialen Ungleichheiten und zur Herstellung von Chancengleichheit in allen Teilen des Kreisgebiets besser zu unterstützen.

Ein Kostendeckungsvorschlag ist nicht notwendig, da grundsätzlich keine zusätzlichen Datenerhebungen erfolgen sollen, sondern die in verschiedenen Ämtern und im Statistischen Landesamt bereits vorhandenen Datenbestände in geeigneter Weise zusammengeführt und bewertet werden sollen.


Antrag als PDF