Sachsen-Finanzgruppe

 

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Auflösung der Sachsen-Finanzgruppe

Der Kreistag möge beschließen, der Landrat wird ersucht  zu berichten,

  1.  zu welchen Erkenntnissen der Ostdeutsche Sparkassenverband (OSV) und der         Sächsische Landkreistag in der zurückliegenden Überlegungsphase zu den Methoden, den Mitteln und einer realistischen Zeitschiene für die  Auflösung der Sachsen-Finanzgruppe (SFG) gekommen sind,
  2. welche rechtlichen und tatsächlichen Möglichen zur Auflösung der SFG bestehen  sowie welche Wirkungen, Kosten, Chancen und Risiken für die konkret Beteiligten mit der Umsetzung der einzelnen Optionen verbunden wären,
  3. welche Wirkungen die SFG am Beispiel der Verbundsparkasse Leipzig tatsächlich    erzielt hat, wobei als Maßstab die in der „Gemeinsamen Erklärung zur Ausgestaltung der Sachsenfinanzgruppe vom 28. April 2003“ (siehe Anlage) fixierten Zielstellungen zugrunde gelegt werden sollen,
  4. welche wirtschaftlichen Konsequenzen die Verbundsparkasse Leipzig  bislang aus der Tatsache heraus tragen musste, dass seit  mehr als 16 Monaten der Auflösungswille der an der SFG beteiligten Städte und Landkreise öffentlich bekannt, jedoch rechtlich und tatsächlich nicht umgesetzt ist.

 

Begründung:

Der Sächsische Landkreistag hat sich mit seinem an den Landtag und die Staatsregierung in der 5. Legislaturperiode gerichteten Forderungskatalog für eine Auflösung der SFG ausgesprochen und dabei konkrete Vorschläge für deren Umsetzung gemacht.

Bereits im September 2008, unmittelbar nach dem Crash der Sächsischen Landesbank forderte die Anteilseignerversammlung der SFG das Staatsministerium der Finanzen auf, eine auf die jeweiligen Anteilseigner bezogene Prüfung aller mit der Auflösung im Zusammenhang stehenden Fragen vorzulegen. Dies ergab sich daraus, dass nach dem Verkauf der Landesbank an die LBBW die SFG-Holding ihren gesetzlichen Sinn und Zweck verloren hatte. Anteilseigner der Gruppe, zu der gegenwärtig nur noch die acht VerbundSparkassen, darunter Leipzig gehören sind zu 77,63 % sächsische Kommunen und Landkreise und zu 22,37 % der Freistaat.

Inzwischen ist der Startschuss für die tatsächliche Auflösung der SFG gefallen, denn die Anteilseigner einigten sich am 26.03.2010 darauf, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Susat & Partner aus Hamburg mit der Erstellung eines Wertgutachtens über die SFG zu beauftragen. Das Gutachten soll im September 2010 vorliegen. Dabei wird es vor allem um die Frage gehen, was der Freistaat, der zwar noch Anteilseigner der SFG nicht mehr aber eines Instituts ist, von der kommunalen Seite ausbezahlt bekommt. Angesichts der kommunalen Finanznot aber auch der Tatsache, dass nicht die Städte und Landkreise die riskante Geschäftspolitik der Sächsischen Landesbank zu verantworten hatten, drängt die kommunale Seite darauf, diese Summe möglichst gering zu halten und im Idealfall auf Null zu stellen.

Vor diesem landespolitischen Hintergrund erscheint es angezeigt, dass der Landrat den Kreistag über die konkreten Wirkungen (Nutzen, Kosten, Chancen, Risiken), die die SFG über die Verbundsparkasse Leipzig unserer Region gebracht hat, zu informieren. Als Maßstab sollten dabei genau die Zielstellungen und die Kriterien gelten, mit der die SFG einst gegründet wurde.