Tarifmoratorium für den Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Landrat und die weiteren Vertreterinnen und Vertreter  des Landkreises Nordsachsen in der Gesellschafterversammlung der Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH (MDV GmbH) werden beauftragt, im Rahmen der derzeitig stattfindenden Strategiediskussion innerhalb der Gesellschaft auch alternative Formen zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs anstatt der bisherigen jährlichen Tarifanpassungen zu untersuchen. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist dem Kreistag zur Kenntnis zu geben.
  2. Der Kreistag beauftragt den Landrat und die weiteren Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Nordsachsen in der Gesellschafterversammlung der MDV GmbH, bis zur Vorlage des Strategiepapiers „Entwicklung des Verbundraumes und des integrierten Verbundsystems bis zum Jahr 2025“ keiner weiteren Tariferhöhung zuzustimmen.
  3. Der Kreistag beauftragt den Landrat über den Spitzenverband Sächsischer Landkreistag  Einfluss auf die Staatsregierung zu nehmen, damit der Öffentliche Personennahverkehr als wichtiges Element der kommunalen Daseinsvorsorge dauerhaft auskömmlich finanziert wird. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass die vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel deutlich stärker als bisher an die kommunale Ebene weitergeleitet werden. Anstelle des bisherigen Kürzungsszenarios sollten der Freistaat und die kommunalen Aufgabenträger eine Sächsische Zielkonzeption für den Bus- und Bahnverkehr vorlegen.


Dr. M. Friedrich
Fraktionsvorsitzender


Begründung:


Seit der Gründung des MDV ist kein Jahr vergangen, in dem nicht die Fahrpreise für die Fahrgäste weit über die jährliche Inflationsrate angehoben wurden. Eine weitere derartige Entwicklung der Fahrpreise für öffentliche Verkehrsmittel ist als kritisch anzusehen. Auch aus den dem MDV angehörenden Landkreisen und der kreisfreien Stadt Leipzig gibt es berechtigte Hinweise, dass das System der Einnahmeverbesserung für die Verkehrsunternehmen ausschließlich durch Fahrpreiserhöhungen an seine Grenzen stößt.
Daher hat der Aufsichtsrat der MDV GmbH bereits im Frühjahr dieses Jahres die Geschäftsführung aufgefordert, alternative Finanzierungsmodelle zu untersuchen und deren Umsetzungsmöglichkeiten  im Verbundraum zu analysieren. Bisher aber liegen keine derartigen Ergebnisse und noch weniger ein neues Finanzierungsmodell vor. Stattdessen werden durch die MDV GmbH bereits erste Gespräche und Untersuchungen für eine erneute Fahrpreiserhöhung im Jahr 2013 geführt. Diesen scheinbar unaufhaltsamen Automatismus gilt es zumindest solange zu stoppen, bis die genannten Untersuchungsergebnisse bekannt sind.
Die am 09. November 2012 im Sächsischen Landtag stattgefundene Sachverständigenanhörung zum Entwurf des SMWA zur  ÖPNV-Finanzierungsverordnung hat überzeugend klargestellt, dass mit dem Entwurf des Doppelhaushaltes 2013/2014 dem ÖPNV in Sachsen spätestens ab dem Jahr 2015 das Wasser abgegraben wird. Wenn  Sachsen nur etwa 70 Prozent der vom Bund erhaltenen Regionalisierungsmittel zum ÖPNV-Betrieb an die kommunale Ebene weiterreicht, wird künftig ein erheblicher Teil der bisherigen sächsischen Gelder auf der Bundesebene an Länder umverteilt, die mehr Bedarf signalisieren. Dieser verhängnisvollen Entwicklung gilt es durch eine rechtzeitige und energische Intervention der beiden kommunalen Spitzenverbände entgegenzutreten. Vielmehr sollte gemeinsam vom Land und von den kommunalen Aufgabenträgern eine ÖPNV-Zielkonzeption mit einem Zeithorizont bis zum Jahr 2025/2030 vorgelegt werden, die u. a. folgende Fragen beantwortet:

  • Welches Leitbild für den ÖPNV brauchen und wollen wir?
  • Wie viel Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und wie viel Busverkehr brauchen wir?
  • Wie soll das SPNV/ÖPNV-Zielnetz im Jahr 2025/2030 aussehen?
  • Sind die fünf Zweckverbände heute noch zeitgemäß und den Aufgaben angemessen?
  • Wie kann die Finanzierung des SPNV/ÖPNV auf eine verlässliche, planungssichere Grundlage gestellt werden?

Der Landrat wird gebeten, über die Gremien des Sächsischen Landkreistages auf die Beantwortung dieser strategischen Fragen hinzuwirken.


Stellungnahme des Landrats