Hinweise und Fragen zum Entwurf der Kreisentwicklungskonzeption

Thomas Krönert - Brief an Herrn Grabmann


Sehr geehrter Herr Grabmann,

In meiner Funktion als sachkundiger Bürger im Kreistagsausschuß für Umwelt und Technik konnte ich Ihre interessanten Ausführungen zu o.g. Konzeption im Ausschuß am 03.05.11 verfolgen. Auf meine Bitte wurde mir danach der Entwurf der KEK mit dem o.g. Stand zur Verfügung gestellt. Diese umfassen die Blätter „Grundlage/Übersicht“, „Auswertung der Stärken-Schwächen-Analyse“, den aktualisierten Gliederungsaufbau sowie die Leitlinien zur Kreisentwicklung für die Sachbereiche Wirtschaft, Tourismusentwicklung, Landwirtschaft, Energieversorgung, Arbeitsmarkt und Beschäftigungsförderung, Wirtschaft (nochmals) und Verkehr, Sicherung der sozialen Daseinsvorsorge, Bildung, Regionalentwicklung, Ländliche Neuordnung sowie Wald und Forstwirtschaft. Entsprechend meiner Kenntnisse werde ich mich in den folgenden Hinweisen auf Aspekte des Umwelt- und Naturschutzes beschränken, wo dies erforderlich ist, aber auch auf Rahmenbedingungen eingehen.

Als Vorbemerkung möchte ich voranstellen, daß ich den Eindruck habe, daß die Zielstellungen für die einzelnen Sachbereiche bisher die zuständigen Fachämter des Landratsamtes erarbeitet haben. Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise belegen, daß dies einen „Tunnelblick“ in Bezug auf die gestellte Aufgabe bewirkt. Gleichzeitig möchte ich anmerken, daß die Erarbeitung des KEK keinesfalls ohne die aktive Mitwirkung der Mitarbeiter der Kreisverwaltung möglich sein wird.

Für den o.g. Zwischenstand hatten vermutlich auch externe Ämter noch nicht die Möglichkeit, sich zum Textentwurf außerhalb des eigenen Sachbereiches zu äußern. Ich möchte dies unbedingt anregen. Es ist unter Fachleuten unumstritten, daß die bisherige Vorgehensweise aus ausschließlicher Sicht der Behörde aus verschiedenen Gründen vermutlich nicht allumfassend neue und zukunftsweisende Lösungsvorschläge und Ziele entwickeln kann. Als Beispiel für diese These führe ich an, daß die Grundzüge der Konsolidierungskonzepte für den Kreishaushalt seit Jahren von einem externen Büro, der WIBERA, erarbeitet wurden. Zu einer Beauftragung externer Dritter für die KEK hat der Landkreis Nordsachsen aus bekannten Gründen nicht die finanziellen Mittel. Hoffnungen setze ich persönlich auf die sicherlich geplante Behandlung im Kreistag.

Neben vielen richtigen Zielstellungen möchte ich ausdrücklich positiv folgende Aussagen aus den „Leitlinien“ würdigen:

  • Sachbereich Wirtschaft: Die Revitalisierung von Altstandorten und das Ziel der Entsiegelung
  • Sachbereich Landwirtschaft: Die Reduzierung der Belastungen durch Pflanzenschutzmittel (Hinweis aus Umweltsicht: zutreffender wäre der Begriff „Agrochemikalien“, da es auch eine nicht unerhebliche Umweltbeeinflussung z.B. durch Düngemittel gibt, -siehe meine folgenden Ausführungen).

Zu den Inhalten habe ich folgende Hinweise und Fragen[1]:

1. – Seite, Titel „Grundlagen und Übersicht“ (Druck in DIN A 3), Bildung von 3 Unterarbeitsgruppen

Für mich ist nicht ersichtlich, in welcher UAG das Umweltamt die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege einbringen konnte. In der UAG „Wirtschaft, Landwirtschaft…“ oder in der UAG „Sicherung der Daseinsvorsorge und der sozialen Infrastruktur“? Oder haben die Ämter in mehreren UAG mitgearbeitet (?), was aus meiner Sicht aufgrund der themenübergreifenden Probleme des Umwelt- und Naturschutzes durchaus angebracht ist. Durfte der Naturschutz in der UAG 3 (…. Ländliche Räume) mitarbeiten? Wenn nicht, halte ich dies für einen methodischen Fehler.

Seite „Auswertung der Stärken-Schwächen-Analyse

Eine Bewertung des bisherigen Arbeitsstandes nach objektiven Kriterien ist schwierig (für das Landratsamt, aber auch für mich). Dies liegt u. a. in der Nutzung unbestimmter Begriffe wie „naturnah“ und „umweltfreundlich“, unter denen jeder Bürger etwas anderes verstehen kann. Ich gebe Ihnen folgende Standpunkte meinerseits und folgende Widersprüche im Text zur Kenntnis:

  1. Ich gehe davon aus, daß die in den Kopfspalten 2 und 3 genannten Formulierungen vorhandene Sachstände beschreiben sollen.
  2. In der vermutlich für die „Stärken“ genutzten mittleren Spalte (Spalte 2) der Tabelle (es gibt auf meinem Ausdruck der KEK keine Überschrift der Spalte) ist die Naturnahe Tourismusentwicklung genannt. Als Bewertung des vorhandenen Sachstands muß ich diese Feststellung ablehnen. Es sind aus meiner Sicht als Kreisnaturschutzbeauftragter mehrere negative Entwicklungen der letzten Jahre zu nennen:

-       Um jeden Bergbausee der Region Delitzsch wurde ein ufernaher Rundweg angelegt, selbst um den als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesenen Werbeliner See strebt der Tourismus und die LMBV dies auch gegenwärtig massiv an. Es ergibt sich die Frage, wo nach der vollständigen Erschließung vorher störungsarmer Räume für den Tourismus noch störempfindliche Arten einen Lebensraum finden können? Dies ist nur in den Augen der Touristiker eine naturnahe Tourismusentwicklung. Wie definiert der Tourismus dieses o.g. Ziel konkret? Wie sind auf der Seite der Touristiker die Grenzen definiert, die in Bezug auf den Natur- und Artenschutz nicht überschritten werden dürfen? Gibt es diese für „den Tourismus“ (Wirtschaftsförderung, Verwaltungen der Städte und Gemeinden) überhaupt und wie werden diese konkret berücksichtigt? Die Grenzen geben aus meiner Sicht das BNatSchG und das SächsNatSchG vor. Die Kenntnisse über diese Gesetze sind bei einem Teil der kommunalen Entscheidungsträger zu touristischen Projekten nach meinen Erfahrungen sehr übersichtlich.

-       Auf Bestrebungen des Tourismus und der Lobby der Bootssportler wurde in die Schutzgebietsverordnung zum NSG „Vereinigte Mulde Eilenburg-Bad Düben“ im Jahr 2001 ein Zeitfenster für den Bootstourismus aufgenommen. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Regelung sowie der Betretungsverbote für sensible Bereiche (Vorkommen geschützter Arten) wird dem ehrenamtlichen Naturschutz überlassen. Zu den genannten Fakten wurden bisher nach dem Erlaß der NSG-Verordnung in jedem Jahr bei einer begrenzten Zahl an Kontrollen dutzende Verstöße festgestellt (das Gesamtausmaß ist somit bedeutend höher). Dies ist keine naturnahe Tourismusentwicklung.

  1. In der „Stärken-Spalte“ der Tabelle ist die „Umweltfreundliche Landwirtschaft“ genannt. Auch dieser Begriff ist nicht definiert. Es gibt im Freistaat ein Förderprogramm Umweltgerechte Landwirtschaft, für das Landwirte bei Erfüllung eines einzigen Teilprogramms, z.B. der Nutzung der pfluglosen Bodenbearbeitung, für sich argumentativ in Anspruch nehmen, generell umweltgerecht zu produzieren. Ausgeblendet wird dann aber gern, daß das durch diese zu begrüßende Bodenbearbeitungsmethode bewirkte vermehrte Auftreten von Unkräutern durch den Einsatz von bedenklichen Totalherbiziden wie Roundup bekämpft werden muß. Ich teile ihnen folgende Fakten für die Landwirtschaft des Landkreises, aber auch der in Sachsen und Deutschland mit, die aus der Sicht des Natur- und Umweltschutzes die genannte beschönigende Bewertung nicht zuläßt. Mir ist dabei bewußt, daß unsere Landwirte den Zwängen und Fehlentwicklungen der EU-Landwirtschaftspolitik unterliegen:

-       Zur Umwelt im Landkreis gehört zweifellos auch die Flora und Fauna. Als Ursache für den Rückgang und sogar das Aussterben einzelner Arten und Biotope der Landwirtschaftsflächen werden in den Roten Listen des Freistaates (Herausgegeben vom LfULG, einer Behörde) häufig an vorderster Stelle die heutigen Produktionsmethoden in der Landwirtschaft genannt. Als Beispiele sind die Arten Großtrappe, Rebhuhn, Kiebitz, Feldhamster, Feldhase, aber auch solche Biotope wie Kleingewässer, Hecken und Baumreihen, Ackerrandstreifen und Alleen entlang von Feldwegen sowie Naß- und Feuchtwiesen anzuführen. Anzumerken ist, daß der Beginn dieser Entwicklungen bereits in der DDR-Landwirtschaft lag. In diesem Zusammenhang ist es falsch, von einer unabänderlichen, der Globalisierung geschuldeten Entwicklung zu sprechen. Hierdurch werden die heutigen Verantwortlichkeiten und Handlungsmöglichkeiten der Landwirtschaft geleugnet. Natürlich ist für diesen Bereich eine differenzierte Bewertung für jedes einzelne Landwirtschaftsunternehmen erforderlich.

-       Durch die Landwirtschaft sind erhebliche Nährstoffeinträge in den Boden sowie das Oberflächen- und Grundwasser zu verzeichnen. Dies ist den Sächsischen Umweltberichten oder auch dem „Atlas der Nährstoffeinträge in sächsische Gewässer (LfULG 2009) zu entnehmen. Von anerkannten Wissenschaftlern wird dieser Faktor als eine der Hauptursachen für den bedenklichen ökologischen Zustand z.B. der Ostsee genannt. Die Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft sind die Hauptursache für die in den letzten Jahren auftretende erhebliche Vermehrung von Wasserpflanzen in Entwässerungsgräben des Landkreises, welches die Landwirtschaft mit dem Vorwurf einer mangelnden Gewässerpflege öffentlich kritisiert. Das Zuwachsen der Wassergräben wiederum beeinträchtigt die Wasserableitung aus der Landschaft und den Hochwasserschutz.

-       Aktuell wurde durch Wissenschaftler der nicht unbedeutende Anteil der Landwirtschaft an den gegenwärtigen Klimaränderungen und den Veränderungen der Ozonschicht der Erde nachgewiesen. Diese sind u. a. durch den Methanausstoß von Rindern und durch die Umsetzung von Stickstoffdünger in Lachgas gegeben. Lachgas ist als Treibhausgas 300-mal schädlicher als Kohlendioxid.

-       Zusammenfassend für die vorgenannten Punkte stelle ich fest, daß eine „Umweltfreundliche Landwirtschaft“ unter den heutigen landwirtschaftspolitischen Bedingungen ansatzweise nur durch den Ökolandbau möglich ist. Der gegenwärtig im Landkreis auf dem größten Teil der Fläche praktizierten konventionellen Landwirtschaft das Prädikat „umweltfreundlich“ auszustellen, ist eine PR-Wortwahl, die für den Bereich des Umweltschutzes einer Prüfung in der Praxis nicht standhält.

Mir ist bekannt, daß von den Fürsprechern der konventionellen Landwirtschaft behauptet wird, daß mit der „von grünen Spinnern“ geforderten Änderung der heutigen Landwirtschaftsökonomie die Menschheit nicht ernährt werden kann und die geplante Energiewende nicht möglich wäre. Die beiden Thesen möchte ich an dieser Stelle nicht diskutieren. Sie sind nicht bewiesen, es gibt durchaus glaubhafte gegenteilige Berechnungen seriöser Institute und Wissenschaftler. Das die Argumentation der konventionellen Landwirtschaft nicht in allen Punkten nachvollziehbar ist, zeigt sich daran, daß heute die Erträge von erheblichen Ackerflächen aus der Ernährungsproduktion genommen werden und zur Energiegewinnung verheizt werden können.

Allerdings sehe auch ich, daß es nur punktuell möglich wäre, die erforderlichen Maßnahmen für eine tatsächlich umweltfreundliche Landwirtschaft ohne eine generelle Änderung der EU-Landwirtschaftspolitik nur im Landkreis umzusetzen. Dies ist aber kein Grund, die gegenwärtigen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts durch die Landwirtschaft im KEK zu beschönigen bzw. auszublenden.

  1. In der „Stärken-Spalte“ der Tabelle sind „weiträumige Landwirtschaftsstrukturen“ und ein „Ländlicher Raum mit hohem Landschaft- und Erholungswert“ genannt. Jedem Normalbürger ist bekannt, daß sich beide Faktoren im Widerspruch befinden. Es ist unter Touristikern unumstritten, daß ein hoher Landschaft- und Erholungswert durch kleinteilige, abwechslungsreiche Landschaftsstrukturen und nicht durch unüberschaubare Raps- und Maisfelder ohne Baum und Strauch bewirkt wird. Letztgenannte sind aber in nicht unbedeutenden Teilen unseres Landkreises vorhanden. Diese monotonen Flächenstrukturen sind keinesfalls förderlich für den Tourismus, somit also nur für die Seite der Landwirtschaft eine „Stärke“.
  2. In der „Schwächen-Spalte“ der Tabelle sind „Reg. Defizite bei der Verkehrsinfrastruktur (unterschwellig wird dabei die möglichst vierspurige B 87n und die B 6n gefordert) aufgeführt, gleichzeitig wird aber beklagt, daß die „Unterhaltung eines weiträumigen Kreisstraßennetzes erforderlich“ sei. Dies ist eine widersprüchliche Argumentation mit unterschiedlichen Maßstäben. Gebaute Straßen (Verkehrsinfrastruktur) müssen grundsätzlich unterhalten werden, daß ist jedem Straßenbaulastträger bekannt. Im KEK begibt sich der Landkreis in die Position, vom Bund und Land Straßenbau zu fordern, aber die eigene Verantwortung der Unterhaltung und dem Ausbau des Kreisstraßennetzes als eine nicht im erforderlichen Umfang zu bewältigende Aufgabe darzustellen. Der Landkreis sollte aus meiner Sicht an andere Beteiligte nur solche Forderungen stellen, die er auch selbst in der Lage ist, zu erfüllen.

Zu den Leitlinien:

·      Sachbereich Tourismusentwicklung

Ich verweise auf meine Ausführungen für die Stärken-Schwächen-Analyse. Die Worte Naturschutz oder Naturschutzgebiete kommt in den Ausführungen zum Tourismus nicht vor. Somit muß ich annehmen, daß diese für diesen Sachbereich keinen zu berücksichtigenden Faktor darstellen. Eine solche Herangehenswiese ist zumindest für Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht gesetzwidrig und inakzeptabel.

In der Leitlinie wird das Ziel eines nachhaltigen Tourismus formuliert.

Der Begriff der Nachhaltigkeit wurde vor langer Zeit für und in der deutschen Forstwirtschaft entwickelt. Er besagt, daß einem System nicht mehr Substanz entnommen werden darf, als auf natürlicher Grundlage wieder nachwächst. Hierdurch ergibt sich, daß das System sich selbst trägt (auch wirtschaftlich/finanziell). Aus Umweltsicht erfordert Nachhaltigkeit, daß die mit dem System verbundenen Umweltschutzgüter (Flora und Fauna, Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Luft und Klima) nicht über das Maß ihrer Regenerationsfähigkeit hinaus beansprucht werden dürfen.

Der Begriff „Nachhaltigkeit“ wurde nunmehr vor einigen Jahren von PR-Agenturen als „positiv besetzt“ entdeckt und so umdefiniert, daß er heute als Werbebegriff für zahlreiche mögliche und unmögliche Branchen dient. Er wird nach der heutigen Definition für Sachverhalte genutzt, für die ökonomische, ökologische und soziale Belange gleichwertig berücksichtigt werden. Dies ist ein sehr hoher Anspruch, dessen tatsächliche Erfüllung in der Außendarstellung häufig nicht konkret nachgewiesen wird. Zumindest für den Artenschutz wird er im Landkreis durch den Tourismus seit Jahren nicht erfüllt (siehe meine vorhergehenden Ausführungen).

Es ist zu klären, was unter einem „nachhaltigen Tourismus“ verstanden werden soll und ob der Landkreis hierfür ggf. eine eigene Definition hat?

Als einzuarbeitende Formulierungen schlage ich vor: Sensibler Umgang mit ökologisch wertvollen Naturräumen, Keine Tourismusentwicklung auf Kosten des Artenschutzes und der Natur

·      Sachbereich Landwirtschaft

Ich verweise auf meine Ausführungen der vorhergehenden Seiten. In der Zielstellung wird eine nachhaltige Landwirtschaft genannt. Dies geht unter den gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Umständen gar nicht.

In Bezug auf die europäische und deutsche konventionelle Landwirtschaft sind vor allem Beeinträchtigungen ökologischer Belange, aber auch die Nichteinhaltung ökonomischer Kriterien der Nachhaltigkeit zu verzeichnen. Im einzelnen sind folgende Tatsachen festzustellen:

Die Landwirtschaft benötigt, zusammen mit dem ländlichen Raum heute erhebliche finanzielle Fördermittel (jährlich 45% des gesamten EU-Haushaltes!), um weiter existieren zu können. Solch eine Förderung erhält kein einziger anderer Wirtschaftszweig in der EU und Deutschland. Dies kann somit grundsätzlich nicht die Kriterien der finanziell/ökonomischen Nachhaltigkeit erfüllen, da dieses System sich schon seit Jahrzehnten nicht selbst trägt.

Die konventionelle Landwirtschaft muß jährlich neu z.B. erhebliche Mengen an Düngemittel einsetzen, um ihre Vegetationsbestände ertragreich zu gestalten. Dies erfüllt nicht die Kriterien der Nachhaltigkeit, da sich dieses System nicht ohne Zufuhr von externen Stoffen und externer Energie erhalten kann. Zudem schädigt ein Teil dieser Stoffe die Umweltschutzgüter.

Die soziale Nachhaltigkeit ist in der europäischen Landwirtschaft nicht gegeben. Als Begründung und Ursachen sind hierzu das ungebremste Höfesterben, der massive Abbau vor Arbeitsplätzen in den letzten Jahrzehnten sowie die Zerstörung von Arbeitsplätzen in bäuerlichen Kleinbetrieben durch die Preisdiktatur von Großunternehmen der Produktverarbeitung und des Handels, durch Massentierhaltung und die zunehmende Umsetzung industrieller Produktionsmethoden zu nennen.

In Bezug auf die Nachhaltigkeit zu den weiteren Umweltschutzgüter verweise ich auf meine Darlegungen für die Stärken-Schwächen-Analyse (S. 2 und 3).

Ausgeblendet aus den Leitlinien sind solche die landwirtschaftliche Zukunft bestimmenden Themen wie Gentechnik im Ackerbau, industrielle Tierproduktionsmethoden mit weitgehendem Export der Produkte oder die bereits jetzt zunehmende „Vermaisung“ der Landschaft im Interesse des Betriebs von Biogasanlagen. Hierzu muß erwähnt werden, daß in Bezug auf die Umweltschutzgüter Mais eine der problematischsten Ackerkulturen darstellt. Diese aktuellen Probleme sollte das KEK nicht verschweigen, sondern dazu eine konkrete Aussage treffen.

Ich bitte Sie, mit den an der KEK beteiligten Mitarbeitern aus dem Bereich Landwirtschaft zu klären, wie sie die Begriffe „nachhaltige und umweltfreundliche Landwirtschaft“ definieren, die von mir vorgebrachten Argumente anzuführen und danach nochmals zu prüfen, ob dieser Anspruch unter den heutigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und Förderbedingungen im Landkreis umsetzbar ist.

Hinweise:

- Die Formulierung „Dem Gewässerschutz ist Beachtung zu tragen … .“ sollte nochmals geprüft werden. Beachtung kann nur einem Sachverhalt geschenkt werden, oder man verwendet die Formulierung „Rechnung getragen“.

- Der Satz „Dabei sollen die Branchen Automotive, … .“ ist für die Landwirtschaftsleitlinien sicherlich irrtümlich eingefügt worden. Der Satz muß vermutlich gestrichen werden.

·      Sachbereich Wald und Forstwirtschaft:

Unser Landkreis ist einer der waldärmsten Deutschlands und Sachsens. In den Leitlinien spiegelt sich die kreisliche Verantwortung, welches sich aus dem Waldmehrungsprogramm des Freistaats ergibt, nicht konkret wieder.

Mit freundlichen Grüßen

Th. Krönert


[1] Hinweis: Mir wurde ein in nicht in optimaler Qualität erstellter Schwarz-weiß Druck übergeben. Sollten ggf. sehr helle Textfelder in der KEK enthalten sein, sind diese möglicherweise in meinem Exemplar nicht sichtbar. Hieraus können sich Fehlinterpretationen oder unbegründete Fragen meinerseits ergeben.