Kreisentwicklungskonzeption für den Landkreis Nordsachsen
Rückäußerung der Fraktion DIE LINKE
0.Vorbemerkung
Der Entwurf der Kreisentwicklungskonzeption mit Stand vom 27.10.2011 (im folgenden KEK) wurde in der Fraktion mehrfach beraten. Kreisräte und sachkundige Einwohner lieferten Zuarbeiten zu konkreten Themenfeldern, die in dieser Rückäußerung verdichtet werden. Inhaltliches und methodisches Gerüst ist dabei die Ausarbeitung des Deutschen Landkreistages (DLT) „Kreisentwicklungskonzepte als politisches Instrument zur Gestaltung des demografischen Wandels – Handreichung mit konzeptionellem Muster“ (Stand August 2011). Berücksichtigt wurden zudem der Abschlussbericht der Enquetekommission des Sächsischen Landtages zum demografischen Wandel im Freistaat Sachsen (4. Wahlperiode), die vom Staatsministerium des Inneren am 29.03.2010 vorgelegten „Eckpunkte zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans 2003“ und Überlegungen der Linksfraktion im Sächsischen Landtag zum Thema.
Das KEK ist bisher in weiten Teilen weder vorausschauend noch zukunftsweisend, wie dies der Anspruch sein sollte und wie dies der DLT in seiner Handreichung ausdrücklich fordert. Vielmehr wird sich überwiegend mit einer ausführlichen und oftmals auffallend „erfolgsorientierten“ und konfliktfreien Beschreibung des IST-Zustandes begnügt ohne die sich abzeichnenden Spannungsfelder zu beschreiben und entsprechende Handlungsempfehlungen und Vorschläge für ein ressortübergreifendes Agieren abzuleiten. Zukunftsvisionen fehlen fast völlig. Stattdessen ist der Entwurf über weite Strecken von Kleinmütigkeit und Amts zentriertem „Kästchendenken“ gekennzeichnet, so dass die erforderliche neue Qualität eines handlungsorientierten Entwicklungskonzepts gegenwärtig nur unzureichend zum Tragen kommt.
Die Überarbeitungsrunde des KEK in den Fachausschüssen und in der Kreisverwaltung sollte genutzt werden, um diese Defizite zu überwinden. Zentral geht darum, aus den vorhandenen IST-Analysen und aus den absehbaren negativen Rahmenbedingungen infolge des demografischen Wandels, der rückläufigen Finanzzuweisungen und der Einschränkung der Selbstverwaltung infolge der „Europäisierung“ wesentlicher Zweige der Daseinsvorsorge nunmehr in erster Linie die Chancen einer offensiven, proaktiven und umfassenden politischen Gestaltung durch den Landkreis aufzuzeigen. Dabei sollte natürlich die kritische Finanzsituation des Landkreises, die sich auch bis zum Jahr 2020 nicht grundsätzlich entspannen wird nicht außer Betracht bleiben. Der DLT rät in seiner Handreichung, Kreisentwicklungskonzepte nicht von vornherein unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen. Vielmehr sollten intelligente „Maßnahmebündel“ als Kombination aus Gegensteuern, Folgenabmilderung und Anpassung an die soeben genannten Herausforderungen ausgearbeitet werden, deren konkrete Umsetzung dann in den entsprechenden Haushaltsjahren beschlossen wird (oder auch nicht). Dabei soll es nicht um die Konservierung des Status quo und schon gar nicht um eine lineare Fortschreibung des „Ämter- und Kästchendenkens“ gehen, sondern um vorausschauendes, fachübergreifendes politisches und konzeptionelles Agieren, um das Finden neuer, flexibler Lösungsansätze und vor allem auch um eine neue Qualität der interkommunalen Kooperation und Zusammenarbeit über die Landkreis- und teilweise auch über die Landesgrenzen hinweg. Dabei muss die Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion, die der Landkreis gegenüber seinen Städten und Gemeinden inne hat, wesentlich stärker als bisher zum Tragen kommen.
Gemessen an den im Anschreiben des Landrates an die Kreisräte vom 27.10.2011 genannten anspruchsvollen Zielsetzungen und den o. g. Ansprüchen gemäß DLT-Methodik ist der gegenwärtige Arbeitsstand des KEK überaus kritisch zu bewerten. Die in Teil 1 auf den Seiten I bis XXVI formulierten Leitlinien verbleiben ganz überwiegend im Allgemeinen und oftmals ohne einen ausreichenden Bezug auf Alleinstellungsmerkmale und chancenreiche Entwicklungskorridore Nordsachsens.
Der Teil 2, die Zuarbeiten der Fachämter enthalten informative Aufgabenbeschreibungen und brauchbare Statistiken, allerdings auch manch einen „Datenfriedhof“ ohne erkennbaren Bezug zur angestrebten Problemlösung. In den meisten Zuarbeiten der Fachämter wird sich im Sinne traditioneller Erfolgs-Berichterstattungen mit der schlichten Darstellung der erzielten Ergebnisse und des Status quo begnügt, was für die Erstellung eines KEK zwar notwendig, aber bei weitem nicht hinreichend ist. Zu kritisieren ist, dass dabei in einigen Fällen nicht einmal die aktuelle Beschlusslage des Kreistages korrekt widergespiegelt wird. So wird die Wirtschaftsförderung immer noch ohne die Region Leipzig gedacht, es gibt immer noch zwei VHS und zwei Musikschulen und immer noch eine eigene Rettungsleitstelle - so wünschenswert letzteres auch sein mag - obwohl längst Gegenteiliges beschlossen wurde. Mit nur wenigen Ausnahmen (positiv fallen auf z. B. Amt für Ländliche Neuordnung, Sozialamt, Gesundheitsamt) fehlt somit die Darstellung der von den Fachämtern im Zeitraum bis zum Jahr 2020 zu bewältigenden Konflikt- und Spannungsfelder und damit auch von handlungsorientierten Bestandsanalysen.
So verwundert es nicht, dass der in der DLT-Methodik geforderte Teil 3 mit konkreten Handlungsvorschlägen zur Konfliktbewältigung und zur Verbesserung des Status quo ganz überwiegend nicht vorliegt. Deshalb muss das KEK gegenwärtig - sehr wohlwollend! - als noch weitgehend unfertig bezeichnet werden. Diese notwendige professionelle Arbeit am Teil 3 kann allerdings kaum von ehrenamtlichen Kreisräten mit ihren sehr begrenzten Ressourcen geleistet werden. Vielmehr müssen hier die Fachämter, die bisher dazu noch nichts oder zu wenig geliefert haben, noch vor den Beratungen der Fachausschüsse aktiv werden und „liefern“.
Die LINKE unterbreitet mit dem „Mut zur Lücke“ nachfolgende Vorschläge zur Verbesserung des KEK. Dabei gliedern wir nach den Leitlinien und Politikfeldern in Teil 1, wobei wir von der Verwaltung erwarten, dass auch entsprechende Zuarbeiten der Fachämter in Teil 2 überarbeitet und angepasst werden. Teilweise schlagen wir konkrete Änderungs- und Ergänzungstexte (kursiv!) vor, die in den vorgelegten Entwurfstext eingearbeitet werden sollten. Teilweise werden auch Hinweise, Kritiken und Fragestellungen an die Verwaltung formuliert, um auf relevante Konflikt- und Spannungsfelder aufmerksam zu machen, auf welche das im Kreistag März 2012 zu beschließende KEK eine Antwort geben sollte. Auf die gesonderte Zuarbeiten unseres Sachkundigen Einwohners Thomas Krönert vor allem zu den Themen Natur- und Umweltschutz, die bereits im Juli 2011 erfolgte wird verwiesen.
1. Bürgerbeteiligung und kommunale Demokratie
Es versteht sich von selbst, dass ein solcher Entwicklungspfad, der bis weit ins nächste Jahrzehnt hineinreicht und grundsätzlich alle Kommunen Nordsachsens betrifft, nur mit aktiver Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, speziell der Bürgermeister entstehen kann. Unabdingbar ist nicht zuletzt die aktive Beteiligung der Bürgerschaft und wichtiger Interessengruppen wie z. B. der Unternehmer, der Wohlfahrts- und Sozialverbände, der Gewerkschaften und der Vereine am Zustandekommen eines lebensnahen Konzepts, so wie dies im kleinen Maßstab gegenwärtig etwa in der Gemeinde Laußig praktiziert wird.
Das staatliche Leitbild einer aktiven Bürgergesellschaft, was ein hohes Maß an Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am Gemeinwesen erwartet, steht in einem Spanungsfeld zu der altersmäßigen Zusammensetzung der Bürgerinnen und Bürger in ländlichen Räumen, damit verbunden zu ihren Bedürfnissen und ihrer real vorhandenen und abrufbaren „gesellschaftlichen Leistungsfähigkeit“. Einerseits wird es für die staatlichen Verwaltungsstrukturen immer schwerer das komplette Spektrum an Leistungen der Daseinsvorsorge flächendeckend, kontinuierlich und qualitativ abzusichern, andererseits sind für das Gemeinwesen relevante Entscheidungen kaum ohne Bürgerbeteiligung zu meistern, will man die langfristige Unterstützung dieser. Beteiligung und Partizipation sind die Schlüsselbegriffe zur Lösung dieses Spannungsfeldes. Das setzt vor allem Motivation voraus. Die passive Motivation seitens der Institutionen und Strukturen, aber auch die aktive Motivation, die den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur den Eindruck vermittelt, ihre Meinung sei gefragt, sondern ihnen tatsächliche Teilhabe und Mitentscheidungsrechte zugesteht.
In Gemeinden und Städten ist dies direkter vermittelbar; schwierig wird der Motivationsfaktor je abstrakter und je weiträumiger der zu überblickende Raum ist. Auf Kreisebene sind Sachkundige Einwohner, Arbeitskreise und Arbeitsgemeinschaften, die direkt an die Entscheidungsgremien (Kreistag, Ausschüsse etc.) angegliedert sind und nicht nur aus Kreisräten bestehen eine Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungsprozesse einzubinden. Kommunale Bürgerhaushalte sind eine weitere und oft genannte Beteiligungsmöglichkeit der Einwohner, auch bei finanziellen Entscheidungen zu Wort zu kommen und, was noch viel wichtiger ist, auch real Einfluss nehmen zu können.
Grundlage dafür ist, dass politische Entscheidungen transparent, nachvollziehbar und verstehbar gemacht werden. Dazu bedarf es Zeit und des demokratischen Willens sich in die oftmals auch unbequemen Auseinandersetzungen zu begeben und diese gemeinsam zu diskutieren. Eine weitgehende „Informationsfreiheit“ und die grundsätzlich öffentliche Beratung aller Kreistagsgremien, sofern dem nicht ausdrücklich gesetzliche Restriktionen gegenüberstehen, wären weitere Grundvoraussetzungen für diesen Weg. Ein noch radikalerer Ansatz bestünde darin, dass Entscheidungen nicht nur in den Ausschüssen des Kreistages beraten werden, sondern durch Bürger-Beiräte. Freilich fehlen dazu momentan die rechtlichen Grundlagen.
Will man tatsächlich die Bürgerbeteiligung und damit auch eine verstärkte regionale Identifikation, so könnten doch die Einwohner selbst direkt mitentscheiden wie beispielsweise dezentrale Veraltungsstrukturen aufgebaut sein sollten oder ob der Landkreis zur Gestaltung attraktiver Rahmenbedingungen die Kosten für den Schülerbeförderungsverkehr abschafft.
In jedem Falle muss neben der Motivation und der tatsächlichen direkten Möglichkeit der Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger auch das Ehrenamt entsprechend gewürdigt werden. Förderpreise, Jugendleiter- und Ehrenamtspass sind die Stichwörter hierfür. Eine informative Auflistung der verschiedenen Methoden der Bürgerbeteiligung findet sich unter diesem Link: www.buergergesellschaft.de/politische-teilhabe/modelle-und-methoden-der-buergerbeteiligung/modelle-und-methoden-von-a-bis-z/106120/
2. Bemerkungen und Vorschläge zu den Leitlinien und fachpolitischen Handlungsfeldern
2.1 Wirtschaft, Teil 1 S. II – III und Teil 2 S. 18
- Welche Vorstellungen gibt es zur Ausgestaltung der Regionalität und der interkommunalen Zusammenarbeit in der Wirtschaftsförderung bis 2020, eventuell in mehreren Etappen und Verflechtungsstufen (unabhängig davon, ob und was jetzt konkret bei den Verhandlungen mit der Stadt Leipzig und dem Landkreis Leipzig herauskommt)?
- Wie definieren wir Region („kleine Lösung“ mit Stadt und Landkreis Leipzig, „mittlere Lösung“ zusätzlich mit Halle, Merseburg, Bitterfeld, „große Lösung“ zusätzlich noch Dessau, Altenburg, Jena,… - im Idealfall alle 11 Städte des mitteldeutschen Städtenetzes)?
- Wir brauchen nicht schlicht nur den Ausbau, sondern eben gerade den vierstreifigen Ausbau der B 87n bis Torgau,
- Was bedeutet „schnelles Internet“ bis 2020? Gegenwärtig sollte die Grenze für den funktionalen Internetzugang bei mindestens 6 Mbit/sec liegen. Bis 2020 ist diese Grenze zu dynamisieren entsprechend dem „Stand der Technik“.
- Es fehlen konzeptionelle Gedanken zur Zusammenarbeit mit Forschungs- und Technologieeinrichtungen vor allem im Großraum Leipzig. Wie soll diese bis 2020 auf solide Grundlagen gestellt werden, damit wir vom „Prinzip Zufall“ wegkommen?
- Streben wir Clusterbildung an bzw. beteiligen wir uns an bestehenden Clustern, naheliegend z. B. Logistik, Automotive, Gesundheitswesen?
- Wie lösen wir den offensichtlichen Konflikt auf zwischen Entwicklung zur Tourismusregion und den geplanten neuen Standorten der Intensivtierhaltung?
2.2 Arbeitsmarkt und Beschäftigungsförderung, Teil 1 S. IV und Teil 2 S. 14-17
- Aussagen zum 2. Arbeitsmarkt fehlen völlig, obwohl dieser gegenwärtig mit rund 20.000 Menschen in den rund 8.000 Bedarfsgemeinschaften des Landkreises eine relevante Größe darstellt und mit Sicherheit bis 2020 auch bleibt. Bei aller Wichtigkeit der Aufgabe, diese Menschen vorzugsweise in den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren, sind nach Aussagen des Jobcenters mindestens ein Drittel der HARTZ-IV-Betroffenen nicht (oder nicht mehr) in den 1. Arbeitsmarkt integrationsfähig, oftmals aufgrund multipler Vermittlungshemmnisse. Wie gedenkt der Landkreis mit diesen Menschen umzugehen außer ihnen passiv die gesetzlichen Leistungen zu zahlen?
- Wie kann angesichts fehlender Eigenmittel, wegbrechender Instrumente der Arbeitsmarktförderung und insbesondere der Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs) dennoch eine flächendeckende Grundstruktur des 2. Arbeitsmarktes aufrecht erhalten werden?
- Wie können die HARTZ-IV-Betroffenen noch besser am gesellschaftlichen Leben des Landkreises teilhaben?
- Wie kann der Landkreis seinen Einfluss beispielsweise über öffentliche Vergaben geltend machen, um eine Ausbreitung des Niedriglohnsektors und eine weitere Prekarisierung vollbeschäftigter sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer („Aufstocker“) zu verhindern?
- Es sollte der Grundsatz aufgenommen werden, dass es Rekommunalisierungen im Kreisgebiet nur unter der Bedingung der Tariftreue für die Beschäftigten geben kann.
- Finden wir uns auch perspektivisch mit der für den Landkreis ungünstigen Tatsache ab, dass Nordsachsen sehr viel mehr Auspendler als Einpendler hat, oder sollten wir daran arbeiten, dieses Verhältnis anzugleichen oder gar umzukehren?
- Warum wird ausgerechnet nur der Ausbildungsmarkt für „grüne Berufe“ und sonst kein anderer thematisiert?
2.3 Landwirtschaft, Teil 1 S. V und Teil 2 S. 19 - 20
- Wie kann die erforderliche Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe wieder hergestellt werden, die gerade durch EU-Vorgaben (Beispiel Rapsölpolitik) oftmals empfindlich gestört wird?
- Wie kann eine gerechte Agrarförderung im EU-Maßstab umgesetzt werden? Die geplanten Obergrenzen bei den Betriebsprämien werden sich bei den oftmals flächenmäßig sehr großen Betrieben in Nordsachsen verheerend auswirken.
- Wie kann der Flächenverbrauch aufgrund von Straßenbau u. a. Versiegelung reduziert werden? Der Flächenverbrauch produziert Druck auf die landwirtschaftliche Produktion mit den Folgen Überintensivierung und Preissteigerung beim Kunden.
- Wie kann die Attraktivität landwirtschaftlicher Berufe gesteigert werden?
- Das Spannungsfeld zwischen vorhandener bzw. geplanter Intensivtierhaltung und Umweltschutz sowie Touristik ist zu beleuchten. Wahrscheinlich gibt es hier keine generelle Vorzugsvariante Pro oder Kontra Intensivtierhaltung für den Landkreis. Radikale Einseitigkeiten sollten abgelehnt werden. Vielmehr sollte es differenzierte Antworten je nach geplantem Vorhaben geben.
- Weiterhin wird auf die Zuarbeiten des Sachkundigen Einwohners Thomas Krönert verwiesen.
2.4 Tourismusentwicklung, Teil 1 S. VI- VII und Teil 2 S. 22-26
- In dieser Leitlinie ist keine schlüssige Gesamtkonzeption für Nordsachsen erkennbar, vielmehr sind mehrere Einzelkonzeptionen aneinandergereiht.
- Stärkere Beachtung sollte die notwendige Vernetzung mit anderen bestehenden Konzepten beispielsweise in Leipzig, in Sachsen-Anhalt erfahren. Insbesondere bedarf es eines kreisübergreifenden Radwege-, Reitwege-, Wassersport- und Campingkonzepts.
2.5 Regionalentwicklung, Teil 1 S. VIII und Teil 2 S. 8-13 und S. 27-33
- Gerade in dieser Leitlinie sollte das Spannungsfeld zwischen den demografischen Herausforderungen und den veränderten Entwicklungschancen des ländlichen Raumes herausgearbeitet werden. Eine geänderte und sich weiter ändernde Bevölkerungsstruktur schafft geänderte Bedürfnisse. Auf das große bunte Foto auf S. VIII kann verzichtet werden. Stattdessen sollte folgender Text in diese Leitlinie aufgenommen werden:
- „Die Lösungsansätze sind je nach Handlungsfeld vielfältig und reichen von überörtlicher, interkommunaler Zusammenarbeit auf Kreis- und Gemeindeebene über die flexible Nutzung von Gebäuden und die bessere Auslastung vorhandener Einrichtungen sowie den Bestandserhalt vorhandener Bausubstanz, die Sanierung und Wärmedämmung von Gebäuden, die dezentrale Energieversorgung, den gezielten Rückbau von Einrichtungen, überregionale mobile Dienste und flexible Bedienformen im ÖPNV wie z. B. Ruftaxis, Bürgerbusse und rollende Bibliotheken, Maßnahmen zur Einwohnergewinnung speziell junger Familien wie z. B. flexible Öffnungszeiten von Kindergärten, wohnortnahe Schulen, die Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern bis hin zur Implementierung attraktiver e-Government-Anwendungen und einer vorausschauenden Personal- und Finanzpolitik.“
- Die gegenwärtig in den Aktionsräumen laufenden Förderprogramme und Regionalen Entwicklungskonzepte sind gut beschrieben. Wie aber stellen wir uns die Zukunft dieser Entwicklungskonzepte und Förderprogramme bis 2020 vor, was hat sich bewährt, was sollte in der Förderkulisse in der neuen Förderperiode wie geändert werden?
2.6 Wald- und Forstwirtschaft, Teil 1 S. IX und Teil 2 S. 40-46
Siehe Zuarbeiten Sachkundiger Einwohner Thomas Krönert!
2.7 Verkehr, Teil 1 S. X und Teil 2 S. 47-57
- Die Leitlinie Verkehr ist dringend überarbeitungsbedürftig, weil ausgesprochen kleinmütig geraten und zu Teilen semantisch unverständlich. Geht es wirklich nur darum, bis 2020 die vorhandenen Ortsdurchfahrten des Kreisstraßennetzes langfristig auszubauen und die „Grundstückssituationen“ (was auch immer dies bedeuten mag) neu zu ordnen?
- Brauchen wir zum Verkehr nicht vielmehr eine Gesamtbetrachtung des Straßennetzes unabhängig davon, wer Träger ist, in seiner Vernetzung und Vertaktung mit dem Schienen-, dem Flug- und dem Wasserverkehr und dies mit Blick auf die gesamte (MDV)Region?
- Es sollte von unserer Seite eine gezielte Erweiterung des MDV angestrebt werden, etwa um die Region Bitterfeld und Dessau.
- Der Bezug zur Doppik auf S. X ist unverständlich. Will das Straßenbauamt etwa sagen, dass zukünftig ausreichende Mittel zur Unterhaltung des Kreisstraßennetzes bereit gestellt werden müssen?
- Nach welchen Kriterien will der Landkreis in Abstimmung mit anderen Baulastträgern das Kreisstraßennetz neu ordnen (S. 47)? Soll es perspektivisch mehr oder weniger oder andere Kreisstraßen geben?
- Soll es auch perspektivisch acht (!) Verkehrsunternehmen und damit eine relative Kleinteiligkeit in der Fläche geben, mit der Landkreis von Bussen bedient wird?
- Welche Überlegungen gibt es, so wie in vielen anderen Regionen bereits erfolgt schrittweise ein Sozialticket einzuführen?
- In welchen Teilen des Landkreises würden sich Ruftaxis oder Bürgerbusse als Bestandteil des ÖPNV anbieten?
2.8 Energieversorgung, Teil 1 S. XI und Teil 2 S. 59-61
- Welche Einflussnahme auf die Netzstrukturen haben der Landkreis und seine Städte und Gemeinden tatsächlich?
- Ist es wirklich realistisch, auf der Ebene (nur) des Landkreises Netzstrukturen für eine dezentrale Energieversorgung zu schaffen? Das geht wohl nur bundesweit oder gar europaweit.
- Welche Rolle sollen in Nordsachsen künftig jeweils Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen einnehmen? Wie kann in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und dem Regionalen Planungsverband Wildwuchs verhindert werden?
- Welche Konfliktfelder muss der Landkreis mit seiner Korrektur- und Ausgleichsfunktion zwischen der notwendigen Ausweitung der Flächen für erneuerbare Energieformen und anderen Flächennutzungen bearbeiten, und welche wesentlichen Lösungsansätze gibt es?
- Die Forderung nach Rekommunalisierung der Ortsnetze, wo immer dies sinnvoll und möglich ist, sollte aufgenommen werden.
2.9 Natur- und Landschaftsschutz, Teil 1 S. XII und Teil 2 S. 62
Siehe Zuarbeiten Sachkundiger Einwohner Thomas Krönert!
2.10 EU-Wasserrahmenrichtlinie, Teil 1 S. XIII- XIV und Teil 2 S. 64-68
- Warum werden eingangs zwar die drei Bewirtschaftungszeiträume 2009 – 2015/ 2015 – 2021 / 2012 – 2027 genannt, im Folgenden wird aber auf die beiden letzteren Zeiträume gar nicht mehr eingegangen? Was soll in diesen Zeiträumen passieren, und welchen Einfluss soll darauf der Landkreis nehmen?
- Es scheint angezeigt, mit dem Ziel der Gebührenentlastung für die Bürgerinnen und Bürger und der Gesundung der Haushaltssituation in den Zweckverbänden bis 2020 die große Anzahl an Aufgabenträgern bei der Abwasserbeseitigung mit oftmals sehr unübersichtlichen Flächenzuschnitten und teilweise nicht vorhandener Wirtschaftlichkeit (Beispiel AZV Unteres Leinetal) in Absprache mit den beteiligten Kommunen und im Zuge freiwilliger kommunaler Zusammenarbeit auf einige wenige leistungsfähige Zweckverbände zu konzentrieren. Diesen Prozess sollte der Landkreis moderieren.
- Wie kann dem weiterhin unverschuldet notleidenden Zweckverband Beilrode-Arzberg (gescheitertes Modellprojekt der Staatsregierung) in Absprache mit der Landesregierung wirkungsvoll geholfen werden?
2.11 Abfallwirtschaft, Teil 1 S. XV und ohne Fundstelle in Teil 2
Hier sollte die Entwicklung eines einheitlichen Kreislaufwirtschaftkonzeptes dargestellt werden.
Dabei sind folgende Schwerpunkte zu beleuchten:
- das Ziel besteht in einer kostengünstigen, in Zukunft deutlich gebührenmindernden Entsorgung des Restabfalls unter Darstellung verschiedener Möglichkeiten,
- der überlassungspflichtige Abfall ist auf dem öffentlichen Markt auszuschreiben, die Einbindung in ein bestehendes kommunales oder regionales System ist anzustreben.
- Die gegenwärtig noch bestehenden getrennten Satzungsgebiete Delitzsch und Torgau-Oschatz sollten nur dann zusammengebracht werden, wenn gemeinsam mindestens ein Platz im unteren Drittel in der Vergleichstabelle der sächsischen Abfallgebühren (laut SMUL) bei hohen integrierten Leistungen erreicht werden kann.
- Bei der Wahl der Leistungserbringungsformen (Eigenbetrieb, gemischtwirtschaftliche Gesellschaft) muss die strikte Trennung von gesetzlichen Pflichtleistungen und privatwirtschaftliche Leistungen gemäß § 97 Abs. (1) SächsGemO beachtet und durchgesetzt werden. Unter gesetzlichen Pflichtleistungen sind hierbei das Einsammeln, das Sortieren und der Transport zu verstehen.
- Bei der geplanten Einführung der „Gelben Tonne Plus“ sind auch die nachfolgenden Wege der Verwertung der Rohstoffe darzustellen. Hierbei sind die Abfallvermeidung und die Verwertung von Ressourcen aus Abfall dringend zu berücksichtigen.
- Eine Problemdarstellung der Deponie Spröda fehlt komplett. Das Fehlen einer Grundwasserabdichtung ist für die zukünftige (auf Jahrzehnte gedachte) Rekultivierung und für das nachhaltige, umweltverträgliche Dasein der Deponie ein Muss. Sonst müssten nachfolgende Generationen diesen schwerwiegenden Fehler beheben.
- Für alle sanierten Deponien müssen Nachnutzungskonzepte aufgezeigt werden, auch wenn diese erst in 60-100 Jahren umgesetzt werden können. Veränderungen in Umwelt und Landschaft sind aufzuzeigen.
- Eine Kostenrechnung für das Einsammeln und Transportieren von Sperrmüll sollte zumindest für den Bereich Torgau erstellt werden. Das gegenwärtige System der Straßensammlung ist ein negatives Dauerthema für das Stadtbild und sollte durch eine bessere Alternative abgelöst werden.
Im Zuge der Umsetzung der neuen 5-stufigen Abfallhierarchie und der gegenwärtig laufenden Verhandlungen auf der Bundesebene zur Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes wird den oftmals überdimensionierten Abfallbehandlungsanlagen in der Region „Futter“ entzogen (Beispiel Deponie und MBA Cröbern). Diese kämpfen um jede Tonne Müll, um ihre Anlagen auszulasten und die Gebühren für die Bevölkerung erträglich zu halten. Das ist ein wirkliches Problem, mit dem die Kommunen nicht allein gelassen werden dürfen. Darum ist Folgendes zu fordern und im Rahmen der zukünftig gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten im Landkreis umzusetzen:
- Abfall gehört vollständig in die Hände der Kommunen. Eine „Rosinenpickerei“ der Privaten Verwerter und Entsorger darf es nicht geben.
- Wenn für alle Abfälle die Kommunen zuständig sein sollen, dann gehören auch die Verpackungen dazu. Auch über sie sollen die Kommunen die Verantwortung erhalten und mit dem Dualen System Übertragungsvereinbarungen verhandeln.
- Die Kommunen schreiben die in ihrer Hoheit eingesammelten Wertstoffe „intelligent“ aus und vergeben die Aufbereitung/Verarbeitung/Behandlung vorzugsweise an kleine und mittlere Unternehmen in der Region. So bleibt die Wertschöpfung vor Ort und Arbeitsplätze werden geschaffen.
- Die von den Bürgerinnen und Bürger zu zahlenden Abfallgebühren müssen perspektivisch gesenkt werden.
FRAGE: Wieso gibt es in Teil 1 keine Leitlinien zur Stadt- und Dorfentwicklung sowie zur Bauflächenentwicklung, obwohl in Teil 2 auf S. 74-76 die entsprechenden Aufgaben der Ämter dargestellt sind?
2.12 Ländliche Neuordnung, Teil 1 S. XVI und Teil 2 S. 7-83
- Ist die gegenwärtig nachvollziehbar sehr große Aufgabendimension auch im folgenden Jahrzehnt so noch vorhanden, oder wird sich der Aufgabenumfang aufgrund des steigenden Abarbeitungsstandes bis 2020 stark verringern?
2.13 Leben im Alter und bei Pflegebedürftigkeit, „Aktives Altern“, Teil 1 S. XVII und XXIII und Teil 2 S. 84-87
- Lassen sich die beiden einander überlappenden Leitlinien zum „Alter“ besser in nur einer einzigen „Aktives Altern“ zusammenfassen?
- Nordsachsen sollte ein (Pilot)Konzept zur Mitwirkung, Interessenvertretung und Unterstützung für ältere Menschen erstellen, das auch die höheren finanziellen Bedarfe demografisch besonders gefährdeter Regionen ausweist. Dort sind die Versorgungsleistungen für ältere Menschen besonders zu fördern, damit die notwendigen Angebote vorgehalten werden können.
- In diesem Zusammenhang sind auch die Rahmenbedingungen für deren selbsttätige Interessenwahrnahme und für das bürgerschaftliche Engagement zu verbessern. Ein am Kreistag angesiedelter Seniorenbeirat und/oder ein Seniorenbeauftragter sollten eingerichtet bzw. bestellt werden.
- Für die Gestaltung von Altenhilfe und Pflege in Nordsachsen sollten die Prämissen gelten: i) Wohnortnähe, ii) Gewährleistung würdevoller Selbstbestimmtheit der Einzelnen und iii) ambulant vor stationär.
- Die im Modellprojekt des Freistaates entwickelte strukturierte Pflegevernetzung und vernetzte Pflegeberatung sind mit dem Ziel einer unabhängigen, umfassenden, Wohnort- und möglichst auch Wohnungsnahen Beratung ist im gesamten Landkreis zu festigen.
- Sofort notwendig ist eine Landesbedarfsplanung für die Pflege, welche im Zusammenwirken mit den Landkreisen und Kommunen die vorhandenen und prognostizierten Bedarfe berücksichtigt. In dieser sollte auch der Schaffung zusätzlicher stationärer Kapazitäten und deren staatliche Förderung vorgesehen werden, wobei kommunalen und freigemeinnützigen Trägern der Vorrang vor privaten eingeräumt werden sollte.
- Wesentlich stärker als bisher sind solche Hilfsformen wie Betreutes Wohnen, Tages- und Kurzzeitpflege sowie Mehrgenerationen(wohn)Häuser zu unterstützen.
2.14 Leben mit Behinderung, Teil 1 S. XVIII und Teil 2 S. 84-85
- In das Leitbild sollte das Ziel „Barriere freies Nordsachsen spätestens 2020“ aufgenommen werden. Barrierefreiheit wird dabei im Sinne der Leitvorstellung Inklusion als universelles Gestaltungsdesign für alle Lebensbereiche verstanden.
- Nach Angaben der Landesdirektion Chemnitz wird das Projekt „Inklusion in Sachsen“, das umfassende Empfehlungen zur zügigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeiten und zur Verbesserung der Rechte für Menschen mit Behinderung beitragen soll, u. a. durch die Kreisverwaltung unseres Landkreises nicht vollumfänglich unterstützt (siehe Kleine Anfrage der Abgeordneten Hanka Kliese in Drucksache 5/4267 vom 06.01.2011). Welche sachlichen Gründe gibt es dafür? Sind diese Hindernisse jetzt überwunden?
2.15 Beratungs-, Hilfs- und Präventionsangebote, Teil 1 S. XIX und Teil 2 S. 95-96
- Für diese äußerst vielgestaltigen Angebote sollte die Prämisse präventiv vor nachsorgend gelten.
- Die verschiedenen Beratungsangebote und Einrichtungsarten sollten je nach den konkreten sozialräumlichen und örtlichen Bedingungen flächendeckend, aber in unterschiedlicher Dichte vorgehalten werden. Sie können aus Gründen der Kosten und der höheren Wirksamkeit durchaus gekoppelt, unter einem Dach oder bei Zweckmäßigkeit aus einer Hand angeboten werden. Immer aber müssen sie niedrigschwellig, für alle gut erreichbar, in angemessener Entfernung und zu sinnvollen Zeiten angeboten bzw. vorgehalten werden.
- Alle genannten Angebote und Einrichtungen benötigen eine stärkere finanzielle Förderung sowohl aus dem Landes- als auch aus dem Kreishaushalt. Der Landkreis ist aufgefordert, auch unter den Bedingungen der Haushaltskonsolidierung Überlegungen zur zumindest teilweisen Kompensation der weggebrochenen und absehbar wegbrechenden Mittel aus dem Landeshaushalt (Beispiel Jugendpauschale) anzustellen.
2.16 Kinderbetreuung, Teil 1 S. XX und Teil 2 S. 90-92
- Das erreichte sehr gute Niveau der Betreuung in allen drei Altersbereichen ist im Interesse der Standortattraktivität Nordsachsens gerade für junge Familien bis 2020 und darüber hinaus mindestens zu halten. Die gegenwärtige Formulierung in der Leitlinie dagegen ist geeignet, auch ein Absinken des Nordsachsen-Niveaus auf den sächsischen Durchschnitt zu begründen.
- Es sollte angestrebt werden, die zulässigen Betreuungszeiten im Interesse der Kinder unabhängig davon zu gestalten, ob die Eltern einen Arbeitsplatz haben.
- Die Genderperspektive fehlt völlig, d.h. es sollten mehr Männer ermuntert werden den Erzieherberuf zu wählen.
2.17 Medizinische Versorgung und „Gesund aufwachsen“, Teil 1 S. XXI-XXII und Teil 2 S. 96-99
- Die Schwerpunktaufgabe besteht in der flächendeckenden wohnungs- bzw. wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Dazu sind vorhandene und sich abzeichnende Versorgungslücken im ambulanten Bereich zu schließen.
- Der Landkreis sollte sich an innovativen Formen der frühzeitigen Absolventenbindung nach dem Vorbild des Elbe-Elster-Kreises beteiligen.
- Anzustreben ist der Ausbau der Vernetzung und Kooperation aller Bereiche der gesundheitlichen Versorgung und die Erweiterung der Möglichkeiten Integrierter Versorgung in den Krankenhäusern.
- Die hohe Krankenhausdichte in Nordsachsen ist als ein positives Alleinstellungsmerkmal zu erhalten. Die Häuser sollen nach Möglichkeit auch für den ambulanten Bereich (Medizinische Versorgungszentren – MVZ, Polikliniken, Ärztehäuser, niedergelassene Ärzteschaft) geöffnet werden. Kooperationen von Ärztehäusern mit den stationären Einrichtungen sollen ermöglicht werden.
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind gute Möglichkeiten einer wohnortnahen Versorgung auf dem Land und verdienen Unterstützung.
- Die Möglichkeiten nichtärztlicher Versorgung wie z. B. der Einsatz von Gemeindeschwestern bzw. Praxisassistenzen sollten verbessert und ausgeschöpft werden.
- Die Möglichkeiten mobiler medizinischer inklusive präventiver Angebote müssen erschlossen bzw. erweitert werden (Vorsorge-Busse, „Praxis auf Rädern“).
- Privatisierungen im stationären Bereich werden abgelehnt; Rekommunalisierungen dagegen unterstützt.
- Zentralisierte medizinische Angebote müssen mit öffentlichen Verkehrsmitteln bequem und mit angemessenem Zeitaufwand erreichbar sein.
2.18 Leitlinie Allgemeinbildung, Teil 1 S. XXIV und Teil 2 S. 100-101
- In der Leitlinie werden ab Zeile 2 die Sätze 2, 3 und 4 durch folgende Neufassung ersetzt:
„Bildung soll Menschen in die Lage versetzen, als Individuen und in Gemeinsamkeit ein freies, sozial verantwortliches und selbstbestimmtes Leben zu führen und die gesellschaftliche Entwicklung aktiv mit zu gestalten. Der Landkreis Nordsachsen zielt auf solche emanzipatorische Bildung und erwartet dazu die Unterstützung durch die Bildungspolitik des Freistaates, denn über die Fläche hinweg sind alle Dörfer und Städte zugleich als Wohn-, Kultur- und Arbeitsräume zu erhalten. Der Landkreis setzt auf Grund objektiver Faktoren, trotz widersprüchlicher und behindernder Planungen und Entwicklungen so auf Koordination, Kooperation und Ausgleich mit den Verantwortlichen und Betroffenen im Bildungsbereich und sieht das als eine wichtige Säule seiner Arbeit.“
- In der Leitlinie wird der ab Zeile 22 beginnende Satz ersetzt durch:
„Die Beschlüsse der beiden ehemaligen Landkreise Delitzsch und Torgau-Oschatz zu Schulnetzplanungen bilden den Ausgangspunkt für den Erhalt und die Gestaltung eines flächendeckenden und wohnortnahen Schulnetzes.“
- In Teil 2, S. 100 wird die Zwischenüberschrift von 19.1. verändert:
„19.1 Handlungsorientierte Grundlage: Schulnetzentwicklung im Landkreis Nordsachsen“
- Auf S. 100 ist in Textzeile 4 Satz 3 zu ersetzen durch:
„So ist der Landkreis mit besonderen Herausforderungen und Anpassungsnotwendigkeiten konfrontiert, Bildungsversorgung heute und in Zukunft in der Fläche zu bieten und gleichzeitig die gesetzlich vorgegebenen „Eckwerte“ für die einzelnen Schularten zu beachten:“
- Auf S. 100 wird in Textzeile 30 das Wort „wurden“ durch das Wort „werden“ ersetzt:
„ Daher werden in strukturschwachen Regionen Bemühungen zur Einrichtung von Ganztagsangeboten unterstützt (so z. B. in Beilrode).“
- Auf S. 101 wird die Zwischenüberschrift 19.2 verändert in
„19.2 Entwicklung der Schülerpopulation“
- Auf S. 101 vor der Zwischenüberschrift 19.3 wird als letzter Satz des Abschnittes eingefügt:
„ Damit droht das Leitbild zur Allgemeinbildung in Gefahr zu raten.“
- Nach S. 101 unter der Tabelle 19.3 wird folgende textliche Ergänzung vorgenommen:
„Handlungsmöglichkeiten, -richtungen und –vorschläge:
- konzertierte Planungen für ein flächendeckendes Schulnetz mit dem Schwerpunkt Schulstandorte im ländlichen Raum,
- Prüfung der Einrichtung von Schulverbünden auf dem Wege freiwilliger kommunaler Zusammenarbeit,
- Überlegungen zum jahrgangsübergreifenden Lernen für die Sicherung von Grundschulstandorten,
- Ausbau der Ganztagsbetreuung in allen Regionen des Landkreises,
- Absprachen zur Inanspruchnahme von Schulanlagen des Kreises im ländlichen Raum als Bereicherung des „soziokulturellen“ Lebens vor Ort,
- Anpassung der Lern- und Unterrichtsmittel der Schulen an aktuelle Standards im pädagogischen und technischen Bereich,
- Auswertung von Erfahrungen, um das Schulversagen und die Schulabbruchsquote zu senken,
- frühe Förderung für alle und Unterstützung von Begabungen auf möglichst vielen Gebieten,
- Intensivierung und Verstetigung der Arbeit mit den Eltern und den Schülervertretern (Umsetzung der Mitwirkungsverordnung).“
2.19. Weiterbildungsangebote, Teil 1 S. XXV und Teil 2 S. 102-108
- Die Leitlinie und die Einrichtungsbezogenen Textteile sind an die aktuelle Beschlusslage des Kreistages anzupassen.
- Die Weiterbildungsangebote sollten auch bis 2020 in kommunaler Hand bleiben. Privatisierungen sind auszuschließen.
- Bestehende dezentrale Angebote und Strukturen sind zu erhalten und keinesfalls „schleichend“, d. h. durch den zunehmenden Einsatz prekär Beschäftigter aufzuweichen.
- Es ist darzustellen, wie der Bildungsbetrieb bis 2020 mit dem Spannungsfeld umgehen will, einerseits das erreichte gute Niveau bei sozialverträglichen Gebühren zu halten und andererseits mit deutlich weniger finanziellen Zuschüssen aus(zu)kommen (zu müssen).
- Es sind Überlegungen anzustellen, über Sponsoring die finanzielle Situation des Eigenbetriebs zu verbessern.
2.20 Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, Teil 1 S. XXVI und Teil 2 S. 115-117
- Die Beibehaltung der Rettungsleitstelle Delitzsch wäre zwar wünschenswert, ist aber nach Beschlusslage überholt. An dieser Stelle sollte der vom Kreistag einvernehmlich aufgestellte Forderungskatalog an die Leistungen und Mitsprache bei der Neueinrichtung der Integrierten Rettungsleitstelle in Leipzig dargestellt werden.
- Die Prognose der Bevölkerungsentwicklung und der Altersstruktur in Bezug zu den abzusichernden Flächen verdeutlicht, dass ab einem bestimmten Schwellenwert die Aufgaben allein nur im Ehrenamt nicht mehr zu gewährleisten sind. Da das Gegensteuern von vielen Faktoren abhängig ist, sollten grundsätzliche Lösungsvarianten für den zumindest in den dünn besiedelten Gebieten zu erwartenden Extremfall aufgezeigt werden, dass das Ehrenamt an seine Grenzen gelangt.
- Es geht um gute Ausbildung, gute Technik und starke Motivation für das Ehrenamt im Rettungswesen. Dafür müssen die materiellen und finanziellen Rahmenbedingungen stimmen. Wie viele finanzielle Mittel stehen in den kommenden Jahren dafür dem Landkreis zur Verfügung? Welche Unterstützung ist vom Land und vom Bund ist hierbei zu erwarten bzw. zu fordern?
- Wie wird sich die Perspektive einer europäischen Katastrophenschutzstruktur bis 2020 auf den Landkreis auswirken?
- Nach welchem Modus ist die Ausschreibung des Rettungsdienstes geplant?
- Welche Möglichkeiten sollten erschlossen werden, um den Hilfsorganisation mit Ehrenamtsstruktur vor Ort, denen der Landkreis Aufgaben des Rettungsdienstes übertragen hat, wirksame Unterstützung zu geben?
- In welcher Weise sollten die kommunalen Krankenhäuser bis 2020 in das Rettungswesen eingebunden werden?
- Wie ist mit dem Spannungsfeld zwischen sinkender Einwohnerzahl und damit höherer finanzieller Belastung von weniger Bürgerinnen und Bürgern bei gleichbleibend langen Rettungswegen umzugehen?
- Wie sollen sich die Blaulichtrelevanten Ausstattungs- und Ausbildungsstrukturen bis 2020 entwickeln?
ABSCHLIESSEND:
Es fehlen aus unerklärlichen Gründen jegliche Leitbildvorstellungen mindestens zu den Bereichen
- Haushalt und Finanzen,
- Wirtschaftliche Beteiligungen des Landkreises,
- Kulturraum,
- Ausländerrecht und Migration.
Auch diese Bereiche sind für eine handlungsorientierte Kreisentwicklungskonzeption 2020 notwendig.