150 000 Euro für Orte in der Dübener Heide

LVZ, Delitzsch-Eilenburg

Regionalbudget startet – Anträge können ab sofort abgegeben werden

 

Der Dübener Heide und damit den zehn Kommunen im sächsischen Teil, die zur Gebietskulisse des EU-Programms Leader gehören, steht erneut ein Regionalbudget in Höhe von insgesamt 150 000 Euro zur Verfügung. Der Verein Dübener Heide, der Träger der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) ist, will Kleinprojekte von Kommunen und Vereinen unterstützen, die den Gedanken des bürgerschaftlichen Engagements und der sozialen Dorfentwicklung aufgreifen.

Anträge können ab sofort abgegeben werden. Antragsberechtigt sind Kommunen und gemeinnützige Vereine in Orten bis zu 5000 Einwohnern. Dazu zählen unter anderem Doberschütz, Dreiheide, Laußig, Mockrehna sowie die Ortsteile von Eilenburg und Bad Düben.

Vom Regionalbudget profitieren Kleinprojekte, deren Bruttokosten maximal 20 000 Euro betragen. Der Fördersatz liegt bei 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Projekte sind beispielsweise die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen und Wegen, Verbesserung und Erhalt von Freizeit- und Erholungseinrichtungen oder Räumen für gemeinschaftliche Nutzung.

„Auch in diesem Jahr wird die Förderung von nichtinvestiven Vorhaben möglich sein“, sagt Roland Märtz, Vorstandsmitglied im Verein Dübener Heide und Vorsitzender der LAG. Dies könnten zum Beispiel auch Dorfentwicklungsplanungen oder die Dorfmoderation sein. Letzteres bedeutet die Organisation und Durchführung von Treffen und Veranstaltungen, um die Bürger an der künftigen Dorfentwicklung zu beteiligen. Zentrale Frage sollte sein: Was ist nötig, um in der Gemeinde auch in Zukunft die Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern?

Wer ein Projekt umsetzen will, meldet sich mit seinem Vorhaben beim Regionalmanagement Dübener Heide, das kostenlos berät. Die eingereichten Vorhaben werden von der LAG geprüft und bewertet. Es wird eine Rangfolge erstellt. Entsprechend dieser wird die Auswahl in Abhängigkeit des bereitgestellten Budgets vorgenommen.

Eine Umsetzung ist frühestens ab dem 13. Juli möglich. Die Kleinprojekte müssen jeweils bis 28. Oktober gegenüber dem LAG-Träger Verein Dübener Heide abgerechnet sein.