163 000 Bürger können Landrat wählen. Kreiswahlausschuss appelliert, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen / Auch Briefwahl ist möglich

LVZ, Delitzsch-Eilenburg

Nordsachsen. Am 12. Juni wird der Landrat des Landkreises Nordsachsen gewählt. Der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses Steffen Fleischer appelliert an alle Wahlberechtigten, von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch zu machen und durch ihre Stimmabgabe mitzuentscheiden, wer in den kommenden sieben Jahren an der Spitze des Landkreises Nordsachsen steht. Das teilte das Landratsamt mit.

 

Zur Wahl stehen Amtsinhaber Kai Emanuel (parteilos) aus Delitzsch, Torsten Pötzsch (SPD) aus Eilenburg und Uta Hesse (Freie Sachsen) aus Mügeln.

„Die Teilnahme an Wahlen gehört zu den elementaren demokratischen Grundrechten. Mit ihrer Wahlentscheidung nehmen die Wählerinnen und Wähler wichtigen Einfluss auf das politische Geschehen in unserer Region und gestalten deren Zukunft mit“, so Fleischer.

Die etwa 163 000 Wahlberechtigten im Landkreis können am Wahltag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ihre Stimmen im Wahllokal abgeben. Jeder Wahlberechtigte bekam mittels Wahlbenachrichtigungskarte mitgeteilt, dass er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und in welchem Wahlraum er am Wahltag wählen gehen kann.

Insgesamt werden in Nordsachsen am Wahltag 198 Wahllokale geöffnet haben. Die Wahlberechtigten sollten ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen sowie Personalausweis oder Reisepass bereithalten.

Jeder Wähler hat eine Stimme. Zum Landrat des Landkreises Nordsachsen gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht kein Bewerber die absolute Mehrheit, findet am 3. Juli ein zweiter Wahlgang statt, bei dem dann die einfache Mehrheit der Stimmen ausreicht.

Ihr Wahlrecht können die Wahlberechtigten auch durch Teilnahme an der Briefwahl ausüben. Die Briefwahlunterlagen lassen sich am einfachsten unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte beantragen. Dort ist ein entsprechender Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines aufgedruckt. Aber auch die Nutzung von E-Mail oder das Ausfüllen eines Online-Formulars ist bei der Antragstellung möglich. Nur per Telefon ist diese nicht zulässig. Zur Bearbeitung des Antrages ist es wichtig, dass der Wahlberechtigte vollständige Angaben zu seinem Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und zu seiner Wohnanschrift macht. Wer seinen Antrag persönlich bei Stadt oder Gemeinde stellt, kann seine Stimme in der Regel gleich vor Ort abgeben. Spätester Termin zur Antragstellung ist Freitag, der 10. Juni, 16 Uhr. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.

Briefwähler sollten den Wahlbrief rechtzeitig auf den Postweg bringen oder bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben. Wahlbriefe werden nur dann berücksichtigt, wenn sie am Wahlsonntag spätestens um 18 Uhr eingegangen sind. Kreiswahlleiter Fleischer empfiehlt daher im Fall des Versendens, den Wahlbrief spätestens am Mittwoch vor der Wahl, also am 8. Juni, zur Post zu geben.

Der Kreiswahlausschuss wird dann in öffentlicher Sitzung am 16. Juni ab 17 Uhr auf Schloss Hartenfels in Torgau zur Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Landratswahl des Landkreises Nordsachsen zusammenkommen.