164 000 Nordsachsen sind zur Wahl aufgerufen
Nordsachsen. Nordsachsens Kreiswahlleiter Steffen Fleischer fordert alle Wahlberechtigten des Landkreises auf, bei der vorgezogenen Bundestagswahl von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch zu machen und mit ihrer Stimmabgabe die Einflussmöglichkeit auf die künftige Besetzung des Deutschen Bundestages wahrzunehmen. „Die Teilnahme an Wahlen gehört zu den elementaren demokratischen Grundrechten“, so der Kreiswahlleiter. „Mit ihrer Wahlentscheidung nehmen die Wählerinnen und Wähler wichtigen Einfluss auf das politische Geschehen und gestalten die Zukunft mit. Je mehr Stimmen abgeben werden, desto höher ist die Legitimation des Deutschen Bundestages.“
Im Landkreis Nordsachsen können die circa 164 000 Wahlberechtigten am Wahltag 23. Februar, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr, ihre Stimmen im Wahllokal abgeben. „Jeder wahlberechtigten Person wird vorab per Wahlbenachrichtigungskarte mitgeteilt, dass sie in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und in welchem Wahlraum sie am Wahltag wählen gehen kann“, sagt Fleischer. „Die Wahlberechtigten sollten ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen sowie ihren Personalausweis oder Reisepass bereithalten.“
Die Wähler haben bei der Bundestagswahl zwei Stimmen: Mit der Erststimme (Direktstimme) entscheiden sie sich für einen Kandidaten im Wahlkreis 150 Nordsachsen, mit der Zweitstimme (Listenstimme) für die sogenannte Landesliste einer Partei im Freistaat Sachsen, wobei dies die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze auf die Parteien insgesamt ist.
Wie immer kann das Wahlrecht auch mittels Briefwahl ausgeübt werden. „Bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar ist jedoch der verkürzte Briefwahlzeitraum – voraussichtlich nur rund zwei Wochen – zu berücksichtigen“, hebt Steffen Fleischer hervor. Der Beginn der Briefwahl sei in den Städten und Gemeinden des Landkreises grundsätzlich ab 6. Februar möglich.
Der für die Briefwahl benötigte Wahlschein und die dazugehörigen Unterlagen können laut Kreiswahlleitung am einfachsten unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bei der Stadt beziehungsweise Gemeinde des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Die Wahlbenachrichtigung haben alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis spätestens 2. Februar erhalten . Dort ist ein entsprechender Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins aufgedruckt. Auch die Nutzung von E-Mail und das Ausfüllen eines Online-Formulars ist möglich – nur die telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Die Wahlbriefe müssen dann spätestens am Wahltag, 18 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Die Deutsche Post will sicherstellen, dass alle Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, 20. Februar, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig ankommen. Alternativ könne man sich trotz beantragter Briefwahl auch noch dafür entscheiden, am Wahltag im Wahllokal zu wählen.