Anfrage zur Wohngeldreform

Die Umsetzung der Wohngeldreform ist auch in Nordsachsen ein Kraftakt. Obwohl dafür im Sozialamt erheblich mehr Personal eingesetzt wird, dauert die Bearbeitungszeit voraussichtlich 2 bis 3 Monate.

Für Menschen, deren finanzielle Existenz durch stark gestiegene Nebenkosten bedroht ist, ist das eine lange, prekäre Zeit. 
Laut Gesetz ist es möglich, hier schnelle Hilfen zu gewähren. Wie klappt das in unserem Landkreis, will unsere Fraktion mit einer Anfrage wissen: 

 

1.  Wird  das Sozialamt/ die Wohngeldstelle von der Anwendung der vorläufigen Zahlung von Wohngeld nach § 26 Abs. (1) WoGG in begründeten Fällen Gebrauch machen, um existentielle finanzielle Notsituationen der Betroffenen durch die langen Bearbeitungszeiten zu vermeiden?

2.  Falls JA, nach welchen Kriterien wird das Sozialamt in diesen Fällen entscheiden?

3. Falls NEIN, warum nicht? Welche Alternativen gibt es aus der Sicht der Verwaltung für Betroffene?

4. Wie schätzt das Sozialamt den voraussichtlichen Mehraufwand (zeitlich, personell) ein, der durch die Option der vorläufigen Zahlung nach § 26 Abs. (1) WoGG entstehen würde?

5. Wann rechnet das Sozialamt mit der vollständigen Digitalisierung der Wohngeldbearbeitung einschließlich online-Beantragung?