Aus dem Kreistag: Änderungsantrag der Linken und SPD/Grüne-Fraktion

Dr. Michael Friedrich

zur Satzung zur Fraktionsfinanzierung. Rede unseres Vorsitzenden. (Es gilt das gesprochene Wort).

//Anrede//,

unsere Fraktion begrüßt, dass die Fraktionsfinanzierung nun endlich mit einer Satzung rechtssicher auf eine solide Grundlage gestellt wird. Das ist gegenüber der bisherigen Richtlinie eine neue Qualität, die wir gern mittragen werden. Allerdings sind wir der festen Überzeugung, dass es nicht richtig ist, die Bezahlung der jeweiligen Geschäftsführungen aus der Bindung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD herauszulösen und somit die Bezahlung der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer faktisch einer dauerhaften Haushaltssperre zu unterziehen.

 

Ich darf erinnern, bisher gilt für diese wenigen Personen schon nicht die vollumfängliche Tarifbindung, sondern nur die Entgeltstufe EG 9b Stufe 2 ohne Jahressonderzahlungen als praktisch 13. Monatsgehalt und ohne die Möglichkeit des automatisierten Stufenaufstiegs. Alle anderen der rd. 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes aber erhalten völlig zu Recht entsprechend ihrer Einstufung die vollumfänglichen Tarifbezüge. Schon diese Diskrepanz war kaum nachzuvollziehen, aber wir haben sie angesichts der Haushaltslage hingenommen. Nun aber soll die Tarifbindung gemäß § 2 Absatz (3) der Satzung völlig aufgelöst werden, indem es heißt:

Die Mittelzuweisung besteht aus einem jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 25.000 Euro und einem jährlichen Betrag je Mitglied.

Dabei soll laut Mehrheitsentscheidung des Ältestenrats eine Summe von rd. 170.000 Euro zur Verfügung stehen, wobei sich an einem völlig überholten und aus der Zeit gefallenen Orientierungswert des Innenministeriums gehalten wird. Dies bedeutet zumindest für die drei kleineren Fraktionen eine deutliche Schlechterstellung gegenüber dem Bisherigen, die die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt.

Mit dem Änderungsantrag bezwecken wir schlicht und einfach, zu dem ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung (Amtsleiterin Frau Vogel) zurückzukehren, der dem Ältestenrat am 22. Oktober 2024 in Delitzsch als Diskussionsgrundlage vorlag und der zumindest eine Anlehnung an die Tarifbindung in der erwähnten Entgeltstufe TVöD 9b 2 vorsah. Dieser Vorschlag ist bereits ein Kompromiss, da er auf Jahressonderzahlungen und Stufenaufstiege verzichtet. Er ist moderat und sachgerecht, damit keinesfalls überzogen. Dessen Regelungen können ohne Probleme in der Öffentlichkeit vertreten und offensiv diskutiert werden. Sie sind im Interesse einer funktionstüchtigen kommunalen Demokratie und Mitwirkung des Kreistags. Sie sind darüber hinaus geeignet und angemessen, um den 80 Kreisrätinnen und Kreisräten eine wirksame Unterstützung für Sachrecherchen, für Netzwerkarbeit und für Öffentlichkeitsarbeit zu geben. Nur so kann das Hauptorgan des Landkreises seinem anspruchsvollen Auftrag gemäß Landkreisordnung als zentrales Kontroll-, Initiativ- und Entscheidungsorgan für die Grundsätze der Verwaltung vollumfänglich, rechtzeitig und kompetent gerecht werden.

Der ehrenamtliche Kreistag mit seinen angestellten Geschäftsführungen der Fraktionen ist bekanntlich Teil der Exekutive. Es besteht kein vernünftiger Grund, diese sehr wenigen Personen deutlich schlechter zu stellen als die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kernverwaltung. Ganz abgesehen davon, dass diese Maßnahme weder notwendig noch geboten noch geeignet ist, um die vorhin diskutierten harten Haushaltsstrukturprobleme des Landkreises auch nur zu mildern.

Mit dem vorgelegten Änderungsantrag wollen wir diesen Mangel abstellen und bitten um Zustimmung!

(TOP 3.14 der Kreistagssitzung am 27.11.2024: „Satzung zur Fraktionsfinanzierung der Fraktionen im Kreistag des Landkreises Nordsachsen“ in Drucksache 4 – 057/24)