Aus dem Kreistag: Zum fehlenden Haushalt. Einschätzung und Rede unseres Vorsitzenden
(es gilt das gesprochene Wort)
//Anrede//,
wir haben heute eine traurige Premiere, auf die niemand stolz sein kann. Ich hätte niemals geglaubt, im Jahr 30 meiner Kreistagstätigkeit über einen nicht genehmigungsfähigen Haushalt sprechen zu müssen. Schwierig waren die Haushaltsbeschlüsse immer. Niemals konnten alle Notwendigkeiten geschweige denn Wünsche erfüllt werden. Die allermeisten Haushalte der vergangenen Jahre waren bereits nicht ausgeglichen und lagen teilweise straff im Minus. Aber immerhin kamen sie noch über die Latte der Genehmigungsfähigkeit, auch wenn diese in den Corona-Jahren deutlich niedriger gehängt war.
Jetzt haben wir eine völlig andere Situation. Erstmals seit Jahrzehnten gibt es im Landtag keinen Entwurf für den nächsten Doppelhaushalt und folglich auch keinen für den Kommunalen Finanzausgleich. Es gibt leider keinen sogenannten FAG-Kompromiss, denn hier liegen die Vorstellungen der Kommunalen Spitzenverbände und von Finanzminister Vorjohann meilenweit auseinander. Dass es die bisherige Koalition in Dresden nicht geschafft hat, diese wichtigen Dokumente rechtzeitig vorzulegen, grenzt glatt an Ignoranz, ja an Arbeitsverweigerung. Das rächt sich nun bitter. Die Landkreise und Kommunen müssen es wieder einmal ausbaden!
Hinzu kommt die bevorstehende äußerst wacklige Regierungsbildung in Dresden als Minderheitskabinett, das von wem auch immer toleriert werden muss. Ein Scheitern mit Neuwahlen ist nicht ausgeschlossen. So dürfen wir uns auf eine lange haushaltslose Zeit bis spät ins Jahr 2025 einstellen. Von der Bundesebene mit Wahlen im kommenden Februar will ich gar nicht erst reden. Dies alles verschärft die Situation noch einmal deutlich. Unsicherheit also an allen Ecken und Kanten. Leider kein Licht am Ende des Tunnels, von den globalen Erschütterungen ganz zu schweigen. Genug der traurigen Analyse. Was also tun?!
Deshalb möchte ich bereits jetzt die drei folgenden Tagesordnungspunkte 3.10, 3.11 und 3.12 loben, mit denen die Verwaltungsspitze uns als Hauptorgan des Landkreises vorschlägt, zwingend notwendige Pflöcke einschlagen, um überhaupt noch von einem kleinen Restbestand an kommunaler Selbstverwaltung reden zu können. Es sei mir aus Zeitgründen gestattet, dies des engen Zusammenhangs wegen gleich hier mit zu behandeln. Es wird spannend sein, wie die Landesdirektion mit diesen intelligenten Pflöcken umgehen wird, denn sie einfach nur abzulehnen und damit die Selbstverwaltung endgültig abzuschnüren wird kaum möglich sein.
Es ist ausgesprochen kreativ und mutig, dass wir uns als Kreistag in 3.10 zu einem absolut notwendigen Mindestbestand an freiwilligenAufgaben bekennen wollen, auch wenn dieses Minimum nur rund 1 Prozent unseres Haushaltsvolumens ausmacht. Die gleiche Einschätzung gilt für das erforderliche Mindestmaß an Investitionen in 3.11, die wir uns einfach leisten müssen, um die Substanz und die Lebensqualität zu erhalten. Auch wenn das nur rund ein Zehntel des Haushaltsvolumens ist. Schließlich zeigt 3.12 mit der erzwungenen Ausweitung der Obergrenze unserer Kassenkredite von 1/5 auf 2/5 des Haushaltsvolumens, zu welchem dramatischen, ja abenteuerlichen Fluchtweg wir greifen müssen, um überhaupt noch unsere Pflichtaufgaben vor allem im sozialen und im Jugendbereich lösen zu können.
Abschließend die feste Zusage, dass wir als LINKE bereit sind, in der neu einzuberufenden AG Haushalt konstruktiv mitzuwirken. Dabei werden wir uns an den genannten drei Vorlagen orientieren. Keinesfalls werden wir die soziale Abrissbirne betätigen. Auch sind wir strikt gegen die Privatisierung kommunaler Betriebe und Einrichtungen wie z. B. der Krankenhäuser. Allzu große Hoffnungen über Einsparungen und die Lösung der Strukturprobleme sollten wir uns allerdings nicht machen, wenn ich an die mageren Ergebnisse der AG Haushalt von vor 12 Jahren denke.
Vielen Dank für ihre gespannte Aufmerksamkeit!
(TOP 3.9. der Kreistagssitzung am 27.11.2024: „Haushaltsplan und Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026: Information zu deren Genehmigungsfähigkeit.“ in Drucksache 4-I 008/24)