Kritik an Lauterbachs Reform der Kliniken. Experten von Verbänden zweifeln an Finanzierung
Laut der geplanten Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen Patientinnen und Patienten künftig in den Kliniken wieder nach medizinischen und nicht nach wirtschaftlichen Kriterien behandelt werden. Am Mittwoch wurden in einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags mehr als 40 Verbände befragt. Die Sachverständigen haben drei Kritikpunkte.
■ Finanzierung: Praktisch alle Befragten – von den Krankenkassen über Sozialverbände bis hin zum Bundesverband der Deutschen Arbeitgeber – kritisieren die Finanzierung scharf. Geplant ist, dass für den Umbau der Kliniklandschaft ein „Transformationsfonds“ über 50 Milliarden Euro eingerichtet wird, der von der gesetzlichen Krankenversicherung und den Ländern mit jeweils 25 Milliarden Euro gespeist wird. Gebäude sollen nun auch aus Beiträgen der Versicherten bezahlt werden – bisher Sache der Länder. Mit den Plänen des Gesundheitsministers würde der Beitragssatz um rund 0,15 Prozentpunkte steigen. Bei 3500 Euro Monatsverdienst wäre das eine Mehrbelastung von 30 Euro.
■ Vorhaltekosten: Bisher rechnen Kliniken Behandlungen über Fallpauschalen ab. Konkret ist jetzt geplant, dass 60 Prozent der Betriebskosten über eine Vorhaltevergütung gezahlt werden und nur noch 40 Prozent über die Fallpauschalen. Kritik von Verbänden: Über einen komplizierten Mechanismus hänge die Vorhaltevergütung weiter von der Zahl der behandelten Fälle ab.
■ Schutz vor Insolvenzen: Bis die Reform umgesetzt sein wird, vergehen noch Jahre. So wird die Vorhaltevergütung erst ab 2029 vollständig wirken. Eine große Zahl von Kliniken, die zur Versorgung der Bevölkerung dringend notwendig sind, wird das Inkrafttreten nicht mehr erleben, so die Experten.