Mirko Schultze zur Kommunalrechtsnovelle: Modernisierung abgesagt – Beteiligung wird kaum erleichtert, Wahlalter 16 kommt nicht

Mirko Schultze, MdL Sachsen

Heute berät der Innenausschuss über die Pläne der Koalition für eine Kommunalrechtsnovelle. Hierzu hat die Linksfraktion zehn Änderungsanträge gestellt, die vor allem die Mitbestimmung der Bevölkerung und die Mitsprache kommunaler Beauftragter verbessern sollen. Außerdem fordert die Fraktion erneut, das Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre zu senken.

 

Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher Mirko Schultze:

„Das Kommunalrecht muss endlich modernen Anforderungen genügen, es muss beispielsweise digitale Beratungen und Abstimmungen der Räte ermöglichen. Das erfreulichste Teilergebnis der Koalitionspläne ist, dass die Mitglieder von Gemeinderäten und Kreistag künftig keinen Maulkorb mehr erhalten können, wenn sie vorab mit Bürgerinnen und Bürgern über Vorlagen und Anträge sprechen wollen. Diese Klarstellung war überfällig – dafür haben wir lange gestritten. Auch beim Wechsel des Auszählungsverfahrens für Kommunalwahlen und bei den Regelungen zu Fraktionsgröße und Fraktionsrechten hat die Koalition unsere Vorschläge aufgegriffen.  

Darüber hinaus sind die Koalitionsfraktionen allerdings bei Flickschusterei und ein paar redaktionellen Glättungen geblieben. Eine grundhafte Modernisierung des Kommunalrechtes findet nicht statt, selbst das in der Koalition Vereinbarte wird nicht komplett umgesetzt. CDU, Grüne und SPD bleiben weit hinter dem Erforderlichen zurück, wenn es um mehr Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger geht. Wir wollen, dass Einwohnerversammlungen in Gemeinden schon von einem Prozent der Stimmberechtigten durchgesetzt werden können. Für Bürgerbegehren sollte künftig ein einheitliches Quorum in Gemeinden von fünf Prozent gelten, für Bürgerbegehren in Landkreisen und Kreisfreien Städten ein Quorum von drei Prozent.

Um die Belange betroffener Menschen zu wahren, sollen die Gemeinden künftig neben Gleichstellungsbeauftragten auch Kommunale Inklusionsbeauftragte, Kommunale Migrationsbeauftragte sowie Beauftragte für Seniorinnen und Senioren bestellen. Jugendliche sollen ohne großen Aufwand die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen können.

Besonders skurril: Das kommunale Wahlrecht ab 16, für zwei Drittel der jungen Menschen in Deutschland längst eingeführt, wurde erneut abgelehnt. Wenn die Bundesregierung wie angekündigt das Wahlrecht ab 16 für die Europawahl 2024 einführt, können die 16- und 17-Jährigen in Sachsen an diesem Tag dann zwar das Europaparlament wählen, nicht aber ihren Gemeinderat.“