Nächstes Jahr werden die Leistungen des Rettungsdienstes neu ausgeschrieben

Fraktion Die Linke

Das hat der Kreistag beschlossen. Die Vergabe ist keine Kleinigkeit, darum möchten wir wissen, wie die Vergabekritierien aussehen und machen klar, welche Aspekte nicht unter den Tisch fallen dürfen.

Anfrage an die Kreisverwaltung zur Ausschreibung der Leistungen für den Rettungsdienst in Nordsachsen

 

Sehr geehrter Herr Landrat Emanuel, sehr geehrter Herr Beigeordneter Kabisch,

der Kreistag Nordsachsen hat am 27.11.2024 unter Tagesordnungspunkt 3.20 das Vergabever-fahren für die Leistungen des Rettungsdienstes für den Landkreis Nordsachsen vom 01. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 (mit Verlängerungsoption bis 31. Dezember 2032) eröffnet. Die Unterlagen für diesen Beschluss waren aufgrund der notwendigen Wahrung betriebswirtschaft-licher Interessen der potentiellen Anbieter nur nichtöffentlich im Büro des Kreistags einsehbar. Sicherlich auch aus diesem Grund gab es weder in den beratenden Ausschüssen noch im Kreistag eine vertiefte Diskussion über die Bewertungs- und Entscheidungskriterien für diese wichtige Ausschreibung im zweistelligen Millionenbereich. Im Interesse der Transparenz dieses Verfahrens mit sehr weitreichenden finanziellen, organisatorischen, personellen und nicht zuletzt praktischen Konsequenzen stellen wir unter Beachtung des gesetzlichen Datenschutzes und legitimer Betriebsgeheimnisse der Leistungserbringer die folgenden Fragen:

 

1.Bewertung der aktuellen Leistungserbringer

  • Wie wird die Leistungsfähigkeit der aktuellen Rettungsdienstanbieter im Landkreis Nordsachsen in Bezug auf Stabilität, Einsatzbereitschaft und Versorgungssicherheit bewertet?
  • Werden die Ergebnisse dieser Bewertung systematisch dokumentiert und bei der Eignungsprüfung im neuen Ausschreibungsverfahren mit einbezogen?

 

2.Wettbewerbsbedingungen und Chancengleichheit

  • Der Landkreis setzt den Rahmen für die Wettbewerbsbedingungen durch Festlegung seiner Eignungskriterien. Trifft es zu, dass es einigen der derzeitigen Leistungserbringer nicht ermöglicht werden soll, sich am Verfahren zu beteiligen? Falls JA, warum wurde diese Entscheidung so getroffen?
  • Wie wird sichergestellt, dass durch diese (mögliche) Einschränkung dennoch ein echtes wettbewerbliches Verfahren mit einer breiten Palette an Leistungserbringern entsteht? Wie wird das Risiko bewertet, dass nur wenige (oder sogar nur ein einziger) Anbieter pro Los ein Angebot abgeben, was zu überhöhten Preisen führen könnte? Welche Mechanismen werden eingebaut, um die Besorgnis derartiger ungerechtfertigter Preisüberhöhungen mangels einer ausreichenden Anzahl von Anbietern zu vermindern oder sogar zu vermeiden?

 

3.Qualitätsstandards und Anforderungen

  • Welche konkreten Qualitätskriterien wurden für die Ausschreibung definiert?
  • Inwiefern wurde berücksichtigt, dass Anbieter mit regionaler Expertise und bestehender Infrastruktur möglicherweise Vorteile bei der Gewährleistung einer hohen Versorgungsqualität haben?

 

4.Integration von Innovationen

  • Werden bei der Ausschreibung technologische Innovationen, wie die Nutzung digitaler Systeme als Bewertungskriterien (z.B. auch Einbindung Telenotarzt o.ä.) herangezogen?
  • Sieht der öffentlich-rechtliche Durchführungsvertrag eine Innovationsklausel vor? Falls JA, auf welche Schwerpunkte sollte eine solche Klausel orientieren?
  • Ist vorgesehen, Anbieter zu bevorzugen, die bereits in der Vergangenheit innovative Konzepte erfolgreich umgesetzt haben?

 

5.Personalsituation

  • Wie wird die aktuelle und zukünftige Personalsituation in die Bewertung der Anbieter einbezogen, insbesondere hinsichtlich der Sicherstellung einer kontinuierlichen Versorgung?
  • Werden Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung durch die Anbieter als Teil der Vergabeentscheidung berücksichtigt?

 

6.Kosten und Wirtschaftlichkeit

  • Welche Rolle spielen wirtschaftliche Faktoren bei der Vergabeentscheidung, und wie wird sichergestellt, dass Qualität nicht hinter Kosteneffizienz zurücktritt?

 

7.Kommunikation und Einbindung der Bevölkerung

  • Wie wird die Öffentlichkeit über die Vergabe des Rettungsdienstes informiert, und wie werden Bürgerbedenken und Anregungen berücksichtigt?
  • Ist eine transparente Berichterstattung über die Auswahlprozesse und Entscheidungskriterien in den zuständigen Fachausschüssen des Kreistags und in diesem selbst geplant?

 

8.Einbindung des Ehrenamts

  • Welche Rolle spielen ehrenamtliche Strukturen im Vergabeverfahren, und wie wird deren Förderung berücksichtigt?
  • Wie wird sichergestellt, dass die künftigen Anbieter des Rettungsdienstes auch bei Großschadenslagen oder Katastrophenlagen eng mit dem Bevölkerungsschutz zusammenarbeiten?
  • Wird die Fähigkeit, Ressourcen und Infrastruktur in Krisensituationen bereitzustellen, als Teil der Eignungskriterien berücksichtigt?

 

 

gez. Dr. Michael Friedrich für die Fraktion DIE LINKE