Neue Windräder: Regionalplanung veröffentlicht Details im März

LVZ Schkeuditz, Taucha, Delitzsch, Eilenburg

Investoren scharren mit den Hufen und möchten rund um Leipzig vielerorts neue Rotor-Riesen errichten. Etliche Bürgerinitiativen laufen andererseits Sturm gegen neue Windrad-Pläne.

Nachdem Bund und Land auf einen verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien setzen, haben sich auch einige Kommunen auf den Weg gemacht, ihre neuen Freiräume zu nutzen. So will die Stadt Pegau die sogenannte Flexibilisierungsklausel in Anspruch nehmen, um den Energiepark Pegau bei Werben zu ermöglichen.

Sachsenweit elf Vorhaben von Kommunen auf dem Weg

Sachsenweit sind derzeit insgesamt elf Vorhaben von Kommunen auf den Weg gebracht worden. Drei davon mit insgesamt sechs Windenergieanlagen und einer Leistung von 28 Megawatt seien bereits genehmigt, teilte das sächsische Umweltministerium mit.

Die Augen der meisten Akteure richten sich allerdings derzeit auf den Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen.

Der ist gerade dabei, seinen Regionalplan im Bereich Erneuerbare fortzuschreiben. „Den Aufstellungsbeschluss haben wir bereits im Dezember 2021 gefasst“, erklärt Professor Andreas Berkner, Leiter der Regionalen Planungsstelle.

„Im Kern geht es darum, den durch den Bund festgesetzten Flächenbeitragswert zu erfüllen.“ Heißt konkret für das Verbandsgebiet, zu dem die Landkreise Leipzig und Nordsachsen sowie die Stadt Leipzig gehören, gilt die Verpflichtung, zwei Prozent der Fläche für die Windkraftnutzung zur Verfügung zu stellen.

Die Regionalplanung bekenne sich zu diesen energiepolitischen Vorgaben. Zugleich, betont Berkner, lege der Verband Wert auf eine regional ausgewogene Standortauswahl ohne Überlastung von Teilregionen. Wichtig sei, „möglichst konfliktarme Vorranggebiete“ herauszuarbeiten.

Sachsen will dabei schneller sein, als vom Bund gefordert: Bereits bis 31. Dezember 2027 sollen zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. „Das macht beim rund 4000 Quadratkilometer großen Verbandsgebiet mit den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen sowie der Stadt Leipzig eine Fläche von knapp 80 Quadratkilometern aus“, rechnet Berkner vor. Um dieses Ziel zu erreichen, werden sich in der Region deutlich mehr Windräder als bisher drehen müssen.

Zwei-Prozent-Flächenziel gilt für die Gesamtregion

Das Zwei-Prozent-Ziel muss dabei in der Region insgesamt erreicht werden. Nicht pro Kommune oder pro Landkreis. „Das Verbandsgebiet wird hier als Ganzes betrachtet“, macht Berkner klar.

„Aufgrund von Siedlungs- und Bevölkerungsdichte sowie Bebauungsstruktur, Naturschutzgebieten, Flugsicherung oder Militär gibt es Kommunen, die den Wert innerhalb ihres Territoriums objektiv gar nicht erreichen können. Dieses muss von anderen Kommunen kompensiert werden, um das Ziel im Planungsverband zu schaffen.“

Für den 28. März 2025 ist die erste öffentliche Auslegung des Planentwurfs vorgesehen, der dann auch eine konkrete Karte mit den neuen Gebieten enthält. Dazu wird die Verbandsversammlung nach derzeitigen Planungen an diesem Tag ab 10 Uhr im Großen Lindensaal in Markkleeberg tagen. Die Sitzung wird öffentlich sein.

Im Anschluss werden Träger öffentlicher Belange, Unternehmen, Bürger und Verbände erneut beteiligt. Beschlossen werden sollen die neuen Windvorranggebiete Ende 2026, sodass für das Genehmigungsverfahren und das Inkrafttreten dann noch bis spätestens 31. Dezember 2027 Zeit bleibt.

Einer der Konfliktpunkte ist dabei immer wieder der Siedlungsabstand. „Derzeit gehen wir davon aus, dass der 1000-Meter-Abstand zur nächsten Wohnbebauung angewendet wird.“ Allerdings wird die Rotor-in-Regelung durch eine Rotor-out-Regelung ersetzt.

Das bedeutet, dass nur der Mastfuß im Windenergiegebiet liegen muss. Die Rotorblätter dürfen somit in den 1000-Meter-Abstand hineinragen. Der Hintergrund: Nur Rotor-out-Planungen sind laut Gesetz vollständig auf das Zwei-Prozent-Ziel anrechenbar.

Auch Wälder sowie Landschaftsschutzgebiete sind nicht mehr prinzipiell tabu. Allerdings wolle man einen „sorgsamen Umgang“ mit Flächenausweisungen in Waldgebieten praktizieren und auch schutzbedürftige Bestandteile von Landschaftsschutzgebieten verschonen.

Der Chefplaner macht auchklar, was bei Nichterreichen des Zwei-Prozent-Ziels passiert: „Dann greift ein Sanktionsmechanismus.“ Windenergieanlagen dürften dann überall im Außenbereich errichtet werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen an die Genehmigung erfüllt werden. Dann sei zu erwarten, dass es zu einem unkontrollierten Wildwuchs kommt und auch der Zwei-Prozent-Deckel nicht mehr gewährleistet wäre. Ein Worst-Case-Szenario, das der Verband unbedingt verhindern möchte.

Ob neue Regierungen in Bund und Land alle bisherigen Ansätze über den Haufen werden? „Unwägbarkeiten gibt es immer“, erklärt Berkner dazu.

„Das Handeln des Planungsverbandes ist an jeweils geltendes Recht und Gesetz gebunden. Angesichts der für 2025 vorgezogenen Bundestagswahlen sowie der noch nicht erfolgten Regierungsbildung im Freistaat Sachsen bleibt abzuwarten, ob sich am gesetzlichen Rahmen etwas ändert. Ich halte Nachjustierungen an der einen oder anderen Stelle für denkbar und wünschenswert, gehe aber nicht davon aus, dass mit neuen politischen Konstellationen alles Vorhandene obsolet wird.“

Die Notwendigkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien bleibe bestehen.