Neues Kommunalrecht zukunftsfähig machen!

M. Friedrich

Die sächsische Koalition hatte 2019 vereinbart, die Selbstverwaltung der Kommunen zu stärken und die Bürgerinnen und Bürger besser an Entscheidungen zu beteiligen. Mit großer Verspätung liegt jetzt endlich der Regierungsentwurf für eine entsprechende Novelle der Sächsischen Gemeindeordnung vor (Landtags-Drucksache 7/4106), die noch in diesem Jahr beschlossen werden soll. Dr. Michael Friedrich, Vorsitzender der LINKEN im Kreistag sagt dazu:

Trotz einiger positiver Ansätze ist leider kein großer Wurf gelungen. Vielmehr ein Sammelsurium von Halbherzigkeiten und bürokratischen Überregulierungen, die dem Grundsatz der Selbstverwaltung zuwiderlaufen. Anstatt wie im Koalitionsvertrag versprochen die Selbstverwaltung entlang der Prinzipien von Vertrauen und Verantwortung zu stärken und die Gestaltungsspielräume der Kommunen zu erweitern, soll ihnen bis ins Kleinste vorgeschrieben werden, was z. B. auf ihren Homepages zu stehen hat, dass sie zwei Einwohnerversammlungen im Jahr abzuhalten haben oder wie die Fraktionen zu finanzieren sind. Wirklich grundsätzliche Verbesserungen aber wie etwa eine ausreichende Finanzausstattung, die längst überfällige Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre, mehr Rechte für Jugendparlamente, die Einführung von Regional- und Bürgerbudgets für konkrete Projekte oder den Verzicht auf die Erhebungspflicht von Straßenausbaubeiträgen bei finanzieller Notlage sucht man dagegen vergebens.  

Positiv zu werten ist zumindest die Pflicht, zukünftig verbindliche Bürgerbeteiligungssatzungen zu beschließen, auch wenn dies bereits jetzt auf freiwilliger Basis möglich ist. Die neu aufgenommene Verpflichtung zur Veröffentlichung von Beschlussvorlagen öffentlicher Gemeinderatssitzungen vor deren Beschlussfassung ist eigentlich eine pure Selbstverständlichkeit, war aber vielerorts auch gerichtlich umstritten und ist deshalb ein Fortschritt. Auch die nunmehr vorgeschriebenen obligatorischen Bürgerentscheide bei Gemeindegebietsänderungen sind zu begrüßen – nur kommen sie über 20 Jahre zu spät, denn die großen Gebietsreformen sind längst durch. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sollen durch die Absenkung der Quoren jetzt ein klein wenig erleichtert werden, doch die große Hürde, dass die Initiatoren dafür einen korrekten, gesetzeskonformen  Kostendeckungsvorschlag beizubringen haben, werden viele dieser Initiativen ausbremsen. Nett gemeint ist auch die neue Regelung, dass Bürgermeister und Bürgermeisterinnen unabhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde grundsätzlich hauptamtlich sein dürfen, so der Gemeinderat dies beschließt.  Nur wird wohl auch diese Regelung angesichts der prekären Finanzlage gerade der kleinen Gemeinden eher ins Leere laufen.

Etwas Licht also, aber eben auch noch viel zu viel Unausgegorenes. Zukunftsfähigkeit sieht anders aus! Viel Arbeit für das Parlament, denn die Hoffnung, dass die harsche Kritik der Kommunalen Verbände an dem Entwurf und die guten Ansätze von SPD, Grünen und LINKEN stärker Berücksichtigung finden müssen, stirbt zuletzt.