Asylbewerber fair behandeln und zügig integrieren!

Dr. Michael Friedrich

Das Kommunale Integrationskonzept für Asylsuchende ist ein wichtiges strategisches Dokument, das dritte heute bereits nach Breitbandausbau und Nahverkehrskonzept. Ursprünglich sollte dies schon in der letzten Wahlperiode beschlossen werden, und zwar unmittelbar mit unserem Unterbringungskonzept, das wir zum Ende des vorherigen Kreistags verabschiedet haben und das jetzt Schritt für Schritt mit einigen Turbulenzen – siehe Eilenburg! – seiner Umsetzung harrt. Wir sind also schon relativ spät dran. Daher ist es umso wichtiger, dass wir heute ein möglichst konkretes, ein praxistaugliches und ein gut handhabbares Konzept beschließen, das hinreichend solide ausfinanziert ist. Das im Idealfall zu einer Gewinn-Gewinn-Situation sowohl für die Asylsuchenden als auch für die einheimische Bevölkerung führt. Und damit zu einer deutlich besseren Akzeptanz des Migrationsgeschehens.

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Asylbewerber fair behandeln und zügig integrieren!

Redebeitrag zum Kommunalen Integrationskonzept des Landkreises Nordsachsen 2025 im Kreistag (Drucksache 4-114/25)

Liebe Kreisräte, sehr geehrte Anwesende,

Dieser hohen Erwartungshaltung wird das von der Verwaltung vorgelegte Konzept auf weiten Strecken durchaus gerecht. Dennoch gibt es schon noch gehörig Luft nach oben! Warum treffe ich diese Feststellung?

Auf den rund 80 Seiten steht gewiss nichts grundlegend Falsches. Aber vieles bleibt zu abstrakt und ist zu wenig auf unseren Landkreis bezogen. Die acht aufgeführten Handlungsfelder: Beratung/ KiTas/ Schule/ Spracherwerb Erwachsene/ Integration in den Arbeitsmarkt/ Wohnen/ Gesundheit/ Soziokulturelle Integration & Dialog sind unbestritten genau die relevanten Baustellen für eine gelingende Integration. Es ist richtig, dass auf unsere Sozialräume abgestellt wird. Die vielen vorgeschlagenen Maßnahmen sind schlüssig. 

Aber sind sie auch konkret mit Fallzahlen je Sozialraum und zu deren sehr ausgeprägten Besonderheiten untersetzt?

Ein klares Nein. Hier muss in den nächsten Jahren dringend nachgearbeitet werden. Das aber sollte kein Problem sein, denn das Konzept will ja ein dynamisches Steuerungsinstrument sein, das regelmäßig fortgeschrieben und nach fünf Jahren evaluiert wird.

Sieht man sich das vom Landratsamt vorgehaltene Personal an, das die Integration in Zusammenarbeit mit den Freien Trägern und Vereinen bewerkstelligen will und soll – 7 Flüchtlingssozialarbeiter, 3 mal Allgemeiner Migrationsdienst und 2 Mitarbeiter Jugendmigrationsdienst – so dürfte klar sein,dass dieser Personaleinsatz auch nicht annähernd ausreichen wird, diese vielfältigen Aufgaben zu bewältigen. Zudem fallen die Aussagen zur Finanzierung äußerst vage aus.Anderes war wohl auch kaum zu erwarten zu Zeiten unserer härtesten Haushaltskrise seit Bestehen des Landkreises. 

Festzustellen bleibt : Fast alles Richtige und Notwendige, was die Integration voranzubringen verspricht, steht unter Finanzierungsvorbehalt!

Genau wegen der genannten Kritikpunkten ist es gut, dass es den Änderungsantrag der Fraktionen SPD/Grüne und der Freien Wähler gibt! 

Dieser Änderungsantrag schlägt eine Reihe sehr konkreter Maßnahmen und Prüfaufträge für die Verwaltung vor, die fast nichts kosten und das Konzept auf jeden Fall verbessern, ja handhabbarer machen. Sie sollten deshalb unbedingt in das Konzept aufgenommen werden!

Im Mittelpunkt steht die Überlegung, dass diese Menschen -  immerhin Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive - fair und achtungsvoll behandelt werden. Gemäß Artikel 1 GG: Dieses Gebot der Menschenwürde gilt eben nicht nur für einheimische „Bio-Deutsche“, sondern uneingeschränkt für ausnahmslos alle Menschen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion und Überzeugung. Daher soll es niedrigschwellige und natürlich nur gering bezahlte Angebote in Form von Arbeitsgelegen-heiten (AGH) geben, die systematisch für alle Zugereisten angeboten werden. Mit Blick auf eine gelingende Integration, v.a. eines strukturierten Tagesablaufs und eines zügigen Spracherwerbs auch außerhalb der weiterhin angebotenen Sprachkurse, unterstützen wir diesen Vorschlag ausdrücklich. Damit sind sie AGH´s natürlich nur eine temporäre Brücke, um idealerweise möglichst schnell in ein passendes reguläres und möglichst tariflich bezahltes Arbeitsverhältnis zu kommen.

Die Annahme von AGH´s liegt also im ureigensten Interesse der Personen, die zu uns kommen - zunächst einmal völlig egal, ob am Ende legal oder illegal. Sie fördert die erwünschte Selbstverantwortung und Selbstermächtigung der Zugereisten und ist deshalb keinesfalls diskriminierend. Im besten Fall entsteht dadurch eine win – win – Situation, die nicht zuletzt auch die Akzeptanz der Asylsuchenden durch die einheimische Bevölkerung ganz erheblich verbessern kann. 

All dies kann aber kann nicht erzwungen werden! Leider versteht die AfD dies nicht, sonst hätte sie nicht diesen unsäglichen Ergänzungsantrag zum Änderungsantrag geschrieben. Die AfD will extrem harte Sanktionen für nicht arbeitswillige Asylsuchende. 

Dies aber geht gar nicht! 

Eine Arbeitspflicht für wen auch immer existiert in Deutschland nicht - auch aus bekannten historischen Gründen. Im Übrigen gibt es viele Konstellationen, warum Asylsuchende nicht tätig sein wollen oder können: z. B. nicht abgesicherte Kinderbetreuung, Krankheit, Behinderung, Traumata durch die Flucht...Kürzungen der Asylbewerberleistungen sind nur in extremen Ausnahmefällen möglich. Dafür hat das Bundesverfassungsgericht vor einigen Jahren sehr enge Grenzen gesetzt, denn ein Existenzminimum darf nicht angetastet werden. 

Soweit zur Argumentation   g e g e n   diesen Ergänzungsantrag, der wieder einmal am Stammtisch entstanden sein dürfte und von keinerlei Kompetenz getrübt ist.