Fünf Dinge, die es in Sachsen beim neuen Sondervermögen zu beachten gilt
Vier Unterschriften haben am Montag die Aufteilung von 4,838 Milliarden Euro besiegelt. So unterzeichneten Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und seine Stellvertreterin, Sozialministerin Petra Köpping (SPD), gemeinsam mit den Präsidenten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages sowie des Sächsischen Landkreistages eine Vereinbarung über die Verwendung des Geldes, das Sachsen künftig aus dem neuen Sondervermögen des Bundes erhalten wird. Nun geht es an die Planung von konkreten Investitionsprojekten.
Fünf Dinge, die es in Sachsen beim neuen Sondervermögen zu beachten gilt
Nach der Aufteilung der Bundesmilliarden zwischen Freistaat und Kommunen geht es nun um die lohnendsten Investitionsprojekte. Das Geld kommt in zwölf Jahresraten von jeweils 400 Millionen Euro.
▶ Punkt 1: Ab wann profitiert Sachsen von den ersten Millionen?
Das Geld vom Bund wird künftig in zwölf Jahresraten von jeweils gut 400 Millionen Euro an das Land Sachsen ausgezahlt – erstmals 2026 und die letzte Rate 2037. Die Mittel fließen zunächst alle in den im Sommer neu gegründeten Sachsenfonds. Von dort aus werden sie dann an das Land und die Kommunen für konkrete Investitionsprojekte weitergereicht.
Die Kommunen erhalten künftig rund 60 Prozent aus dem sächsischen Anteil am Sondervermögen – also insgesamt etwa 2,8 Milliarden Euro, die restlichen rund zwei Milliarden Euro gehen an den Freistaat. Die zeitliche Staffelung der Auszahlung sorgt dafür, dass nicht auf einmal das gesamte Geld verplant bzw. verbaut werden muss, sondern konstant über die Jahre hinweg investiert werden kann.
▶ Punkt 2: Mit welchen Investitionen legt das Land Sachsen als Erstes los?
Der Freistaat selbst hat sich bereits auf einige konkrete Projekte geeinigt: die Modernisierung der Feuerwehrschule in Nardt sowie auf einen Masterplan zur Sicherung der Industrieregion Südwestsachsen, wofür ungefähr 80 bzw. noch einmal 100 Millionen Euro erforderlich sind. Dazu stehen verschiedene Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Unterstützung der sächsischen Olympiabewerbung auf dem Arbeitsplan der Landesregierung.
Über die Verwendung des größten Teils der freistaatlichen Gelder – nach Abzug der oben genannten Projekte – sind das immerhin noch rund 1,52 Milliarden Euro – ist dagegen noch nicht entschieden worden. Nach Informationen dieser Zeitung will die sächsische CDU-SPD-Minderheitsregierung noch in diesem Jahr eine entsprechende Vorhaben-Liste aufstellen und diese mit den Oppositionsfraktionen im Landtag besprechen, deren Stimmen seit der Landtagswahl immer gebraucht werden, um Regierungsprojekten im Parlament eine Mehrheit zu verschaffen.
▶ Punkt 3: Was planen die sächsischen Kommunen mit ihrem Geld?
Dort stehen bislang wenig konkrete Vorhaben fest. Das liegt vor allem daran, dass etwa 1,7 Milliarden Euro des kommunalen Anteils am Sondervermögen den sächsischen Städten, Gemeinden und Landkreisen künftig als ein freies Budget zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich dabei jeweils nach der Einwohnerzahl. Über die konkrete Verwendung dieser Budgets wird danach in den einzelnen Regionen selbständig entschieden.
Für die restlichen rund 1,1 Milliarden Euro aus dem Kommunalanteil gilt dagegen eine klare Zweckbindung: Jeweils 45 Prozent dieses Etats müssen in den Straßenbau bzw. in den Schulhausbau und die restlichen zehn Prozent in den kommunalen Krankenhausbau fließen.
▶ Punkt 4: Dürfen die Bundesgelder für alles Mögliche eingesetzt werden?
Das ist ein wichtiger Punkt, der noch endgültig geklärt werden muss. Viel hängt davon ab, welche konkrete Vorgaben die ausstehende Bund-Länder-Vereinbarung zur Verwendung des Sondervermögens macht. Dem Vernehmen nach ist im November mit dieser Vereinbarung zu rechnen.
Bislang steht nur fest, dass die Bundesgelder in Zukunft vorrangig in Bereiche wie den Bevölkerungsschutz, die Verkehrsinfrastruktur, dem Krankenhaus- und Pflegebereich sowie in die Energie- und Wärme-Infrastruktur fließen sowie für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung zur Verfügung stehen sollen. Alle Investitionen müssen auf langfristigen Nutzen abzielen und dabei demografische Veränderungen vor Ort berücksichtigen.
▶ Punkt 5: Was müssen Land und Kommunen beim Geldausgeben beachten?
Als politisch heikel gilt, wenn nun einzelne Länder wie Sachsen die Gelder für eigene und längst fest eingeplante andere Investitionen klammheimlich kürzen würden, um dafür künftig Mittel des Sondervermögens einzusetzen. Das widerspräche dem angedachten Zweck des Sondervermögens, welches in den kommenden Jahren bundesweit für zusätzliche (!) Investitionen sorgen soll.
Die sächsische Landesregierung weist solche Spekulationen für sich bislang strikt zurück. Allerdings macht die Zwischenfinanzierung des Sondervermögens über den neuen Sachsenfonds eine genaue Kontrolle schwierig, weil in diesen Staatsfonds künftig auch Mittel aus anderen Finanzquellen fließen sollen.
Für die sächsischen Kommunen gibt es zudem eine zusätzliche Hürde, die ihnen vom Freistaat in den Weg gestellt wurde. Obwohl die Bundesvorgaben für kommunale Einzelinvestitionen nur ein Mindestvolumen von 50.000 Euro vorsehen, müssen in Sachsen pro Projekt mindestens 250.000 Euro investiert werden. Nach Angaben der Landesregierung soll damit verhindert werden, dass das Geld aus dem Sondervermögen für Kleinstprojekte wie neue Spielplätze oder Ähnlichem ausgegeben wird. Diese höhere sächsische Vorgabe soll auf Drängen der Kommunen in den kommenden Jahren aber noch einmal geprüft und notfalls angepasst werden.
