Leipzig-Westsachsen: Weniger Flächen für Windräder

Simone Prenzel, LVZ

Das Konfliktpotenzial beim Thema Windkraft bleibt hoch. Durch eine Entscheidung des Regionalen Planungsverbandes (RPV) Leipzig-Westsachsen wird aber deutlich Druck herausgenommen. In der Region werden bis Ende 2027 deutlicher weniger Areale als bisher für die Energieanlagen geplant. Die Entscheidung fiel in der Verbandsversammlung in Torgau mit großer Mehrheit.

 

 

Wie geht das Verfahren weiter? Welche neuen Tabuzonen für Windkraft gibt es? Was passiert mit rund 5600 bisherigen Stellungnahmen? LVZ beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was hat die Verbandsversammlung beschlossen?

Die Verbandsräte entschieden am Donnerstag auf ihrer Sitzung in Torgau, bis Ende 2027 nur noch 1,3 Prozent des Verbandsgebietes für Windkraft auszuweisen. Zum RPV Leipzig-Westsachsen gehören die Landkreise Leipzig und Nordsachsen sowie die Stadt Leipzig. Von dem rund 4000 Quadratkilometer großen Verbandsgebiet sollten bisher rund 80 Quadratkilometer für Windkraft zur Verfügung stehen, jetzt werden bis 2027 nur noch 52 Quadratkilometer angepeilt.

Wo fallen Vorranggebiete für Windkraft weg?

„Gebiete werden nicht dort gestrichen, wo es die lautesten Bedenken gab“, erklärt Chefplaner Patrick Halka. Im Rahmen der laufenden Fortschreibung des Regionalplanes zum Thema Erneuerbare Energien würden aber Kriterien neu definiert oder präzisiert. „Für die Verringerung des Flächenziels haben uns die bisherigen Stellungnahmen bereits wertvolle Hinweise gegeben.“

Wo gibt es Korrekturen?

Unter anderem werden bisher nicht berücksichtigte Wohnbebauungen eingearbeitet. „Außerdem passen wir die Flächenkulisse an kommunale Bauleitplanungen an“, so Halka.

Bad Lausick – was wird mit Kurstadt-Status?

Um den Kurort Bad Lausick wird eine Schutzzone eingerichtet. „Diese ist erforderlich, um den Kurstandort für psychosomatische Kuren zu sichern“, erklärt die Verbandsspitze. Damit wird einer Forderung von Stadt, Landkreis und Sächsischem Heilbäderverband gefolgt. Diese fürchten um den Verlust des Status als Mineralheilbad und Kneippkurort, sollte die Stadt von Windrädern umstellt werden. Auch der Freistaat hatte vor negativen Folgen gewarnt. „Unser Vorschlag lautet, einen Puffer von 3000 Metern um die Kureinrichtungen - also Kliniken, Kurpark und Kurwege - sowie von 1200 Metern um die Ortsteile Buchheim, Etzoldshain und Lauterbach einzurichten“, so Halka. Die Ortsteile sollen perspektivisch ebenfalls als Kneippkurorte entwickelt werden. Rund um Bad Lausick würden damit 157 Hektar Vorrangfläche entfallen. Ausgenommen sind der Windpark Großbardau (Grimma) sowie der geplante Windpark Kaiserhain der Stadt Frohburg.

Wo fallen Tagebauflächen weg?

Das Kohle- und Energieunternehmen Mibrag hat sich umfangreich geäußert. „Demnach haben sich zahlreiche von uns vorgesehene Flächen aufgrund fehlender Standsicherheit und Böschungsbereichen als ungeeignet erwiesen“, so Halka. In Folge dieser Bedenken werden 407 Hektar Windflächen gestrichen, davon 288 im Bereich Vereinigtes Schleenhain und 119 Hektar im Tagebau Profen.

Was wird mit dem Munitionsdepot Mockrehna?

„Hier müssen wir aktuell auf Pläne für die Landesverteidigung reagieren“, hieß es zur Verbandsversammlung in Torgau. Aufgrund der aktuellen politischen Entwicklung bestehe Flächenbedarf für die Bundeswehr. Demnach gehöre das Munitionslager Mockrehna zur strategischen Liegenschaftsreserve. Heißt konkret: 71 Hektar Vorrangfläche in Mockrehna fallen weg.

Was ändert sich bei Trinkwasserschutzzonen?

Dass der Verband bisher nur die Trinkwasserschutzzonen I und II außen vor ließ, war ein Aufreger-Thema besonders rund um Naunhof und Thallwitz. Nunmehr werden auch Areale der Trinkwasserschutzzone III und IIIA teilweise ausgeschlossen. Damit fallen weitere 220 Hektar Windareale weg.

Was ändert sich bei Repowering-Vorhaben?

Rund 675 Hektar der bisherigen Flächenkulisse werden im Zusammenhang mit Repowering-Vorhaben gestrichen. Nur wenn Kommunen ausdrücklich zustimmen, kann der Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1000 auf 800 Meter verringert werden.

Welche Wirkung haben Ausgleichsmaßnahmen?

Auf einigen Flächen widersprechen sich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beispielsweise für den Bau der Autobahnen A38 und A72 mit geplanten Windarealen. Hier werden 220 Hektar geplante Vorranggebiete gestrichen.

Welche Einschnitte gibt es an Freileitungen?

Nach Hinweisen von Netzbetreiber 50Hertz werden 130 Meter beidseitig von Hochspannungsfreileitungen von Windrädern freigehalten. Dadurch fallen rund 59 Hektar Vorrangflächen weg.

Was sind weitere Kriterien?

„Ein großes Thema wird der Überlastungsschutz von Kommunen, die sich von Vorranggebieten umstellt sehen.“ Auch Belange des Artenschutzes werden im Rahmen einer erneuten Umweltprüfung detailliert betrachtet.

Was wird aus bisher abgegebenen Stellungnahmen?

„Alle rund 5600 Stellungnahmen wurden inzwischen gesichtet. Relevante Einwände werden wir nach planerischem Ermessen berücksichtigen. Da sich das Flächenziel geändert hat, wird es aber keine komplette Abwägung aller Stellungnahmen geben.“

Wie erfahren Bürger, was aus ihren Äußerungen geworden ist?

Wer das Online-Portal genutzt hat, erhält nach Abschluss der Abwägung eine automatische Mitteilung per Mail. „Das wird aber erst im kommenden Jahr der Fall sein“, kündigt Halka an. „Alle anderen Bürger können uns dann ebenfalls zu gegebener Zeit anschreiben und den Umgang mit ihren Hinweisen in der Geschäftsstelle einsehen, wenn das gewünscht ist.“

Wann veröffentlicht der Verband die neuen Windareale?

„Wir stecken mitten im Anpassungsprozess und sind noch lange nicht so weit, eine neue Karte mit genau definierten Vorrangflächen präsentieren zu können.“ Voraussichtlich am 27. März 2026 sollen die Verbandsräte den nächsten Entwurf beschließen.

Wie wird die Öffentlichkeit weiter beteiligt?

Die Beteiligung wird komplett wiederholt. Eine entsprechende Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt soll am 9. April 2026 erfolgen. Eine erneute Offenlage des Regionalplans ist für den Zeitraum vom 13. April bis 22. Mai 2026 geplant. Dann kann jeder Bürger Einsicht in die verringerte Flächenkulisse nehmen und sich äußern. Unabhängig davon, ob er bereits jetzt Einwände vorgebracht hat oder nicht. Auch alle 61 Kommunen im Verbandsgebiet werden erneut gehört.