Rettungswesen in Nordsachsen: Wirtschaftlichkeit vor Qualität?
Die Leistungen für den Rettungsdienst Nordsachsen werden neu ausgeschrieben – turnusgemäß.
Es geht um eine sichere, flächendeckende Versorgung - und um eine mehr als zwei Millionen Euro schwere Ausschreibung, die erstmals auch für gewerbliche Bieter offen ist. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot.
Die Arbeit und Einsatzbereitschaft der aktuellen Anbieter (Johanniter, Malteser und Falck) werden regelmäßig durch das Landratsamt überprüft. Landrat Emanuel attestiert demnach eine „sehr gute Leistungsfähigkeit“.
Aber: Die chronische Finanznot des Landkreises lässt befürchten, dass die europaweite Vergabe allein nach Wirtschaftlichkeit erteilt wird und die Qualität hinter der Kosteneffizienz zurücktritt. Grund genug für uns, einen aufmerksamen Blick auf die Vergabekriterien zu werfen und einige Fragen an den Landrat zu stellen.
Die meisten Kriterien sind streng gesetzlich geregelt. Sie umfassen neben Selbstverständlichkeiten wie die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit viele weitere. Demnach ist keiner der derzeitigen Leistungserbringer ausgeschlossen, sich am Verfahren zu beteiligen, betont Emanuel in seinem Antwortschreiben.
Um die hohe Qualitätsstandards sicherzustellen, fließen in der nordsächsischen Ausschreibung weitere Kriterien in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit mit ein. Gesucht wird das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Bis zu 1000 Leistungspunkte vergibt der Landkreis, die durch verschiedene qualitative Aspekte erreicht werden können. Darunter fallen beispielsweise Referenzen, ein starkes „ehrenamtliches Engagement“ (200 Leistungspunkte) oder wirksame Sicherheitskonzepte hinsichtlich Fahrzeug- (150 Punkte) oder Personalausfall (350 Punkte). Die Personalbewirtschaftung (300 Punkte) spielt eine wichtige Rolle in Anbetracht des viel beklagten Fachkräftemangels und des anhaltenden demographischen Wandels im Flächenlandkreis Nordsachsen. Auch die funktionierende Verzahnung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz muss gewährleistet sein.
Der Landkreis selbst wiederum bleibt auch weiter für die Beschaffung von Rettungswagen zuständig, auch die landkreiseigenen Rettungswachen werden den Leistungserbringern zur Verfügung gestellt.
Die Frist zur Abgabe der Lose ist abgelaufen, derzeit werden sie bewertet. Im Sommer dann entscheidet der Kreistag, welcher Anbieter ab 2026 in welcher der fünf Rettungswachenbereiche des Landkreises zuständig ist.
Dateien
- AW_Ausschreibung_Rettungsdienst.pdf
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