Vorläufiges Wohngeld für Bedürftige? Nicht in Nordsachsen

Judith Sodann

Seit diesem Jahr gilt die Wohngeldreform. Damit erweitert sich der Kreis der Wohngeldberechtigten auch in Nordsachsen, außerdem erhöht sich das Wohngeld, auch um eine Heizkostenkomponente. Wie läuft das in unserem Landkreis? Wir haben nachgefragt.

Für die Verwaltung ist die Bearbeitung der vielen (Neu-)Anträge ein Kraftakt, der trotz Personalaufwuchses zu massiven Verzögerungen führt. Berechtigte Wohngeldbezieher/innen müssen teilweise monatelang auf Zahlungen warten. Für Menschen, die auf Wohngeld angewiesen sind, kann dies zum existenziellen Problem werden. Hierfür gibt es im Gesetz jedoch folgende Regelung:

Laut § 26a Wohngeldgesetz (WoGG) ist die Zahlung eines vorläufigen Wohngeldes möglich, „wenn zur Feststellung des Wohngeldanspruchs voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Wohngeld besteht.“

Wie das im Sozialamt Nordsachsen gelöst wird, danach fragte die Fraktion DIE LINKE. Die Antwort ist ernüchternd.

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