Was macht eigentlich ein Landrat? Am 12. Juni finden in neun der zehn sächsischen Kreise Landratswahlen statt: Welche Macht haben Landräte eigentlich?

Torgauer Zeitung

Dresden. Sie werden häufig unterschätzt und schon mal als „Provinzfürsten“ tituliert – tatsächlich führt in Sachsen aber kein politischer Weg an den Landräten vorbei. Am 12. Juni findet die erste Runde der Kommunalwahlen statt: In neun von zehn Kreisen geht es darum, wer in den nächsten sieben Jahren das Landratsamt anführen wird. Die Ergebnisse werden richtungsweisend sein. Doch was macht ein Landrat eigentlich?

▶ Welche Macht hat ein Landrat?

Kurz gesagt: Landräte sind mit Oberbürgermeistern von Großstädten – etwa Leipzig oder Dresden – vergleichbar. Sie haben in Sachsen gleich drei Spitzenpositionen inne: als Leiter der Kreisverwaltungen, als Vorsitzende der Kreistage und aller Ausschüsse sowie als oberste Repräsentanten der Landkreise. Sprich, ein Landrat oder eine Landrätin bestimmt die Geschicke einer gesamten Region und muss deren Interessen auch gegenüber der Landesregierung vertreten.

„An der Machtfülle wird die Relevanz der Landräte deutlich. Sie sind eine wichtige Instanz zwischen den Bürgermeistern in einem Landkreis und der Staatsregierung in Dresden“, sagt der Leipziger Politikwissenschaftler und Kommunalpolitik-Experte Hendrik Träger. Häufig können informelle Kanäle – beispielsweise über die Partei oder die Landtagsfraktion – genutzt werden. Außerdem gibt es den Sächsischen Landkreistag als gewichtige Interessenvertretung auf Landesebene: Dort ist die CDU bislang dominierend.

▶ Welche Entscheidungen kann ein Landrat treffen?

Was viele Menschen nicht wissen: Die Entscheidungen auf kommunaler Ebene haben erheblichen Einfluss auf das Leben in einer Region. Da der Landrat oder die Landrätin direkt von der Bürgerschaft gewählt wird, kommt ihm oder ihr ein großes politisches Gewicht zu. Für eigene Initiativen brauchen die Regierungschefs allerdings immer eine Mehrheit im Kreistag.

In diesen Regionalparlamenten wird unter anderem über die Finanzen des Landkreises und deren Verteilung entschieden, genauso fallen der Öffentliche Nahverkehr und viele Schulen in deren Hoheit. Hinzu kommt: Der regionale Regierungschef ist meist bei allen größeren Aktivitäten und Zusammenkünften innerhalb des Landkreises – ob nun Wirtschaft, Gesellschaft oder Sport – mit von der Partie, gut vernetzt und mit entsprechenden Kontakten versehen. Landräte sind jeweils hauptamtliche Beamte auf Zeit – und zwar für die Dauer von sieben Jahren. Dieser lange Zeitraum ist nicht zu verachten und verdeutlicht auch, wie viel von den Landratswahlen abhängen kann.

▶ Wie laufen die Wahlen ab?

Landräte werden in Sachsen direkt von den Bürgerinnen und Bürgern eines Landkreises per Mehrheitswahl bestimmt. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erreicht keiner der Kandidatinnen und Kandidaten diese absolute Mehrheit, muss ein zweiter Wahlgang ausgetragen werden. Wichtig ist: Das sächsische Kommunalrecht kennt keine Stichwahl, wie es sie etwa in anderen Bundesländern gibt und nur noch die beiden Bestplatzierten gegeneinander antreten.

Dagegen dürfen in Sachsen alle Bewerberinnen und Bewerber aus der ersten Runde nochmals ins Rennen gehen – sie müssen aber nicht. Bei der zweiten Abstimmung reicht dann die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen zum Sieg. Eine Ausnahme gibt es aber: Bei gleicher Stimmenanzahl entscheidet das Los.

▶ Wer darf über den Landrat abstimmen?

Wählen dürfen alle Deutschen und EU-Bürger im Alter von mindestens 18 Jahren und mit Wohnsitz im Landkreis seit mindestens drei Monaten. Jede Wählerin und jeder Wähler hat genau eine Stimme. Der erste Wahlgang findet am 12. Juni statt. Auch der eventuell notwendig werdende zweite Termin ist bereits fixiert: 3. Juli.

Spätestens drei Wochen vor der Wahl wird jede und jeder Wahlberechtigte per Post benachrichtigt. Auf der Rückseite der Benachrichtigung gibt es einen Vordruck, mit dem bei Bedarf ein Wahlschein zur Briefwahl oder Stimmabgabe in einem anderen Wahllokal beantragt werden kann. Falls jemand bis heute keine solche Wahlbenachrichtigung zugeschickt bekommen hat, sollten sich die Betreffenden umgehend mit der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen.

▶ Wo wird gewählt?

Gewählt wird in allen Landkreisen, außer im Landkreis Meißen. Dort hatte es 2020 eine außerplanmäßige Wahl gegeben, nachdem Landrat Arndt Steinbach (CDU) vorzeitig aus dem Amt schied. Seit 2008 gibt es in Sachsen nur noch Landräte der CDU oder sie werden wie Kai Emanuel (parteilos) in Nordsachsen von ihr unterstützt. Die letzte Landrätin, die diese Phalanx durchbrechen konnte, war Petra Köpping von der SPD, die zwischen 2001 und 2008 im Amt gewesen war.

Aktuell treten aber nur drei zur Wiederwahl an: Henry Graichen (Landkreis Leipzig), Michael Geisler (Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) und eben Emanuel. Sachsens dienstältester Landrat Christoph Scheurer (Landkreis Zwickau) kandidiert nach 31 Jahren nicht mehr. Auch der einflussreiche Erzgebirger Frank Vogel – bis dato Präsident des Sächsischen Landkreistages – sowie die beiden Ostsachsen Michael Harig (Bautzen) und Bernd Lange (Görlitz) gehen in den Ruhestand.

▶ Wie sehen die Prognosen aus?

Vor sieben Jahren wurden alle Landratswahlen im ersten Wahlgang entschieden. Ein solcher Durchmarsch ist dieses Jahr unwahrscheinlich. „Erstmals seit Langem könnte es ein knappes Rennen geben. Das gilt vor allem für die Regionen, in den bei Landtags- oder Bundestagswahlen das Direktmandat an die AfD ging“, prognostiziert der Kommunalpolitik-Experte Träger und meint, dass die bisherige CDU-Dominanz durchaus einige Risse bekommen könnte.

Die AfD hatte im Herbst 2021 nur in Leipzig, Chemnitz, Dresden und im Vogtland kein Direktmandat gewonnen – dagegen auf dem Land, wo nun gewählt wird, abgeräumt. Deshalb wird wahrscheinlich die zweite Wahlrunde entscheidend sein: Der Ausgang dürfte dann hauptsächlich davon abhängen, wie sich die Kandidatinnen und Kandidaten jenseits der AfD nach dem ersten Wahlgang entscheiden – heißt, ob weniger aussichtsreiche Bewerber zurückziehen.