Thesen zu den Kommunalpolitischen Leitlinien.

Kommunalkonvent am 16.03.13 in Dresden

  1. Ausgangspunkt und Ziel kommunalpolitischen Handelns sind die Menschen in den Städten, Gemeinden und Landkreisen mit ihren Bedürfnissen und Anliegen. Daher sind die Kommu-nen mehr als bloße Verwaltungseinheiten. Vielmehr geht es bei fast jeder kommunalen Entscheidung um ein kluges Abwägen nach sachlichen und politischen Gesichtspunkten. Bei allen Sachzwängen und rechtlichen Restriktionen gibt es fast immer Entscheidungsvarianten.
  2. LINKE Kommunalpolitik orientiert sich an den Grundwerten des Demokratischen Sozialismus: Soziale Gerechtigkeit, Solidarität, Freiheit, umfassende Bürgermitsprache und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen. Dabei ist auf ein Klima der Weltoffenheit, des friedlichen Miteinanders, der Mitmenschlichkeit und der Toleranz hinzuwirken.
  3. Die Städte, Gemeinden und Landkreise wollen – getreu des Ursprungs der kommunalen Selbstverwaltung – den  Gemeingeist und den Bürgersinn erhalten und wiederbeleben (Freiherr vom Stein, Nassauer Denkschrift 1807). Immer geringer werdende kommunale Handlungsspielräume und unterfinanzierte Kommunen aber machen die Grenzen kommunalen Handelns schmerzlich erfahrbar. Die LINKE setzt sich für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen durch eine nachhaltige Gemeindefinanzreform, für mehr Selbstverantwortung, für Bürger_innenpartizipation und für den Wegfall des bevormundenden Zentralismus ein.
  4. Die europäische Integration, die demografische Entwicklung und die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise stellen kommunales Handeln vor neue Herausforderungen. Bei  notwendigen Veränderungen kann sich nicht damit begnügt werden, nur mit Protest zu reagieren und alles Bestehende kritiklos zu verteidigen. Vielmehr geht es darum, gemeinsam mit den Bürger_in-nen nach neuen Lösungen zu suchen, Alternativen aufzuzeigen, mit Mut Prioritäten zu setzen und die eigenen Entscheidungen transparent darzustellen. In solchen Situationen werden Kompromissbereitschaft und Bündnisfähigkeit abverlangt, die jedoch niemals zum Verlust der eigenen Identität, zu reinem Pragmatismus oder gar zur Beliebigkeit  führen dürfen.
  5. Die Lebenswirklichkeit in den Kommunen ist durch höchst unterschiedliche Ausgangsbedin-gungen und abweichende Schwerpunktsetzungen im politischen Handeln geprägt. Die LINKE bekennt sich zu dieser Vielgestaltigkeit und dem damit verbundenen Wettbewerb. Sie sieht eine Grenze jedoch dort, wo die verfassungsrechtliche Vorgabe des Grundgesetzes zur Herbeiführung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Gefahr gerät. Um dieses Spannungsfeld besser auszutarieren, sind eine erneute Kritik der Landesaufgaben, kommunale Erfahrungs-austausche und eine wirksame interkommunale Zusammenarbeit notwendig. 
  6. Das Verhältnis zwischen der hauptamtlichen Verwaltung mit dem (Ober)Bürgermeister bzw. dem Landrat an der Spitze und den ehrenamtlichen Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten sollte  so gestaltet werden, dass die Diskussionen und Beschlussfassungen  in den Räten immer als Bereicherung und niemals als „Störfaktor“ der Verwaltung wirken. Die Räte und die Kreistage  als die Hauptorgane der Städte, Gemeinden und Landkreise müssen gestärkt und bessere Arbeitsmöglichkeiten gerade unter den Bedingungen fortlaufender Kreis-/Gemeindestruktur-Reformen geschaffen werden. Tendenzen der Beschlussvorbereitung in abgeschlossenen nichtöffentlichen Zirkeln wie den Ältestenräten sollte entschieden entgegen gewirkt werden.
  7.  Für ein breites bürgerschaftliches Engagement ist die frühestmögliche Einbeziehung der Bürgerinnen in alle wesentlichen Entscheidungen der Kommune unverzichtbar. Direkte Formen der Demokratie wie Bürgerbefragungen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sowie die vielfältigen Möglichkeiten der kooperativen Bürgerbeteiligung bis hin zum Bürgerhaushalt müssen ausgebaut und offensiv angewendet werden. Sie sind jedoch nicht von vornherein die grundsätzlich besseren und damit automatisch privilegierten Verfahren, sondern wichtige Bereicherungen und Ergänzungen der repräsentativen Demokratie.
  8. Kommunale Strukturreformen sollen nicht mehr per Gesetz, sondern nur noch freiwillig stattfinden. Dabei dürfen nicht mehr vorrangig Effizienzkriterien, sondern müssen die Stärkung der Selbstverwaltung und die Umsetzung der „aktiven Bürgerkommune“ im Mittelpunkt stehen. Keinesfalls dürfen Entscheidungen entgegen dem ausdrücklichen Bürgerwillen und nur aufgrund vermeintlich eintretender Synergieeffekte fallen. In den eingegliederten Gemeindeteilen sollte i. d. R.  die Ortschaftsverfassung eingeführt werden.
  9. Es ist dringend erforderlich, dass das Land den Kommunen mit Zuweisungen innerhalb und außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes nachhaltig und planungssicher eine Aufgaben adäquate Finanzausstattung zusichert. Diese  muss einen selbstverwaltungsgerechten Gestal-tungsspielraum mit einem hinreichend großen „freiwilligen“ Aufgabenbereich zulassen und Investitionen ermöglichen. Die Ausfinanzierung neuer oder im Umfang stark gestiegener kommunaler Aufgaben und Pflichten ist über einen präzisierten Mehrbelastungsausgleich in der Landesverfassung zu garantieren. Die Kreisumlage scheidet als „Rettungsschirm“ für Finanzierungsprobleme der Landkreise aus.
  10. Die vielfältigen Fachförderprogramme der EU, des Bundes und des Landes sind zusammen-zufassen, zu  vereinfachen und radikal zu entbürokratisieren. Nach Möglichkeit sollten diese Fachförderprogramme in kommunale Investitionspauschalen umgewandelt werden.
  11. Städte, Gemeinden und Landkreise müssen sich als moderne Dienstleister vor Ort entwickeln und entsprechende Angebote auch bei zurückgehender Bevölkerung in der Fläche vorhalten. Die kommunale Daseinsvorsorge umfasst gegenwärtig die Bereiche Wohnen, Bildung, medi-zinische Versorgung, Kultur, Soziale Sicherung, ÖPNV, Abfallbeseitigung, Abwasserentsor-gung, Wasser- und Energieversorgung sowie Breitbandkommunikation und entwickelt sich dynamisch. Eine leistungsfähige Kommunalwirtschaft ist die tragende Säule der Daseinsvor-sorge. Sie ist für die Grundversorgung unentbehrlich, erbringt einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen und umfasst wichtige Steuerungsfunktion.
  12. Kommunales Eigentum und kommunale Betriebe müssen im Interesse der Kommunen und ihrer Einwohnerschaft erhalten und geschützt werden. Gegen alle Angriffe von außen, auch seitens der EU sollten sie  in öffentlicher Hand und möglichst in öffentlich-rechtlichen Rechts-formen verbleiben, um die flächendeckende Versorgung und die guten Standards in der Leistungserbringung dauerhaft zu gewährleisten. Bereits privatisierte Betriebe, die kommu-nale Leistungen erbringen, sollten wieder rekommunalisiert werden.