Thema ARGEN: Welche Lösung hilft den Betroffen am meisten?


Der anhaltende Streit, in welcher Organisationsform zukünftig die Langzeitarbeitslosen betreut werden sollen, erfordert auch von uns LINKEN eine klare Positionierung. Allerdings darf über diesen Verwaltungsstreit keinesfalls vergessen werden, dass die beiden Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit der „Mischverwaltung“ in den ARGEN und zur Nachbesserung der HARTZ IV-Sätze speziell für Kinder eine schallende Ohrfeige für Schwarz-Gelb, aber auch für die SPD und die GRÜNEN sind. Auch wenn die HARTZ-IV-Gesetze  in Ansehung der genannten Urteile modifiziert werden sollten, bleibt doch die Einschätzung bestehen, dass diese für die Problemlösung auf dem Arbeitsmarkt nicht hilfreich sind, sondern die Menschenwürde verletzen. Wir LINKE  bleiben deshalb bei unserer Forderung nach Überwindung der HARTZ-IV-Reformen durch ein repressionsfreies Modell mit einer bedarfsorientierten Grundsicherung. Es spricht nichts dagegen sondern alles dafür, diese glasklare politische Position immer wieder in den Stadträten und den Kreistagen in der notwendigen Prägnanz auf den Punkt zu bringen, wohl wissend, dass die kommunalen Gremien in den nächsten Monaten von der Bundespolitik zum Handeln gezwungen werden und sich ganz realpolitisch in der Sache entscheiden müssen.

Solange eine Änderung der Bundespolitik nicht in Aussicht steht, sollte es unser Bestreben vor Ort sein, den ALG II-Empfängern wenigstens unnötige Härten zu ersparen, vorhandene gesetzliche Spielräume im Interesse der Betroffenen auszunutzen  und für diese zumindest einen  einheitlichen Betreuungs- und Ansprechpartner für alle Leistungen der Grundsicherung und der Eingliederung zu gewährleisten.

Sollte es wie von Schwarz-Gelb angekündigt im Juni 2010 im Bundestag mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit tatsächlich zu einer Grundgesetzänderung kommen, die die „Mischverwaltung“ der bestehenden ARGEN GG-konform macht, ergeben sich theoretisch vier mögliche Lösungsansätze in den Kommunen:

  1. Weiterführung der ARGE´n in Form von Jobcentern,
  2. Beibehaltung bzw. Übergang zum Optionsmodell, bei dem die kommunale Gebietskörperschaft die alleinige Verantwortung für die HARTZ-IV –Empfänger trägt,
  3. Freiwillige Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Rahmen getrennter Aufgabenträgerschaft mittels Kooperationsvertrag,
  4. Ausschließlich getrennte Aufgabenträgerschaft.

Es leuchtet sofort ein, dass die Variante 4 der ausschließlich getrennten Aufgabenträgerschaft aus der Sicht der Betroffenen, aber auch aus kommunaler Sicht das mit Abstand ungünstigste Modell ist. Auch die Variante 3 der freiwilligen Kooperation zwischen BA und Kommune mittels Kooperationsvertrag dürfte sehr problematisch sein. Ist es doch ein offenes Geheimnis, dass eine hochgradig zentralistisch aufgebaute Institution wie die BA mit ihrem riesigen Verwaltungsapparat in Nürnberg über eine völlig andere Verwaltungskultur verfügt als sie in den orts- und problemnahen überschaubaren und flexiblen kommunalen Verwaltungen vorherrscht. Nach wie vor fällt es der BA äußerst schwer, auf Augenhöhe mit den Kommunen zu verhandeln und auf regionale bzw. kommunale Spezifika Rücksicht zu nehmen. Vielmehr war und ist man es gewohnt, zentrale Weisungen einheitlich und befehlsmäßig „durchzustellen“. In diesem Umfeld sind Kooperationsverträge mit tatsächlich gleichberechtigten Partnern nur schwer vorstellbar.

Das Optionsmodell in Variante 2, bei dem die Kommune bzw. der Landkreis die volle Verantwortung für alle Grundsicherungs- und Eingliederungsleistungen bei HARTZ-IV-Betroffenen übernimmt,  würde die oben genannten Probleme zwar gegenstandslos machen. Allerdings bestehen in mehrfacher Hinsicht erhebliche rechtliche Unwägbarkeiten. Zwar soll die Anzahl der Optionskommunen von bisher 69 auf 110 ausgeweitet werden. Auf kommunaler Ebene soll dafür allerdings ein 2/3-Quorum notwendig sein, das in vielen Fällen schwer erreichbar sein dürfte. Klar ist nur, dass in Sachsen die so genannten Zebra-Landkreise, also diejenigen, die infolge der letzten Kreisreform sowohl über eine ARGE als auch über das Optionsmodell verfügen, bevorzugt behandelt werden sollen. Für Landkreise dagegen, die bisher ausschließlich über ARGEN verfügen, dürfte die Option wesentlich schwerer zu ziehen sein. Insgesamt ist somit ziemlich unklar, ob es angesichts der bevorstehenden GG-Änderung in Sachsen tatsächlich zu einer nennenswerten Ausweitung der optierenden Kommunen kommen wird.

Neben diesen rechtlichen Unsicherheiten spricht aber auch eine grundsätzliche politische Überlegung gegen das Optionsmodell. Langzeitarbeitslosigkeit ist unzweifelhaft ein gesamtstaatliches Problem, das primär durch eine falsche Bundespolitik entstanden ist. Grundsätzlich kann dieses Problem nicht allein über noch so gut gemeinte kommunale Initiativen gelöst werden, sondern nur  mit konzertierten und konzentrierten gesamtstaatlichen Anstrengungen. Deshalb wäre es grundfalsch, den Bund bzw. die Bundesagentur für Arbeit aus ihrer erheblichen Mitverantwortung für die Problemlösung zu entlassen. Schließlich ist überhaupt nicht zu bestreiten, dass die BA gegenüber den Kommunen über einen großen Kompetenzvorsprung mit Blick auf die arbeitsmarktpolitischen Instrumente und Eingliederungsleistungen verfügt. Umgekehrt sind die Kommunen wesentlich näher an der konkreten sozialen Lebenssituation der Betroffenen einschließlich erforderlicher Hilfsmaßnahmen dran als dies jemals der BA möglich wäre.

Eine weitere Überlegung ist wichtig. Selbst wenn alle Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) in das Landratsamt wechselten und alle zweckgebundenen Mittel vollständig übertragen würden, bliebe bei der miserablen Haushaltssituation vieler Städte und Landkreise ein großes finanzielles Risiko. Der Druck, dass durch Konsolidierungszwänge eines Tages Personal abgebaut und/oder über eine entsprechende Satzungsänderung z. B. KdU-Kosten (Kosten für Unterkunft und Heizung) eingespart werden müssten, würde wie ein Damoklesschwert ständig über den Köpfen der Betroffenen schweben.

Somit bleibt als empfehlenswert nur noch die Variante 1, die tatsächlich, d. h. die rechtlich wie faktisch  gleichberechtigte Arbeitsgemeinschaft zwischen Kommune und BA. Natürlich müssen auch hier noch Hausaufgaben erledigt werden. Dringend abgestellt werden müssen die unterschiedlichen Statusgruppen und vor allem die vielen Befristungen in den  Arbeitsverhältnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich alles andere als motivationsfördernd erweisen. Als Mitglied des Beirates der Delitzscher ARGE kann ich beurteilen, dass bei aller grundsätzlichen Kritik an HARTZ IV dort eine vernünftige Arbeit im Sinne einer guten Mittelausschöpfung und sinnvoller Eingliederungsanstrengungen geleistet wird. Ratschläge des Beirates werden nicht in den Wind geschlagen, sondern in aller Regel umgesetzt. In solchen Fällen wäre es überhaupt nicht nachzuvollziehen, ohne Not gut eingespielte Strukturen zu zerschlagen und in ein unsicheres, riskantes Optionsmodell zu wechseln. Maximal sollte über eine Zusammenlegung  mehrerer ARGEN in einzelnen der neuen Landkreise nachgedacht werden, um die Anzahl der „Häuptlinge“ zu reduzieren. Dabei ist selbstverständlich sicherzustellen, dass mindestens in den Mittelzentren Anlaufstellen für die Betroffenen vorhanden sind.


Michael Friedrich (Fraktionsvorsitzender)