Die Linksfraktion zum Kreistag am 5. Dezember 2018

Dr. Michael Friedrich

zum Tagesordnungspunkt: Information zum Entwurf des Haushaltsplans des Landkreises Nordsachsen für die Haushaltsjahre 2019/2020 Drucksache 2-I 229/18

Die Diskussion und letztendlich der Beschluss des Haushalts ist das Königsrecht eines jeden Parlaments. Auch wenn wir im strengen Sinne keine Legislative sind, sondern der Verwaltung zugerechnet werden, gilt dieses Königsrecht auch für uns. § 37 der Landkreisordnung ist da ganz eindeutig.

Ich muss mit einem Gesetzesverstoß beginnen, an den wir uns über all die Jahre scheinbar gewöhnt haben. § 76 Absatz 2 der Gemeindeordnung -  diese Regelung gilt auch für die Landkreise! - legt fest, dass die beschlossene Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des neuen Haushaltsjahres der Rechtsaufsicht vorgelegt werden soll. Das ist völlig eindeutig. Warum organisieren wir dann nicht die Arbeit so, dass wir diese sinnvolle Regelung einhalten? Dass das Finanzausgleichsgesetz ja auch erst jetzt im Dezember vom Landtag beschlossen wird, kann wohl keine Ausrede sein, denn die  Eckdaten des sogenannten FAG-Kompromisses, die sich mühelos auf unseren Landkreis herunter rechnen lassen, sind ja seit Mai bekannt.

Natürlich ist es Sache einer jeden Fraktion, selbstbestimmt darüber zu entscheiden, wie ernst sie es mit diesem Königsrecht der Haushaltsdiskussion  nehmen will. Ob in dieser Diskussion eigene Akzente gesetzt werden sollen oder aber ob darauf verzichtet wird.   Ob das, was uns die Finanzverwaltung vorgelegt hat, an einigen notwendigen Stellen kritisch hinterfragt werden muss oder ob man es sich bequem macht und dies einfach ab nickt. Ob man als immerhin das Hauptorgan des Landkreises wirklich mitgestalten will  oder ob man die ganze Haushaltsdiskussion eher als ein lästiges Übel ansieht. Für das die Hauptamtlichen im Landratsamt verantwortlich sind. Das möglichst schnell und schmerzfrei hinter sich zu bringen ist und das man sich deshalb auch nur aller zwei Jahre antun will!

Meine Fraktion jedenfalls sieht die Haushaltsdiskussion nicht als notwendiges Übel an. Wir haben uns für den unbequemen, für den arbeitsreichen Weg entschieden. Bei aller Wertschätzung für die angestrengte Arbeit der Finanzverwaltung, die sicher mehrere Runden mit den Dezernaten und Ämtern drehen musste, um die vorliegende Haushaltsinformation einigermaßen ausgeglichen hinzubekommen, wollen wir eine echte Diskussion.  Wir wollen und werden einige Haushaltsansätze kritisch hinterfragen. Das betrifft vor allem den Sozialbereich,  den Bereich der Jugendhilfe und den Bereich Migration/Integration, wo unseres Erachtens die Ansätze zu niedrig sind. Auch wäre es äußerst wünschenswert, wenn wir uns verlässlich verabreden, dass die ohnehin schon sehr hohe Kreisumlage gedeckelt bleibt. Dies gäbe den Kommunen die so wichtige Planungssicherheit.

Natürlich wissen auch wir, dass es zu 95 % Sachzwänge gibt, wo der Kreistag de facto nichts zu entscheiden hat. Aber über die restlichen, die sogenannten freien 5 % wollen wir reden und dabei auch Alternativen diskutieren. Deshalb behalten wir uns ausdrücklich vor, zum gegebenen Zeitpunkt auch inhaltliche Änderungsanträge, diese dann selbstverständlich mit Deckungsvorschlägen,  zu stellen.

Ursprünglich war bekanntlich vorgesehen, nach der heutigen doch eher lapidaren Information zum Doppelhaushalt und nur einer einzigen Vorberatung im Finanzausschuss den Haushalt am 03. April des nächsten Jahres zu beschließen. Dieses Hoppla-Hopp-Verfahren mit nur einer Lesung haben die LINKE und auch die SPD strikt abgelehnt. Ich freue mich, dass Sie, Herr Emanuel diese Kritik konstruktiv angenommen haben.  Es soll nun doch im Januar und im Februar an vier Beratungstagen eine ausreichende Diskussion in der AG Haushalt ermöglicht werden, inhaltlich strukturiert nach Dezernaten. Das ist gut und richtig so.

Ein entscheidender Kritikpunkt aber bleibt. Die LINKE hat über all die Jahre Doppelhaushalte aus gutem Grund abgelehnt. Wir tun dies heute erst recht, weil es wirklich triftige Gründe für die Ablehnung gibt. Diese überwiegen die von der Verwaltung mit viel Mühe aufgeschriebenen PRO-Argumente für einen Doppelhaushalt bei weitem, die im Wesentlichen um die Genehmigungsfähigkeit und damit die zweijährige Planungssicherheit kreisen.

Um das ganz klar zu sagen: Natürlich will auch die LINKE einen genehmigungsfähigen Haushalt mit möglichst wenig, im Idealfall gar keinen Auflagen. Alles andere würde unsere Selbstverwaltung arg beschneiden.

Aber wir sehen einen Doppelhaushalt gerade angesichts der  Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 äußerst kritisch. Der neue Kreistag will sich im August konstituieren und wird ab September voll arbeitsfähig sein. Wir halten es für problematisch, um nicht zu sagen für ausgesprochen unfair, diesem neuen Kreistag seinen Gestaltungswillen, sein Königsrecht ohne Not zu beschneiden und ihn unnötigerweise auch noch für das Jahr 2020 in Haushaltsdingen festzuzurren. Das Gegenargument, die neuen Kollegen und Kolleginnen müssten sich doch erst einmal in die Haushaltsproblematik richtig einarbeiten und könnten nicht gleich im Herbst 2019 so hart in Anspruch genommen werden, ist wohl kaum stichhaltig. Die Erneuerungsrate des Kreistages hat in der Vergangenheit immer unter 25 % gelegen. Dies wird auch diesmal ähnlich sein. Zudem wird es wohl in allen Fraktionen genug erfahrene „alte Hasen“ geben, die den Neuen mit Rat und Tat zur Seite stehen und beim „learning by doing“ helfen.  

Fazit: Wir hoffen, dass die vorgebrachten Argumente doch etwas zum Nachdenken anregen. Ich sehe Chancen, sich im Ältestenrat vernünftig zu einigen. Dann ist ein Änderungsantrag zur Beschlussfassung eines Jahreshaushalts überflüssig.