Redemanuskript zum Alternativantrag der Fraktionen CDU, FWG/FDP, SPD/Grüne und LINKE betreff TOP 3.14 „Pflichtaufgabe der Unterbringung schutzsuchender Menschen gemeinsam koordinieren, Belegung von Turnhallen und Schullandheimen vermeiden“ zum Kreistag a

Dr. Michael Friedrich

//Anrede//,

ich freue mich, dass dieser gemeinsame Alternativantrag zustande gekommen ist. Dies in kürzester Zeit und ohne besonderen Streit. Vielen Dank, Frau Münster, vielen Dank, Steffen Schwalbe, die sie beide die Sache angestoßen und rechtssicher zur Vollendung gebracht haben!

 

Wir zeigen damit, dass wir bereit sind, nach sinnvollen und pragmatischen Lösungen zu suchen, um geflüchtete Menschen anständig und menschenwürdig zu behandeln. Zugleich zeigen wir – und das ist in der aufgeheizten gesellschaftlichen Stimmung besonders wichtig! – dass wir sehr wohl ein Ohr an der Masse haben und die vielen Fragen und Unklarheiten, die die Menschen auch in unserem Landkreis berühren und teils verängstigen, ja zu Demos und Petitionen führen, ernst nehmen. Wir sind gewillt, diese legitimen Fragen zum Zusammenleben zwischen den Neuankömmlingen und den Ortsansässigen nach bestem Willen und Wissen zu beantworten und eine gute, transparente und vor allem rechtzeitige  Informationspolitik zu betreiben –auch dies ist eine wichtige und keinesfalls nebensächliche Botschaft dieses Antrags!

Ausgangspunkt aber ist und bleibt:  Asyl ist ein Menschenrecht! Dieses wertvolle Grundrecht ist nicht verhandelbar!

Es steht nach den schlimmen Erfahrungen der Vergangenheit nicht ohne Grund in unserer Verfassung. Wir stehen mit diesem Antrag  glasklar zu unserer humanitären Verantwortung, schutzsuchende Menschen, egal ob nun aus politischen, völkerrechtlichen oder humanitären Gründen, menschenwürdig unterzubringen und soweit dies möglich ist in unsere Gesellschaft zu integrieren.

Damit zeigen wir, dass wir kein Verständnis für politische Akteure haben, die in unserer Gesellschaft nichts Besseres zu tun haben als Unsicherheit, ja sogar Hass zu schüren, das genannte Grundrecht am liebsten abschaffen möchten und nur in kurzsichtigen nationalen Egoismen denken, ohne selbst auch nur den geringsten Lösungsvorschlag zu haben.

Dort, wo die Würde von Menschen egal welcher Hautfarbe oder Ethnie verletzt wird, müssen wir Grenzen setzen! Denkweisen nach dem Motto, Hauptsache nicht in meiner Nachbarschaft oder Ortschaft, sind falsch und unsolidarisch. Sie gehören zurückgewiesen. Wir alle sind in der Verantwortung, pragmatische Lösungen zu finden, die selbstverständlich die Belange der ortsansässigen Bevölkerung berücksichtigen müssen, aber eben nicht nach dem berüchtigten Sankt-Florians-Prinzip.

Wir begrüßen es, dass unser kreiseigenes Unterbringungs- und Integrationskonzept aus dem Jahr 2017 fortgeschrieben und im Dezemberkreistag ´23 beschlossen werden soll. Wir haben dieses Konzept seinerzeit gern mitgetragen, weil es vorrangig auf dezentrale Wohnungen setzt und die Unterbringung in großen Sammelunterkünften oder gar Zelten zeitlich stark limitiert. Deshalb ist es auch jetzt richtig, auf die Belegung von Turnhallen oder gar Schullandheimen zu verzichten. Dazu brauchen wir Angebote und Kooperationen mit fairen Vermietern. Wir brauchen die Möglichkeit, Zweckentfremdung von dringend benötigtem Wohnraum durch Ferienwohnungen oder spekulativen  Leerstand Einhalt zu gebieten.  Vor allem aber brauchen wir auch im ländlichen Raum mehr sozialen Wohnungsbau, der in Sachsen leider fast völlig zum Erliegen gekommen ist.

Das Wohnen in den eigenen vier Wänden statt in großen Sammelunterkünften ist auch für Schutzsuchende kein Luxus, sondern Teil eines selbstbestimmten Lebens. Nicht zuletzt wird dadurch die Integration dieser Menschen in unsere Gesellschaft stark erleichtert. Schulbildung, Ausbildung, Studium, Arbeit, Familie gründen –  all diese Zukunftschancen sollten auch für Schutzsuchende mit entsprechendem Aufenthaltsstatus eröffnet werden. In diesem Sinne sollten wir weiterarbeiten!