Redemanuskript zum Entschließungsantrag der LINKEN (DS 1-759/12) zur Verabschiedung des Schulnetzplanes des Landkreises Nordsachsen (DS 1-733/12/1) zum Kreistag 19.12.2012

Dr. Michael Friedrich

... unsere Fraktion sieht in dem Schulnetzplan der Verwaltung eine solide Arbeit. Wie Herr Winkler heute in der Presse mitteilt gibt die vorzeitige Schulnetzplanung, deren Vorzeitigkeit maßgeblich auch von unserer Fraktion angeschoben wurde, vielen Schulstandorten ein höheres Maß an Sicherheit, als wenn bis zum Ultimo 2014 gewartet worden wäre. Es ist anzuerkennen, dass sich unser Hauptdezernent in Zusammenarbeit mit dem Kreiselternrat, dem Schul- und Kulturausschuss und allen Bürgermeistern bemüht hat, das gegenwärtig vorhandene Schulnetz zumindest für die nächsten fünf Jahre stabil zu halten.

//Anrede//, 

unsere Fraktion sieht in dem Schulnetzplan der Verwaltung eine solide Arbeit. Wie Herr Winkler heute in der Presse mitteilt gibt die vorzeitige Schulnetzplanung, deren Vorzeitigkeit maßgeblich auch von unserer Fraktion angeschoben wurde, vielen Schulstandorten ein höheres Maß an Sicherheit, als wenn bis zum Ultimo 2014 gewartet worden wäre. Es ist anzuerkennen, dass sich unser Hauptdezernent in Zusammenarbeit mit dem Kreiselternrat, dem Schul- und Kulturausschuss und allen Bürgermeistern bemüht hat, das gegenwärtig vorhandene Schulnetz zumindest für die nächsten fünf Jahre stabil zu halten. Wir alle wissen, dass das nur gelingen kann, wenn für die acht prekären Standorte die vorgeschlagene kommunale Zusammenarbeit etabliert wird, die Schulbezirke entsprechend angepasst werden und vor allem die Eltern und die Schülerinnen und Schüler mitspielen. Wie schwierig das ist wenn es dann konkret wird, lässt sich gegenwärtig an den leider sehr unerquicklichen Diskussionen zwischen den Grundschulstandorten Authausen und Laußig besichtigen, die fast bis zur Spaltung des dortigen Gemeinderates geführt hat.

Auch wenn also für die nächsten fünf Jahre keine unmittelbare Gefahr für unsere noch bestehenden Schulstandorte besteht glauben wir,  dass die heute zu beschließende Schulnetzplanung nicht nachhaltig ist. Schuld daran ist ganz bestimmt nicht unser Hauptdezernent Herr Winkler. schuld daran sind die restriktiven gesetzlichen Bestimmungen, speziell das Sächsische Schulgesetz, das für die CDU sakrosankt zu sein scheint. Denn spätestens bei der nächsten Fortschreibung des SNP so etwa in den Jahren  2017/2018 werden die Instrumente der kommunalen Zusammenarbeit und das Vertrauen auf die Einsicht der Eltern nicht mehr taugen. Wer sich die Statistiken genau ansieht wird nicht bestreiten können, dass spätestens dann eine radikale Ausdünnung der Standorte im ländlichen Bereich droht, so die gesetzlichen Rahmenbedingungen so bleiben wie sie sind. Spätestens dann werden wacklige Standorte wie etwa Arzberg und Löbnitz mit den vorhandenen Mitteln nicht mehr zu halten sein.

 

Auch wir LINKE könnten nicht jeden Standort halten wenn die Geburtenzahlen so sind wie sie sind. Wir wollen aber zumindest vermeiden, dass das Netz im ländlichen Raum so stark ausgedünnt wird dass es reißt. Wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen so bleiben wie sie sind, wird dies mit Sicherheit spätestens ab 2017/2018 geschehen. Die Eltern und Schüler aber sind auch nicht dumm und sehen diese verhängnisvolle Entwicklung. Viele werden daher bereits heute diesem Risiko vorbeugen wollen und werden nicht warten, bis ihre ländliche Schule dann tatsächlich kippt und die Benachteiligung wirklich eintritt. Im Interesse der Kinder melden sie sich lieber gleich an einem sicheren Standort in einem zentralen Ort an. Daher hat die Situation, die nach 2017/2018 eintreten wird, sehr wohl bereits Auswirkungen auf das Anmeldeverhalten heute und im Planungszeitraum. Um es klar zu sagen, es wird genau die kommunale Zusammenarbeit behindert oder gar ausgehebelt, die Herr Winkler völlig zu Recht einfordert. Auch hier ist das traurige Geschehen in der Gemeinde Laußig ein Lehrbeispiel.

 

Aufgrund dieser Situation bringen wir heute einen sogenannten Entschließungsantrag in den Kreistag ein, der aus der Sicht Nordsachsens die wesentlichen Probleme und mögliche Lösungsansätze für eine nachhaltige Planung benennt. Wir sind der Meinung, Kreistagsarbeit kann sich nicht darauf beschränken nur schlicht und mit zusammengebissenen Zähnen leise fluchend die Landesgesetze auszuführen. Dieser Antrag ist im Kern nichts anderes als der Extrakt aus den vielen zumeist kritischen Stellungnahmen der Gemeinden und des Kreiselternrates, die im Anhang des SNP zu finden sind. Wir laden die anderen Fraktionen ein, diese kritisch-konstruktive aber immer freundliche Botschaft  an die Staatsregierung und den Sächsischen Landtag mitzutragen und gegebenenfalls zu verbessern. Damit können zukünftige Planungen nur besser werden.

 

Angesichts der absehbaren Geburtenzahlen und weiterer Wanderungsverluste aber kann mit dem genannten Instrumentarium das Schulnetz außerhalb der zentralen Orte nicht dauerhaft stabilisiert werden. Hierfür sind Änderungen des Schulgesetzes und im Übrigen auch des Landesentwicklungsplanes  notwendig. Auch wenn sich jetzt die Überarbeitung des LEP rein sprachlich etwas freundlicher liest, ist die Staatsregierung in der Sache knallhart geblieben. Es gibt keine Vorgabe im LEP im ländlichen Raum außerhalb der zentralen Orte eine Mindestausstattung an Bildungseinrichtungen vorzuhalten. Das finden wir grundfalsch.  Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass nicht nur in den Ober-, Mittel- und Grundzentren, sondern generell im ländlichen Raum eine solche Mindestausstattung mit Bildungseinrichtungen erforderlich ist.Ansonsten wird es nicht gelingen, den ländlichen Raum auch außerhalb der zentralen Orte wieder zu stärken und insbesondere für junge Familien zu attraktiven Wohn- und Arbeitsstandorten zu entwickeln.

Notwendig dafür ist eine stärkere Berücksichtigung der Spezifika dünnbesiedelter ländlicher Räume in der Schulnetzplanung, wie sie für große Teile des Landkreises Nordsachsen charakteristisch sind. So sollte im Grundschulbereich die Mindestschülerzahl von gegenwärtig 15 auf 10 abgesenkt werden (wie in Sachsen-Anhalt). Jahrgangsübergreifender Unterricht zumindest für die ersten beiden Schuljahre muss möglich sein.

Aber auch die Schulen in freier Trägerschaft erschweren es zunehmend, die Mindestschülerzahlen zu erreichen. Hier sollte über geeignete Lösungen wie z. B. die Anrechenbarkeit der Schülerinnen und Schüler dieser Bildungseinrichtungen in der Wohngemeinde diskutiert werden, damit die gewollte Vielfalt in der Bildungslandschaft nicht an einzelnen Standorten zur Verschärfung der bestehenden Probleme oder gar zu einem „Schulkannibalismus“ zu Lasten der staatlichen Schulen führt. Schließlich sehen wir den  pauschalen Abzug eines konstanten Prozentsatzes von Schülerinnen und Schülern, die in Förderschulen gehen als kritisch an. Vielmehr ist doch davon auszugehen, dass das vom Sächsischen Landtag beschlossene Konzept der Inklusion in den Schulen schrittweise umgesetzt wird, wodurch der Anteil an Förderschülerinnen und  –schülern tendenziell sinken sollte.

Künftig sollte für die „unter Beobachtung“ stehenden Schulstandorte ein komplexerer Planungsansatz zur Anwendung kommen. Neben effizienzorientierten Überlegungen muss auf eine breitere und wirksamere Bürgermitsprache abgezielt werden. Gerade ein Landkreis wie Nordsachsen, der durch eine mit eigener Kraft nur schwer zu bewältigende Destabilisierung im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung, des Arbeitsmarktes, der Bevölkerungsentwicklung und der Finanzausstattung gekennzeichnet ist, benötigt auf lokaler Ebene Handlungsansätze, die lokales Handeln motivieren und initiieren. Das bedingt reale Einflussmöglichkeiten und politisches Gehör, damit anders als jetzt die Bildungsagentur lokale Lösungen für lokale Probleme auch tatsächlich toleriert.

Bei künftigen Planungen werden bürgerschaftliche Beteiligungsmodelle immer wichtiger. So sollten bei künftigen SNP-Entscheidungen in einer breiten öffentlichen Diskussion u. a. auch die Kriterien Schülerlogistik, Einzugs- bzw. Entfernungsnormen, Qualität des Schulangebots, Bedeutung des Standortfaktors Schule für die Kommune, Leitbild der Kommune und nicht zuletzt nicht nur die betriebswirtschaftlichen, sondern  immer auch  die gesamtgesellschaftlichen Kosten (zusätzlicher Schülerverkehr, zusätzliche Belastung der Eltern, nach wie vor fällige Betriebskosten für leerstehende Schulgebäude u .s. w.)  bei einer angeordneten Schulschließung Beachtung finden.