HARTZ-IV-Verhandlungsergebnis zulasten Dritter

Dr. Michael Friedrich

Fast unbemerkt von den Wirren um die EURO-Krise hat die Länderfinanzminister-konferenz unlängst eine Einigung über die künftigen Zahlungen der sogenannten HARTZ IV-Sonderlasten erzielt. Dabei hat Sachsen leider einer drastischen Kürzung dieser im schönsten Bürokraten Deutsch genannten Sonderbedarfsbundes-ergänzungszuweisungen (HARTZ IV-SoBEZ) zulasten der Ostkommunen zugestimmt.

Fast unbemerkt von den Wirren um die EURO-Krise hat die Länderfinanzminister-konferenz unlängst eine Einigung über die künftigen Zahlungen der sogenannten HARTZ IV-Sonderlasten erzielt. Dabei hat Sachsen leider einer drastischen Kürzung dieser im schönsten Bürokraten Deutsch genannten Sonderbedarfsbundes-ergänzungszuweisungen (HARTZ IV-SoBEZ) zulasten der Ostkommunen zugestimmt. Für die Kreisfreien Städte und Landkreise in Sachsen führt dies laut Finanzminister Unland zu Einnahmeverlusten von jährlich 77 Mio. Euro in den Jahren 2012 und 2013. Damit stehen den Kommunen gegenüber 2011 knapp 29% weniger Bundesmittel für HARTZ IV-Sozialausgaben zur Verfügung, die auch als „allgemeine Deckungsmittel“ im Verwaltungshaushalt verwendet werden dürfen.

Gerade für unseren finanziell angeschlagenen Landkreis hat dieser unerwartete Einnahmeausfall dramatische Konsequenzen. So sind im laufenden Haushalt 2011, der von der Landesdirektion unter harten Auflagen unlängst genehmigt wurde, noch rund 14,6 Mio. Euro dieser HARTZ IV - SoBEZ als Einnahmeposition veranschlagt. In den Jahren 2012 und 2013 müssten wir dann mit jeweils nur noch rund 10,4 Mio. Euro auskommen (ohne Verrechnungen für die laufenden Jahre).

Die drohenden Einnahmeverluste in Nordsachsen von jeweils rund 4,2 Mio. Euro jährlich würden laut Haushaltssicherungskonzept die kumulierten Fehlbeträge im Kreishaushalt 2012 von bisher 26,8 Mio. auf 31,0 Mio. Euro und im Jahr 2013 von bisher 30,2 Mio. auf 34,4 Mio. Euro hochschnellen lassen. Damit würden die bisherigen Sparanstrengungen unseres Landkreises ausbremst und unser mit viel Mühe und Kraft aufgestelltes Haushaltssicherungskonzept obsolet. Es sei denn, die fehlenden 4,2 Mio. Euro  jährlich würden durch eine weitere – also zusätzlich zu der politisch ohnehin schon nicht durchsetzbaren 32,813 %-Vorgabe der Landesdirektion! - Erhöhung der Kreisumlage um rund 2,9 Prozentpunkte auf dann rund 35,7% kompensiert. Das aber wäre ein wahrlich absurdes Unterfangen!

Es ist völlig klar, dass weder Nordsachsen noch die anderen  Landkreise und Kreisfreien Städte aus eigener Kraft diese Einnahmeverluste ausgleichen können. Daher steht der Freistaat Sachsen, der dieses ungünstige Verhandlungsergebnis gegen den erklärten Willen seiner Kommunen mitgetragen hat, in der Pflicht, die rückläufigen HARTZ IV-Bundeszuschüsse mit seinen beträchtlichen Steuermehreinnahmen auszugleichen. Andererseits droht ein Flächenbrand, der alle bisherigen Klagen über die kommunale Finanznot in den Schatten stellt.

Dr. Michael Friedrich

Fraktionsvorsitzender