Investitionspauschale für die Kommunen ist Etikettenschwindel. Dresden misstraut der kommunalen Vernunft.

Dr. Michael Friedrich

Nach den Endberatungen des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes im Haushaltsausschuss des Sächsischen Landtags ist es zu einem Eklat zwischen der Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden gekommen, dessen Folgen auch noch unseren Kreistag in Nordsachsen beschäftigen werden. War es bisher stets gelungen, einen Konsens zwischen den Forderungen der Städte, Gemeinden und Landkreise einerseits und den tatsächlichen Möglichkeiten des Landes auf der anderen Seite herzustellen, so wurde diese Praxis durch die schwarz-gelbe Koalitionsmehrheit ohne Not abrupt beendet.

Nach den Endberatungen des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes im Haushaltsausschuss des Sächsischen Landtags ist es zu einem Eklat zwischen der Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden gekommen, dessen Folgen auch noch unseren Kreistag in Nordsachsen beschäftigen werden. War es bisher stets gelungen, einen Konsens zwischen den Forderungen der Städte, Gemeinden und Landkreise einerseits und den tatsächlichen Möglichkeiten des Landes auf der anderen Seite herzustellen, so wurde diese Praxis durch die schwarz-gelbe Koalitionsmehrheit ohne Not abrupt beendet.

Die Vereinbarung zwischen dem Finanzministerium und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und dem Landkreistag vom 08. November sah eine kommunale Investitionspauschale in Höhe von 70 Mio. Euro vor, die allen Städten, Gemeinden und Landkreisen völlig unbürokratisch, also ohne Bindung an einen vorgegebenen Investitionszweck zugute kommen sollte. Nach Auswertung der erfreulichen Novembersteuerschätzung erklärten sich die Städte und Gemeinden sogar bereit, in den Jahren 2011 und 2012 zusätzlich jeweils 35 Mio. Euro investiv zu binden, wenn ihnen im Gegenzug diese Investitionspauschale gewährt wird.

Ohne Absprache mit den Spitzenverbänden wurde dann jedoch die Pauschale auf 51 Mio. Euro gekürzt und de facto in ein Regionalbudget umgewandelt. Es verstößt eklatant gegen das Prinzip der Selbstverwaltung, dass die Staatsregierung den Kommunen nunmehr kleinkariert vorgibt, welche Summen sie für den Schulhausbau, die Krankenhaussanierung und andere Zwecke auszugeben haben und zudem der Kreistag zum Buhmann für die Staatsregierung gemacht wird, indem er zentralistisch über die Verwendung dieser angeblichen Pauschale in seinen  kreisangehörigen Städten und Gemeinden entscheiden soll. Mit dem Sinn und Zweck einer Investitionspauschale lässt sich ein solcher von Misstrauen geprägter Ansatz nicht in Einklang bringen. Offenbar traut man in Dresden der kommunalen Vernunft nicht.

Dr. Michael Friedrich

Fraktionsvorsitzender