LINKE unterstützt Initiative „Rettet den Rettungsdienst!“

Dr. Michael Friedrich

Die LINKE Kreistagsfraktion hat auf ihrer letzten Sitzung die beeindruckende Ausstattung des Technischen Hilfswerks (THW) in Torgau besichtigt und sich mit den Konsequenzen der Novellierung des „Blaulichtgesetzes“ auf das Rettungswesen und den zivilen Bevölkerungsschutz befasst. Sowohl der Bund als auch Sachsen haben nach dem Jahrhunderthochwasser im Jahr 2002 konsequent gehandelt und halten eine gute technische Vorsorge auf dem Stand der Technik vor, mit der künftigen Schadensereignissen noch besser begegnet werden kann.

Die LINKE Kreistagsfraktion hat auf ihrer letzten Sitzung die beeindruckende Ausstattung des Technischen Hilfswerks (THW) in Torgau besichtigt und sich mit den Konsequenzen der Novellierung des „Blaulichtgesetzes“ auf das Rettungswesen und den zivilen Bevölkerungsschutz befasst. Sowohl der Bund als auch Sachsen haben nach dem Jahrhunderthochwasser im Jahr 2002 konsequent gehandelt und halten eine gute technische Vorsorge auf dem Stand der Technik vor, mit der künftigen Schadensereignissen noch besser begegnet werden kann. Wir bedanken uns bei Frau Herfurt, Ortsvorsitzende des THW Torgau und Frau Lissner, Vorstandsvor-sitzende des DRK Kreisverbandes Torgau-Oschatz für den interessanten Einblick in diese buchstäblich überlebenswichtigen Bereiche der Daseinsvorsorge und für die angeregten Gespräche.

Übereinstimmend abgelehnt wurde die Absicht der Regierungsfraktionen in Dresden, mit einer Änderung des so genannten Blaulichtgesetzes den Rettungsdienst vollständig dem Wettbewerb zu unterwerfen. Wenn auch Nordsachsen zukünftig nach dem von CDU und FDP vorgeschlagenen Submissionsmodell zur europaweiten Ausschreibung der Rettungsdienstleistungen gezwungen sein sollte, erhält das „wirtschaftlichste“ Angebot den Zuschlag. Um Aufträge zu erhalten, müssten sich die gegenwärtigen Rettungsdienstleister wie DRK, Johanniter u. s. w. künftig zu Lasten der Qualität und der Beschäftigten gegenseitig unterbieten. Dadurch wird enormer Druck aufgebaut, soviel Geld wie möglich einzusparen: bei der Wartung und Pflege von Rettungsmitteln, Geräten und Fahrzeugen; nicht zuletzt aber auch bei der Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Eine offene Ausschreibung mit dem alleinigen Ziel der Kostenminimierung würde zudem dazu führen, dass die Schnittstelle zwischen dem Rettungsdienst und dem Katastrophenschutz ebenfalls dem reinen Kommerz unterworfen wird. Auch dies hätte massive Qualitätsverluste zur Folge. Das breite ehrenamtliche Engagement, von dem dieses Verbundsystem lebt, würde in Frage gestellt.

Die LINKE ist strikt dagegen, dass die Rettung von Unfallopfern, die Hilfe bei medizinischen Notfällen und der Transport von kranken Menschen den brutalen Mechanismen des freien Marktes ausgesetzt werden. Hier zuerst und allein nach den Kosten zu fragen ist inhuman. Deshalb fordern wir ein Gesetz ohne Ausschreibungspflicht (Konzessionsmodell), dass die Kommunen und Landkreise im Rahmen ihrer Selbstverwaltung eigenständig über die Organisation des Rettungsdienstes entscheiden lässt und der schweren Arbeit und der großen Verantwortung des Rettungspersonals gerecht wird. Nach dem Konzessionsmodell haben beispielsweise Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Hamburg und Bremen ihre Rettungsdienste organisiert, womit sie ebenfalls allen europarechtlichen Vorgaben gerecht werden.

Wir LINKE unterstützen die Initiative „Rettet den Rettungsdienst“, die sich mit einer Unterschriftensammlung für dieses Ziel einsetzt.
 

Dr. Michael Friedrich
Fraktionsvorsitzender LINKE