Mörtl-Urteil ist Ermunterung zur Untreue

Dr. Michael Friedrich

Mit dem gesunden Menschenverstand ist das äußerst milde Bewährungsurteil im Prozess gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Technischen Werke Delitzsch (TWD) Lutz Mörtl nicht zu begreifen. Wenn die Richter unverständlich lange 7 Jahre brauchen, nur um dem Ex-Geschäftsführer den Erhalt unzulässiger Provisionszahlungen und Steuerhinterziehung nachzuweisen und dann auch noch mit der Verteidigung im Hinterzimmer „dealen“

Mit dem gesunden Menschenverstand ist das äußerst milde Bewährungsurteil im Prozess gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Technischen Werke Delitzsch (TWD) Lutz Mörtl nicht zu begreifen. Wenn die Richter unverständlich lange 7 Jahre brauchen, nur um dem Ex-Geschäftsführer den Erhalt unzulässiger Provisionszahlungen und Steuerhinterziehung nachzuweisen und dann auch noch mit der Verteidigung im Hinterzimmer „dealen“, um Mörtl den verdienten Gang in die Haftstrafe zu ersparen, ist das nichts anderes als eine glatte Ermunterung zur Untreue. Der Heiniger-Prozess in Leipzig lässt grüßen!

Weitaus schwerwiegender aber noch ist Feigheit des Gerichts, mit der fadenscheinigen Begründung der Prozessökonomie dem massiv im Raum stehenden Vorwurf der Verfeuerung unzulässiger Brennstoffe sprich problematischen Restmülls in Delitzsch nicht auf den Grund zu gehen. Gerade an der Aufklärung dieser Vorwürfe bestand und besteht in der Bevölkerung ein hohes Interesse. Wäre es dem Gericht gelungen, diesen Verdacht erhärten und zu beweisen, hätte man auch gleich eine Müllverbrennungsanlage im Gewerbegebiet Delitzsch-Süd-West errichten können.

Auch wenn sich Richterschelte im Normalfall nicht ziemt und die Trennung der Gewalten ein hohes demokratisches Gut ist: Diese Richter haben als Staatsbürger gründlich versagt. Sie tragen mit ihrem unverständlichen und intransparenten Urteil dazu bei, dass das  Rechtsbewusstsein in unserer Gesellschaft immer weiter erodiert.