Neue Förderprogramme aufgelegt: „Soziale Orte“ und „Orte der Demokratie“ gesucht

Presseinformation

Der Text der folgenden Presseinformation ist etwas trocken, aber dennoch bitte weitersagen. Gute Fördermöglichkeiten für gemeinnützige Vereine und Projekte, die Menschen, Meinungen, Ideen und Umsetzung zusammenbringen:

Torgau. Gestartet ist das neue Förderprogramm unter dem Thema Orte der Demokratie. Die gemeinsame Förderrichtlinie „Orte des Gemeinwesens“ des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wurde am 22. Juni im Sächsischen Kabinett beschlossen. Durch die Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt am 8. Juli tritt sie nun in Kraft, sodass die Förderprogramme „Soziale Orte“ und „Orte der Demokratie“ beginnen können. 

Was ist das Förderprogramm „Orte der Demokratie“?

„Orte der Demokratie“ sind Orte des Gemeinwesens. Sie bieten ein Dach, unter dem konkrete Fragen und Herausforderungen im Zusammenleben vor Ort demokratisch ausgehandelt und konstruktiv gestaltet werden können. Alle, die wollen, sollen mitreden und mitgestalten können. Mit methodischer Unterstützung und Begleitung sollen unterschiedliche Perspektiven in den Austausch über lokale und allgemeine gesellschaftliche Themen kommen, sollen Dialoge, Initiativen, Diskussionen und Informationsveranstaltungen besser gelingen. Die „Orte der Demokratie“ können dazu beitragen, die demokratische Selbstwirksamkeit von Bürgerinnen und Bürgern, die Lebensqualität und den lokalen Zusammenhalt zu verbessern. 

In einer ersten Förderrunde sollen etwa 12 Projekte für eine Förderung ausgewählt werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit einem Interessenbekundungsverfahren. Eine externe Jury von Sachverständigen – Vertreterinnen und Vertretern, auch aus der Zivilgesellschaft, aus Wissenschaft und Verwaltung – wird die eingereichten Konzepte sichten und eine Empfehlung abgeben, welche Träger zur Antragstellung in der 2. Stufe aufgefordert werden sollen. 

Welche Eckpunkte und Rahmenbedingungen gibt es? 

Gemeinnützige Vereine, Verbände, Gesellschaften und Kommunen können einen Projektantrag stellen. Gefördert werden können Vorhaben in Gemeinden mit weniger als 40 000 Einwohnern oder mit einem konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug. Die Förderung beträgt maximal 100 000 Euro pro Jahr und kann über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren andauern. Interessenbekundungen können bis zum 23. August 2021 elektronisch eingereicht werden. 

Wo gibt es Informationen?

Ausführliche Informationen zum Programm „Orte der Demokratie“ sowie zum Interessenbekundungsverfahren erhält man auf der Website

www.demokratie.sachsen.de

Neugierig geworden? Wer möchte selbst einen „Ort der Demokratie“ gestalten oder kennt da jemanden? Das Team des Referates Grundsatzfragen Demokratie, Demokratieentwicklung und politische Bildung im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung freut sich, wenn Sie die Information in Ihren Netzwerken weiterleiten und Interessierte auf das Programm aufmerksam machen.