Schnelle Bedarfszuweisungen für Nordsachsen sind unumgänglich

Dr. Michael Friedrich

Die Landesdirektion Leipzig (LD) hat das Haushaltssicherungskonzept unseres Landkreises, das 41 teils schmerzhafte Konsolidierungsmaßnahmen vorsieht, nicht genehmigt. Damit ist automatisch auch der verflossene Haushalt 2010 nicht genehmigt mit der Folge, dass sich die „haushaltslose Zeit“ mit der Haushaltssperre bis auf weiteres fortsetzt. Die LD sagt, unsere 41 Maßnahmen seien zwar allesamt geeignet und sollen unbedingt durchgeführt werden, aber insgesamt seinen unsere Anstrengungen, den Fehlbedarf und den Verschuldungsstand rasch abzubauen, noch unzureichend.

Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Die Landesdirektion Leipzig (LD) hat das Haushaltssicherungskonzept unseres Landkreises, das 41 teils schmerzhafte Konsolidierungsmaßnahmen vorsieht, nicht genehmigt. Damit ist automatisch auch der verflossene Haushalt 2010 nicht genehmigt mit der Folge, dass sich die „haushaltslose Zeit“ mit der Haushaltssperre bis auf weiteres fortsetzt. Die LD sagt, unsere 41 Maßnahmen seien zwar allesamt geeignet und sollen unbedingt durchgeführt werden, aber insgesamt seinen unsere Anstrengungen, den Fehlbedarf und den Verschuldungsstand rasch abzubauen, noch unzureichend. Insbesondere wird gerügt, dass der Kreistag seinerzeit zwar beschlossen hatte, die Kreisumlage von 29,75 % auf nunmehr 31,5 % anzuheben, dem WIBERA-Vorschlag von 33,8 % aber nicht gefolgt ist.

Nunmehr wird uns quasi die Pistole auf die Brust gesetzt: Entweder folgst ihr, Landrat und Kreistag, der Vorgabe von 33,8 %, oder aber es erfolgen härtere Maßnahmen. Die Landkreisordnung verrät, dass diese härteren Maßnahmen über die zwangsweise Anordnung der höheren Kreisumlage (Ersatzvornahme) bis hin zum  Extremfall, dem Entzug der Selbstverwaltung durch die Einsetzung eines „Amtsverwesers“ reichen können. Es versteht sich von selbst, dass diese Maßnahmen mit der teilweisen bzw. der völligen Aufgabe der Selbstverwaltung verbunden wären und neben dem Landrat auch den Kreistag de facto zu Statisten degradieren würden. Das kann kommunalpolitisch von niemandem ernsthaft gewünscht sein. Der tatsächliche Spielraum des Kreistages bei der weiteren Haushaltskonsolidierung ist also außerordentlich klein.

Am Beispiel meiner Heimatgemeinde Löbnitz würde die abermalige Erhöhung der Kreisumlage von 31,5 % auf 33,8 % bedeuten, dass im Jahr 2011 und folgende jährlich rund 30.000 Euro weniger zur Verfügung stehen. Das bedeutet konkret die Einsparung etwa einer Vollzeitstelle, was praktisch unmöglich ist, da in den vergangenen Jahren bereits bis zur Schmerzgrenze Personal abgebaut wurde. Oder es bedeutet den Verzicht auf die wichtigen Infrastrukturinvestitionen am Seelhausener See, alternativ auf große Teile der Erschließung eines neuen Baugebiets für Eigenheime. Oder alternativ die kräftige Anhebung der Hebesätze für Grundsteuer B und Gewerbesteuer, möglicherweise auch die Einführung von Straßenausbaubeiträgen. Und dies alles bei einem Haushalt, der sich bereits gegenwärtig nur durch sechstellige Entnahmen aus der Rücklage ausgleichen lässt.

Fazit: Löbnitz, das sich bereits jetzt in der freiwilligen Haushaltssicherung befindet,  würde durch eine weitere Erhöhung der Kreisumlage in die zwangsweise Haushaltssicherung getrieben. Ähnlich würde es in manch einer anderen Gemeinde oder Stadt unseres Landkreises aussehen. Die Gemeinde- oder Stadträte würden gezwungen, sich das fehlende Geld früher oder später wieder bei den Bürgern zurück zu holen. Die Attraktivität und die Zukunftschancen der Orte würden sinken, verbunden mit dauerhaften weiteren Einnahmeverlusten. Ein schlechtes Geschäft, auch in finanzieller Hinsicht. So kann kommunale Solidarität zwischen dem Landkreis und seinen Gemeinden nicht aussehen!

Bei aller Notwendigkeit ergebnisoffen über weitere sinnvolle und vor allem nachhaltige Möglichkeiten der Einnahmesteigerung und der Ausgabenersparnis des Landkreises nachzudenken, sehe ich als einzigen wirklichen Ausweg aus unserer Misere eine tatkräftige einmalige Hilfe durch das Land, Stichwort Bedarfszuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz. In diesem Topf befindet sich ausschließlich kommunales Geld, so dass es dem Land zunächst einmal nicht weh tun dürfte. Nordsachsen hat als absolutes Alleinstellungsmerkmal gegenüber allen anderen Landkreisen und großen Städten die Verpflichtung aus der unseligen Sonderbelastung für die seinerzeit notwendige Kreditaufnahme von rund 21 Mio. Euro zur Bedienung der Ablösevereinbarung der untergegangenen Sparkasse Torgau-Oschatz. Es mag hier dahingestellt bleiben, wer dafür verantwortlich war, dass diese Sparkasse untergegangen ist und warum in den darauffolgenden Jahren die Ablösevereinbarung von Altkreis TO nicht bedient worden ist. Fakt ist: Verträge sind einzuhalten. Nun ist der „worst case“ eben eingetroffen, was der Staatsregierung vor der Kreisfusion durchaus bewusst war. Es wäre ein schöner Erfolg, wenn es in diesem Fall zu einer so genannten Drittellösung kommen würde, die die Staatsregierung in einigen anderen Sanierungsfällen z. B. Seiffen durchaus schon praktiziert hat. Runde 6, besser 7 Mio. Euro Bedarfszuweisungen würden uns massiv helfen, mit eigener Kraft wieder auf die Beine zu kommen. Hier steht die Staatsregierung gegenüber Nordsachsen nicht nur in der moralischen, sondern auch in der politischen Pflicht!


Dr. Michael Friedrich

Vorsitzender Fraktion DIE LINKE