Solidarische Kulturraumfinanzierung ungekürzt erhalten! Der Leipziger Verfassungsklage gegen die Staatsregierung beitreten.

Dr. Michael Friedrich

Die Fraktion DIE LINKE beriet auf ihrer letzten Sitzung über die Kürzungspläne des Landes im Kulturbereich. Herr Kultursekretär Manfred Schön vom Kulturraumbüro in Borna erläuterte beispielhaft das bundesweit einmalige Kulturraum-Modell in Sachsen.

Die Fraktion DIE LINKE beriet auf ihrer letzten Sitzung über die Kürzungspläne des Landes im Kulturbereich. Herr Kultursekretär Manfred Schön vom Kulturraumbüro in Borna erläuterte beispielhaft das bundesweit einmalige Kulturraum-Modell in Sachsen. So haben sich in unserer Region die Landkreise Leipzig und Nordsachsen zum Zweckverband „Kulturraum Leipziger Land“ zusammengeschlossen, dessen Aufgabe in der gemeinsamen Finanzierung regional bedeutsamer Orchester, Musikschulen, öffentlicher Bibliotheken, Museen und Sammlungen, Kulturhäuser, soziokultureller Einrichtungen, Gedenkstätten, Galerien, Ausstellungen, Gärten und Parks durch die jeweilige Sitzgemeinde, den Kulturraum und den Freistaat im Rahmen eines sächsischen Kulturlastenausgleichs besteht.

Dafür stehen im Haushaltsjahr 2010 knapp 9 Mio. Euro zur Verfügung, wovon 3,7 Mio. Euro von den beiden Landkreisen und 5,3 Mio. Euro vom Freistaat kommen. Norddachsen zahlt jährlich 1,687 Mio. Euro oder rund 7,99 Euro pro Kopf in diese Kulturkasse ein, was bei der bekannten desolaten Haushaltslage eine beachtliche Summe ist. Aber dieser Aufwand lohnt sich. Da muss man nicht nur an das bekannte Westsächsische Symphonieorchester denken, sondern auch an ungezählte kleinere Kultureinrichtungen. So erhält beispielsweise die Stadtbibliothek in Eilenburg einen jährlichen Zuschuss von 59.000 Euro aus dieser Kulturkasse, die die Stadt mit 139.000 Euro aufstockt. Dank konstruktiver Arbeit im Kulturkonvent und kompetenter Beratung durch einen Kulturbeirat funktioniert dieses solidarische Finanzierungsmodell bisher weitgehend reibungslos.

Problematisch ist die Absicht der Landesregierung, die bisher garantierten Zuweisungen von 86,7 Mio. Euro in die Kulturräume durch die zweckentfremdete Finanzierung der Landesbühnen in Radebeul aus diesem Topf aufzuweichen. Dadurch gehen den Kulturräumen jährlich rund 3,7 Mio. Euro verloren; unserem Kulturraum konkret 359.000 Euro. Es steht außer Frage, dass diese massiven Kürzungen durch die klammen Kommunen nicht aufgefangen werden können und ebenso wenig eine Erhöhung der Kulturraumumlage für den Landkreis in Frage kommt. In der Konsequenz drohen flächendeckende Kürzungen im Kulturbereich, die Erhöhung von Eintrittspreisen, die Schließung einzelner Einrichtungen sowie die Ausweitung prekärer Arbeitsverhältnisse mit verstärkter Selbstausbeutung vieler Künstler.

Die Fraktion wird diesen verhängnisvollen Entwicklungen wider Geist und Buchstaben des Sächsischen Kulturraumgesetzes im Interesse der vielfältigen sächsischen Kulturlandschaft mit aller Macht entgegengetreten. Herrn Schön konnte die Zusage gegeben werden, dass wir auch unter den Bedingungen der Haushaltssicherung für eine Beibehaltung der Kulturumlage des Landkreises in bisheriger Höhe eintreten. Erinnert wurde daran, dass Leipzig bereits ein Rechtsgutachten zur beabsichtigten Beschneidung des Kulturraumgesetzes hat anfertigen lassen, welches klar die Verfassungswidrigkeit dieser Pläne herausarbeitet (Ossenbühl-Gutachten). Im Leipziger Stadtrat wird gegenwärtig die Möglichkeit einer kommunalen Verfassungsklage gegen diesen Bruch des Kulturraumgesetzes diskutiert.

Ich fordere Landrat Czupalla auf, bei dem zu erwartenden Votum des Leipziger Stadtrates für eine Verfassungsklage gegen die Staatsregierung dieser Klage beizutreten.

Dr. Michael Friedrich

Fraktionsvorsitzender