Statement zur Bürgermeisterabwahl in Trossin: Missachtung der Bürgermeinung beenden!

Dr. Michael Friedrich

Bei dem unseligen Hickhack um den Verbleib der abgewählten Bürgermeisterin Ines Pfundt (CDU) im Amt geht es um weitaus mehr als nur um ein Problem der Gemeinde Trossin. Neben der Person geht es eben auch um den Stellenwert, den die direkte Demokratie samt unmittelbarer Wahl oder Abwahl in Sachsen haben. Oder leider verloren haben.

Bei dem unseligen Hickhack um den Verbleib der abgewählten Bürgermeisterin Ines Pfundt (CDU) im Amt geht es um weitaus mehr als nur um ein Problem der Gemeinde Trossin. Neben der Person geht es eben auch um den Stellenwert, den die direkte Demokratie samt unmittelbarer Wahl oder Abwahl in Sachsen haben. Oder leider verloren haben.

Nach der Sächsischen Gemeindeordnung § 51 Absatz (7) ist die Abwahl des Bürgermeisters erfolgt, sofern das dafür erforderliche Quorum von mindestens 50 Prozent aller Wahlberechtigten erreicht ist, was in Trossin deutlich übertroffen wurde. Eine Begründungspflicht für die Abwahl sehen weder die Gemeindeordnung noch entsprechende Kommentare zu diesem Gesetzeswerk vor. Das wiederum ist nur logisch, schließlich mussten  die Bürgerinnen und Bürger auch nicht begründen, warum sie einst Frau Pfundt ins Amt gewählt haben.

Warum die Richter dies anders gesehen haben, wird bis zur Vorlage der Urteilsbegründung ihr Geheimnis bleiben. Der politische Flurschaden, der mit diesem Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig in Trossin und weit darüber hinaus in ganz Sachsen angerichtet wird, aber ist immens. Der Glauben der Bürgerinnen und Bürger an die kommunale Demokratie wird massiv untergraben. Sehenden Auges wird Politikverdrossenheit provoziert. Das ist der eigentliche Skandal.

Sicherlich hat die Partei der Bürgermeisterin jede Menge Kritik verdient, zumal das  Agieren des CDU-Oberen Frank Kupfer ausgesprochen ungeschickt ist. Aber es sollte doch der Versuchung widerstanden werden, durch parteitaktisches Befeuern oder über „genüssliches Beobachten“ der Causa Pfundt politisch Kapital schlagen zu wollen (TZ vom 14.08.2010). Bei aller Kritik an der Bürgermeisterin kann ich auch kein Verständnis dafür aufbringen, durch das Heranführen des Demonstrationszuges an das Grundstück von Frau Pfundt deren Persönlichkeitsrechte zu verletzen.

Als ein Fan der Gewaltenteilung bin ich mit Richterschelte zurückhaltend, erst recht ohne Kenntnis der Urteilsbegründung. Allerdings würde mich schon einmal interessieren, wie es der verantwortliche Richter mit seiner staatspolitischen Verantwortung vereinbaren kann, sich in diesem brisanten Fall einfach so in den Urlaub zu verabschieden und die erzürnten Bürgerinnen und Bürger  mit ihrer Wut allein zu lassen. Die einzig richtige Antwort darauf ist ein erneutes und diesmal mit Sicherheit erfolgreiches Abwahlverfahren. Das jedenfalls wünsche ich den Trossinern!

Dr. Michael Friedrich

Fraktionsvorsitzender