Statement zur geplanten Schleifung der KFZ-Zulassungs- und Führerscheinstelle in Oschatz: Das Oschatzer Bürgerbüros wurde 2008 vertraglich vereinbart!

Dr. Michael Friedrich

Bei der Diskussion um den Fortbestand des Oschatzer Bürgerbüros im Striesaer Weg sollte ein Blick in den öffentlich-rechtlichen Vertrag geworfen werden, den die beiden Altlandkreise Delitzsch und Torgau-Oschatz kurz vor der Kreisfusion im Mai 2008 geschlossen haben. Unterzeichnet von den damaligen Landräten Schöpp und Czupalla und beschlossen von den beiden damaligen Kreistagen, steht in § 2 Absatz (2) dieses Vertrages mit unmissverständlicher Klarheit, dass neben dem Kreissitz Torgau in den Städten Delitzsch, Eilenburg und Oschatz Außenstellen des Landratsamtes mit Bürgerbüros und Außensprechstunden eingerichtet werden.

Bei der Diskussion um den Fortbestand des Oschatzer Bürgerbüros im Striesaer Weg sollte ein Blick in den öffentlich-rechtlichen Vertrag geworfen werden, den die beiden Altlandkreise Delitzsch und Torgau-Oschatz kurz vor der Kreisfusion im Mai 2008 geschlossen haben. Unterzeichnet von den damaligen Landräten Schöpp und Czupalla und beschlossen von den beiden damaligen Kreistagen, steht in § 2 Absatz (2) dieses Vertrages mit unmissverständlicher Klarheit, dass neben dem Kreissitz Torgau in den Städten Delitzsch, Eilenburg und Oschatz Außenstellen des Landratsamtes mit Bürgerbüros und Außensprechstunden eingerichtet werden. Weiter heißt es in § 1 Absatz (3) dieses Vertrages, dass mit dem Ablauf von 2 Jahren ab dem Wirksamwerden der Kreisreform zum 01.08.2008 der Landrat im Einvernehmen mit dem Kreistag notwendige Veränderungen in der Struktur und bei der Verteilung der Verwaltung vornehmen kann, davon ausgeschlossen sind aber ausdrücklich die festgelegten Standorte der Bürgerbüros.

Dieser wegweisende Grundsatzbeschluss zur dauerhaften Existenz von Bürgerbüros in allen Mittelzentren wurde niemals aufgehoben. Deshalb kann er auch nicht durch das Haushaltssicherungskonzept des Landkreises ausgehebelt werden, das als eine Maßnahme die Schließung des Standortes Striesaer Weg vorsieht.

Demzufolge steht Landrat Czupalla in der vertraglichen und übrigens auch in der moralischen Pflicht, mit seiner Verwaltung und in Absprache mit der Stadt Oschatz einen anderen geeigneten Standort für das Bürgerbüro zu finden. Dabei ist es nicht verboten Kosten einzusparen. Es kann also nicht darum gehen auf Krampf die bisherigen Öffnungszeiten vollumfänglich zu erhalten. Wichtig ist allein, dass für die Bürgerinnen und Bürger aus Oschatz und Umgebung ohne lange Wege- und Wartezeiten ihre Anliegen rund um das Auto, aber auch im Sozialbereich und bei Bauangelegenheiten in diesem Büro erledigt werden, völlig unabhängig davon, wer sie mit welchem Personal in welcher Stadt im Hintergrund bearbeitet. Dafür reichen zwei oder drei Öffnungstage bzw. entsprechende Außensprechstunden in der Woche völlig aus. So verstehen wir als LINKE den Dienstleisteranspruch der Verwaltung, den Landrat Czupalla immer so gern für sich und das Landratsamt reklamiert.

Dr. Michael Friedrich

Fraktionsvorsitzender