Strukturwandel darf nicht stoppen!

Dr. Michael Friedrich

Zur Absicht des Freistaates Sachsen, das Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung bereits im Jahr 2027 auslaufen zu lassen und die so genannten §4-Mittel zur Behebung der Folgeschäden des Bergbaus im laufenden Doppelhaushalt um 10 Mio. Euro zu kürzen, sagt Dr. Michael Friedrich, Vorsitzender der LINKEN im Kreistag Nordsachsen:

Sollte diese Absicht der Minister Dulig (Wirtschaft und Arbeit) auf Drängen des Ministers Vorjohann (Finanzen) wahr werden und über das §4-Budget das Lebenselixier für die touristische Folgenutzung und Steigerung der Attraktivität der vom Strukturwandel betroffenen ehemaligen Bergbauregionen regelrecht ausgetrocknet, wenn nicht gar abgeklemmt werden, wäre dies ein echter Skandal!

In unserem Landkreis wurden in den zurückliegenden Jahren erhebliche Mittel in die Sanierung der ehemaligen Tagebaue investiert. Dadurch wurden aus den devastierten Gebieten attraktive Standorte für die touristische und wirtschaftliche Entwicklung. Allerdings ist diese Aufgabe aufgrund der bekannten sehr langen Planungs- und Realisierungszeiträume noch längst nicht abgeschlossen. Die nunmehr angedrohte Mittelkürzung bedeutete, dass bereits planerisch vorbereitete Projekte wie die Naturschutzstation am Werbelliner See (Delitzsch), die Servicestation an der Schladitzer Bucht (Rackwitz) und die zukünftige Entwicklung am Seelhausener See (Löbnitz) nebst vielen kleineren Vorhaben nicht mehr weitergeführt bzw. gar nicht mehr berücksichtigt werden können. Damit würden die Versprechungen der Politik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unserer Region gebrochen und das Vertrauen in die Verlässlichkeit gegebener Zusagen beschädigt. 

Neben unserem Landkreis sind auch die Landkreise Leipzig, Görlitz und Bautzen von diesem nicht akzeptablen Vorhaben betroffen. Die LINKE unterstützt ausdrücklich die deutlichen Worte in einem Protestschreiben der vier Landräte in diesen Kreisen an den zuständigen Staatsminister Dulig (SMWA). Wir hoffen, dass es zu Verhandlungen mit einem vernünftigen Ergebnis kommt:

Keine Mittelkürzung bei den § 4-Maßnahmen des Verwaltungsabkommens zur Braunkohlesanierung, wobei dieses Abkommen deutlich länger als nur bis zum Jahr 2027 bestehen bleiben muss. Scheitert dies, können wir den Strukturwandel auch gleich an den Nagel hängen!