Welche Auswirkungen hat die Krankenhausreform für Nordsachsen? Wir fragen nach

Judith Sodann

Schlagzeilen wie „Krankenhaussterben“, drohende Insolvenz von Kliniken und Versorgungsengpässe im ländlichen Raum, dazu demographischer Druck und Personalnot wirken in Anbetracht der kommenden Krankenhausreform mindestens verunsichernd. Mit unseren Fragen und ihrer Beantwortung möchten wir größtmögliche Klarheit und Sicherheit in diesen wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge bringen.

Wir wählen diesen Zeitpunkt bewusst, da der letzte Beteiligungsbericht den nicht mehr aktuellen und vergleichsweise unproblematischen Zeitraum 2020/2021 abbildet. Die in den letzten zwei Jahren neu entstandenen gravierenden Belastungen durch die Corona-Pandemie, den Russland-Ukraine-Krieg, die massiven Energiepreissteigerungen, die hohe Inflation und die Tarifsteigerungen für die Beschäftigten haben zu einer schwierigen Situation geführt. Laut diversen Presseberichten hätten mehr als zwei Drittel der sächsischen Krankenhäuser ohne staatliche Unterstützung das Jahr 2022 mit einem hohen Defizit abgeschlossen. 70 Prozent der Kliniken erwarten für das Jahr 2023 einen noch höheren Fehlbetrag. Die Insolvenzgefahr steigt, wie beispielhaft am St.-Georg-Klinikum in Leipzig zu beobachten ist. Inflation, Energie- und Personalkosten werden auch in den Folgejahren die größten Preistreiber bleiben. Darüber hinaus gibt es einen erheblichen Investitionsstau. Das Geld dafür müsste vom Freistaat Sachsen kommen, tut es aber nicht in ausreichendem Maße.

Ab 2024 will Sachsen einen neuen Krankenhausplan umsetzen. Das entsprechende Bundesgesetz zur Krankenhausreform soll ebenfalls ab 2024 gelten, ist aber gegenwärtig zwischen Bund und Ländern noch stark umstritten, was eine hohe Planungsunsicherheit nach sich zieht. Mit dem neuen Bundesgesetz soll es dann statt der bisherigen Fallpauschalen sogenannte Vorhaltepauschalen zur Krankenhausfinanzierung geben. Die Versorgungssicherheit soll durch ein abgestuftes Kliniksystem gewährleistet bleiben. Außerdem soll für Patienten transparenter werden, wo welche Behandlungen in guter Qualität verfügbar sind. Weiteres Bestreben von Bund und Ländern sind die Versorgungssicherheit und –qualität, die Digitalisierung sowie der Bürokratieabbau.

  1. Wie sind die finanzielle Situation und die Perspektive der Kliniken in kommunaler (Teil)Trägerschaft des Landkreises Nordsachsen in den Jahren 2022, 2023 einzuschätzen? Sind in diesen Jahren Fehlbeträge in welcher Höhe aufgelaufen? (Bitte einzeln für die Häuser in Delitzsch-Eilenburg, Torgau und Oschatz!)

2. Welche Ausblicke gibt es für die genannten Kliniken in Anbetracht des bevorstehenden neuen Sächsischen Krankenhausplanes und der genannten Bundesgesetzgebung für die Jahre 2024 und 2025? Ist in diesen Jahren mit Fehlbeträgen in welcher Höhe zu rechnen? (Bitte einzeln für die Häuser in Delitzsch-Eilenburg, Torgau und Oschatz!)

3. Sind nach Einschätzung des Landkreises und seiner Kliniken die Vorhaltepauschalen statt der Fallpauschalen ein geeignetes und starkes Mittel zur Ent-Ökonomisierung und damit ein entscheidender Faktor für die künftige finanzielle Stabilität der Häuser?

4. Das neue Sächsische Krankenhausgesetz sieht eine Gliederung in Basis-, Spezial- und Maximalversorger vor. Durch welches Gremium, nach welchen Kriterien, wann und wie wird festgelegt, welches Krankenhaus welcher Leistungsgruppe zugeordnet wird? Welches Beratungsrecht, ggf. auch Mitspracherecht kommt dabei der in Nordsachsen per Kreistagsbeschluss vorgesehenen Regionalkonferenz zu? Wann wird diese Regionalkonferenz voraussichtlich einberufen?

5. Wer legt die Höhe der künftigen Vorhaltevergütungen fest? Welche Kriterien werden dabei herangezogen? Ab wann sollen diese Vorhaltevergütungen wirksam werden?

6. Ist absehbar, ob (und falls ja welche) kommunalen Krankenhäuser im Landkreis künftig zum ambulanten Gesundheitszentrum als Grundversorger „schrumpfen“ (müssen) und welche den höheren Leistungsgruppen mit (mindestens) Notfallambulanz zugeordnet werden?

7. Sind die Kliniken dazu im Austausch, wer sich auf welche medizinischen Bereiche vorrangig konzentrieren wird und ggf. im Austausch bisherige Bereiche an andere Kliniken abgibt, um eine Herabstufung als Grundversorger zu vermeiden?

8. Sind dahingehend bereits Umstrukturierungsmaßnahmen in den Häusern erfolgt bzw. in Planung? Falls ja, welche?

9.   Wie haben sich die Kosten für das medizinische Personal in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 entwickelt? Wie sieht die Prognose für die Jahre 2024 und 2025 aus? (Bitte jeweils getrennt nach medizinischem und nichtmedizinischem Personal!)

10. Welche und wie viele Ausbildungsplätze gibt es an den kommunalen Kliniken und ihren nachgeordneten Einrichtungen? (Bitte für die Jahre 2020 bis 2023). Konnten diese in diesem Zeitraum sämtlich besetzt werden?