Aus dem Kreistag
Manuskript der Rede zum nordsächsischen Haushalt 2026
Kreistag 25.03.2026, Torgau, Schloss Hartenfels
Dr. Michael Friedrich
Es gilt das gesprochene Wort!
Manuskript Haushaltsrede Nordsachsen 2026
//Anrede//,
wir beschließen heute einen mit minus 78 Mio. Euro krass unausgeglichenen, aber dennoch genehmigungsfähigen Haushalt. Eine befristete staatliche Sonderregelung, die uns weiter tief in die Verschuldung treibt und kein einziges unserer strukturellen Haushaltsprobleme wirklich löst, macht´s möglich. Aber wenigstens dies:
Die elende Haushaltslose Zeit, die mit wirksamer Selbstverwaltung so rein gar nichts mehr zu tun hatte, sollte damit für 2026 und hoffentlich dann auch für immer vorbei sein!
Um es klar zu sagen: Es hat nichts mit solider Finanzpolitik zu tun, wenn der Freistaat weiterhin eisern keine Schulden machen will, gleichzeitig aber die Kommunen in explodierende Schulden treibt!
Allein die sächsischen Städte und Gemeinden haben, Stand 2025, über 1 Mrd. Euro angehäuft. Im Vergleich zu den vier anderen ostdeutschen Bundesländern gewährt Sachsen seiner kommunalen Ebene prozentual die geringsten Landeszuweisungen und brüstet sich gleichzeitig mit dem geringsten Schuldenstand pro Einwohner.
Das nenne ich politische Doppelmoral!
Wir freuen uns selbstverständlich, dass der Kreistag mit dem Haushaltsbeschluss endlich wieder voll in seine Rechte eingesetzt wird, dass wir Kreisräte ein Mindestmaß an Finanzhoheit, an Gestaltungshoheit und damit auch an Selbstwirksamkeit zurückgewinnen. Vielen Dank für die gelungene Arbeit unter schwierigsten Bedingungen, Herr Emanuel, Herr Kabisch, Frau Krieg, ich nenne sie hier stellvertretend für alle daran Beteiligten auch in den Dezernaten und Ämtern, die sicher auf manch Notwendiges und Dringliches und erst recht auf viel Wünschenswertes verzichten müssen.
Ich möchte bei allen Schwierigkeiten mit dem gegenwärtigen Haushalt drei Positiva hervorheben, die uns letztendlich zur Zustimmung ermuntern.
1. Für den freiwilligen Aufgabenbereich hatten wir im vorherigen Kreistag einen Schutzbereich beschlossen, der bei allen notwendigen Sparbemühungen keinesfalls angegriffen werden darf. Kostet rund 4 Mio. EURO, also rd. 1 % des Gesamthaushalts. Wenig genug, aber immerhin. Dieser Schutzbereich ist im Haushalt abgebildet, was vor allem der Jugendhilfe, der Kultur, der Demokratiebildung und vielen Vereinen zugutekommt. Das begrüßen wir!
2. In ähnlicher Weise hatten wir seinerzeit ein Mindestprogramm für dringend notwendige Investitionen der infrastrukturellen Grundversorgung in zweistelliger Millionenhöhe beschlossen. Auch diese Investitionen sind alle im Haushalt abgebildet, sogar deutlich mehr als damals angedacht. Davon profitieren vor allem der Schulhaus- und der Straßenbau, aber auch der Blaulichtbereich. Das ist auch notwendig und gut so!
3. Unsere Kreisumlage steht seit vielen Jahren bei 34,49% und bleibt auch weiterhin stabil. Waren wir einstmals in der Spitzengruppe der 10 sächsischen Landkreise hinsichtlich dieses Prozentsatzes, so reicht es heute nur noch für Platz 6. Wir widerstehen seit Jahren erfolgreich der Aufforderung der Landesdirektion, eine Erhöhung zu prüfen. Wir widerstehen zu Recht, denn selbst eine Erhöhung der Umlage in den Bereich von 40 % + x würde unsere Finanzprobleme keinesfalls lösen. Es bringt nichts, das viel zu kleine Tischtuch der kommunalen Finanzausstattung mit Gewalt über den Tisch unserer Städte und Gemeinden zu ziehen und damit diese dann selbst in die Bredouille zu bringen.
Wie geht es nun zukünftig weiter?
Das Problem der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen und Landkreise spätestens seit den Jahren 2020/2021 ist in der Enquete-Kommission des Sächsischen Landtags zum Thema bestens bekannt. Ebenso ist dort klar, dass allein mit den Instrumenten des Finanzausgleichsgesetzes – ich nenne hier nur die beiden Gleichmäßigkeitsgrundsätze – die erhebliche Unwucht in der Verschuldungssituation zwischen dem Land und kommunaler Ebene in absehbarer Zeit nicht behoben werden kann. So wird es wenig bringen, an den verschiedenen Stellschrauben und Nebenansätzen des Finanzausgleichsgesetzes ein wenig zu drehen und etwa einen Demographieansatz oder einen Flächenfaktor einzuführen. Notwendig sind vielmehr drei grundlegende Veränderungen:
1. Es muss schlicht mehr Geld in das System der Kommunalfinanzen fließen, d. h. die beiden Gleichmäßigkeitsgrundsätze sollen zwar erhalten bleiben, müssen aber neu austariert werden.
2. Das eingängige, ja logische Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“ muss strikt und immer und überall eingehalten werden, egal ob Bundes- oder Landesgesetz.
3. Die hoch bürokratischen „Goldenen Zügel“ der gefühlt über 500 kommunalen Förderprogramme müssen zugunsten von viel mehr Pauschalzuweisungen an die Kommunen abgelegt werden. Kurzum: Vertraut der Vernunft von unten! Das wäre nicht zuletzt ein Riesenschritt zum Bürokratieabbau!
Mein Fazit:
Es gibt es kaum ein wirkliches Erkenntnisproblem. Sehr wohl aber ein politisches Umsetzungsproblem.
Sehr schade, dass gegenwärtig der politische Wille nicht erkennbar ist, dieses Problem bereits mit dem Landeshaushalt 2027/2028 zu lösen. Doch die Hoffnung stirbt zuletzt!
