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Änderungen des Kommunalrechts mit einigem Licht und viel Schatten
Mit dem „Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts“ hat der Landtag im November ein kompliziertes Artikelgesetz beschlossen, das auf hunderten Seiten mit 165 Einzeländerungen und einer Vielzahl von Verweisen in einem Zug die Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), die Landkreisordnung (SächsLKrO), das Gesetz zur Kommunalen Zusammenarbeit, das Kommunalwahlgesetz, das Beamtengesetz und das Kommunalabgabengesetz mit Wirkung ab 01.01.2014 teils einschneidend ändert.
