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Chance vertan

Zur vorgestellten Novelle des Sächsischen Schulgesetzes sagen Kreisrat Peter Streubel, Mitglied der eigens zu diesem Thema eingerichteten Arbeitsgruppe im Kreistag und Dr. Michael Friedrich, Vorsitzender der LINKEN Fraktion:

Eine große Chance wurde vertan. Statt mit der längst überfälligen Novellierung des seit 2004 unverändert geltenden Schulgesetzes einen mutigen Schritt in Richtung Modernität zu wagen, wird Kontinuität mit Qualität verwechselt. So bleibt der Kabinettsentwurf  des Schulgesetzes hinter dem vom Kreistag am 01. Juli 2015 einstimmig angenommenen Forderungskatalog deutlich zurück, auf den sich die Fraktionen gemeinsam mit der Verwaltung geeinigt haben. Von den dort formulierten 12 Arbeitsschwerpunkten finden lediglich acht eine zumeist auch nur halbherzige Berücksichtigung.

 

So ist es eine pure Selbstverständlichkeit, dass in der Novelle die aktuelle Rechtsprechung etwa zur verbindlichen Mitwirkung der Kommunen bei der Schulnetzplanung  oder zur Lernmittelfreiheit berücksichtigt wird. Dass die Inklusion entsprechend der UN-Behindertenkonvention nun im Gesetz steht und anstelle der Förderschulpflicht jetzt die Eltern entscheiden ist seit langem überfällig.

 

Immer da wo neuer Boden betreten wird, zeigt sich die Schulgesetznovelle zaghaft unschlüssig und vermeidet progressive Strukturvorgaben. Die mögliche Erhöhung der Eigenverantwortung der Schulen und ein stärkeres Maß an Mitbestimmung sind zu begrüßen. Sie bleiben aber halbherzig, solange das Ob und das Wie auf die Verantwortung vor Ort delegiert werden. Überdies ist unklar, welche personellen und materiellen Ressourcen tatsächlich zur Verfügung stehen. Die vom Kreistag gewünschte verbindlichere Gestaltung der Schulnetzplanung unter Einbeziehung der Schulen in freier Trägerschaft findet ebenso wenig statt wie die dringend notwendige Stärkung der Schulsozialarbeit.

 

Zur Sicherung der Schulstandorte im ländlichen Raum werden einige Schritte in die richtige Richtung getan, allerdings auch hier nur halbherzig. Sie bleiben hinter dem Volksantrag aus dem Jahr 2002 „Zukunft braucht Schule“ und selbst noch hinter dem jetzt geltenden Moratorium für Schulschließungen zurück, welches eine einzügige Klassenbildung bei einer Schülerzahl von mindestens 20 erlaubt. Der Gesetzentwurf sieht die Zahl 25 vor.

 

Völlig unbefriedigend ist, dass das Problem der für die Eltern und Schüler kostenfreien Schülerbeförderung, mindestens aber eines einheitlichen, sachsenweit gültigen und kostengünstigen Schülertickets gemäß Koalitionsvereinbarung  überhaupt nicht angesprochen wird.

 

Die LINKE hofft, dass das groß angelegte Beteiligungsverfahren mit sachsenweiten Bürgerforen nicht zu einer reinen Alibiveranstaltung verkommt. Von Landrat Emanuel erwarten wir, dass er die bestehende Arbeitsgruppe für die Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes zeitnah einberuft, damit sich die Fachpolitiker  des Kreistages vertieft mit den Neuregelungen befassen und dringend notwendige  Änderungsvorschläge an den Sächsischen Landtag richten können. In Dresden aber darf  nicht die Bewahrung eines brüchigen Koalitionsfriedens, sondern muss die Zukunftsfähigkeit des sächsischen Bildungssystems im Mittelpunkt stehen.

 

Peter Streubel                                                                             Dr. Michael Friedrich         

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