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Dresdner Hilfstopf für klamme Kommunen wird uns nicht retten

Dr. Michael Friedrich

 

Seit über einem Monat verhandeln Landrat Czupalla und sein Kämmerer Emanuel in Dresden über Finanzhilfen für unseren angeschlagenen Landkreis. Mich irritiert, dass dabei bisher nichts Greifbares herausgekommen ist, obwohl das Jahr mit Riesenschritten zu Ende geht und in unserem Haushalt ein Loch von über 25 Mio. EUR klafft. Wir werden mit unverbindlicher Lyrik abgespeist, nämlich dem lauen Bekenntnis der Landesregierung, sie sei nunmehr bereit, unsere Not auch offiziell anzuerkennen.

Seit über einem Monat verhandeln Landrat Czupalla und sein Kämmerer Emanuel in Dresden über Finanzhilfen für unseren angeschlagenen Landkreis. Mich irritiert, dass dabei bisher nichts Greifbares herausgekommen ist, obwohl das Jahr mit Riesenschritten zu Ende geht und in unserem Haushalt ein Loch von über 25 Mio. EUR  klafft. Wir werden mit unverbindlicher Lyrik abgespeist,  nämlich dem lauen Bekenntnis der Landesregierung, sie sei nunmehr bereit, unsere Not  auch offiziell anzuerkennen. Das aber ist nun wahrlich nichts Neues, denn genau selbiges steht bereits in der Begründung zum Kreisgebietsreform-gesetz des Jahres 2008. Es ist daher völlig unverständlich, dass Dresden diese Erkenntnisse ignoriert und offensichtlich weiter auf Zeit spielt. So wird vom Landkreis jetzt die Ausarbeitung einer eigenen Strukturuntersuchung zu unserer prekären Einnahmesituation verlangt, obwohl spätestens die  WIBERA-Studie 2011  mit harten Fakten zu dem Schluss gekommen ist, dass Nordsachsen trotz aller Bemühungen aus eigener Kraft nicht in der Lage sein wird auch mittelfristig den Haushalt zu schließen.

Aber selbst unterstellt, die Landesregierung betreibe keine Beschwichtigungstaktik und wolle uns tatsächlich helfen noch bevor die Kommunalwahlen im Mai 2015 stattfinden, muss die Frage erlaubt sein, auf welcher gesetzlichen Grundlage, aus welchen Töpfen und in welchem Umfang solch ein Finanzhilfe für Nordsachsen denn überhaupt möglich wäre. Als rechtlicher Rahmen kommen hierfür allein die Bedarfszuweisungen gemäß § 22 FAG (Finanzausgleichsgesetz) in Betracht.

Nun wird es spannend. Eine von mir initiierte Kleine Anfrage meiner Landtags-Kollegin Marion Junge an die Landesregierung bezüglich des Füllstandes dieses Hilfstops für klamme Kommunen bringt Ernüchterndes zu Tage. Im Jahr 2013 könnten maximal noch 12,2 Mio. EUR an Bedarfszuweisungen bewilligt werden, wobei Haushaltskonsolidierung nur einen von  11(!) verschiedenen Verwendungszwecken des § 22 FAG darstellt,  <http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=12883&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=-1>. Da es nun aber 438 Kommunen und 10 Landkreise in Sachsen gibt, von denen jeweils mindestens die Hälfte ebenfalls finanziell notleidend sind, ist klar welch geringe  Chancen für eine wirksame finanzielle Hilfe aus Dresden bestehen. Auf alle Fälle würde die 25-Mio. Lücke auch nicht annähernd geschlossen werden.

Ich fordere Landrat Czupalla auf, endlich ein klares Wort zu den Verhandlungen mit Dresden zu sprechen. Zeichnet sich kein Erfolg ab, worauf vieles hindeutet, muss schleunigst unsere gut vorbereitete Kranken-hausstiftung das Licht der Welt erblicken, wofür es eines Sonderkreistages noch im November bedarf.

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