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Ein halber Schritt nach vorn
Der Bundestag hat noch vor der Sommerpause etwas wirklich Sinnvolles beschlossen: Ein Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG), das in den Jahren 2026 bis 2029 zusätzliche Finanzspritzen von jährlich 1 Mrd. Euro vorsieht. Dr. Michael Friedrich, Vorsitzender der LINKEN im Kreistag Nordsachsen nimmt eine erste Wertung vor:
Endlich mal ein Schritt in die richtige Richtung, wenn auch nur ein kleiner! Dass die drückenden Altschulden vieler Kommunen speziell aus dem Wohnungsbau deutlich verringert werden und der Bund sich stärker an den Kosten der Zusatzrenten aus DDR-Zeiten für bestimmte Berufsgruppen beteiligen will, ist gut und überfällig. All dies hätte streng genommen bereits mit dem Einigungsvertrag im Jahr 1990 geregelt werden können und müssen. Aber besser jetzt als nie.
Angesichts eines Finanzierungsdefizits von rund 60 Mrd. Euro in den letzten beiden Jahren werden diese zusätzlichen 4 Mrd. Euro das Problem der unzureichenden kommunalen Finanzausstattung allerdings auch nicht annähernd lösen. So wichtig es auch ist, die Probleme der Vergangenheit zu entschärfen, noch viel wichtiger ist es, die gegenwärtigen und zukünftigen Probleme zu lösen. Wenn immer mehr Landkreise, Städte und Gemeinden praktisch nur noch mit immer höheren Kassenkrediten über die Runden kommen und sogar gezwungen sind, aufgenommene Kredite mit diesen abzuzahlen, sitzen sie in der klassischen Schuldenfalle. Seit Jahren haben die meisten Landkreise, aber auch viele Städte und Gemeinden keine ausgeglichenen Haushalte mehr, die nur noch mit Sonderregelungen genehmigungsfähig sind. Lange wird das nicht mehr gut gehen. Hier helfen keine punktuellen Entlastungen, hier muss es eine wirkliche Systemänderung geben!
Etwas Hoffnung besteht, dass der Bund nun zumindest bereit zu sein scheint, entsprechend dem Koalitionsvertrag ernsthaft über das wichtige Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“ zu reden. Nur so können die extrem aus dem Ruder gelaufenen Kosten der verschiedenen Sozialausgaben wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Gesundheit, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Hilfen für Asylbewerber, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen u. a. m. wieder eingefangen werden. Der Bund will nach dem Ergebnis einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ab September 2026 80 Prozent der Zuwachsrate dieser Kosten (aber eben nicht der Gesamtkosten!) tragen, aber dies nur dann, wenn die Gesamtbelastungen von Kommunen und Ländern durch ein Leistungsgesetz 200 Mio. Euro im Jahr übersteigt. Auch das ist wieder nur ein halber Schritt in die richtige Richtung, aber ein wichtiger, der den Kommunen sehr helfen würde. Dies freilich muss erst noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
